Friedrich-List-Berufskolleg, Weiterführung der ganzheitlichen Sanierung - Technische Ausrüstung ELT Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/032
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Friedrich-List-Berufskolleg, Weiterführung der ganzheitlichen Sanierung - Technische Ausrüstung ELT
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Ingenieurleistungen "Technische Ausrüstung ELT" für die Weiterführung der ganzheitlichen Sanierung am Friedrich-List-Berufskolleg in einem Offenen Verfahren europaweit aus.
Friedrich-List-Berufskolleg Vorheider Weg 14 59067 Hamm
Die Stadt Hamm hatte im Zuge einer europaweiten Ausschreibung einen Rahmenvertrag über die Leistungsphasen 1-4 der Gesamtsanierung sowie die Leistungsphasen 5-9 des 1. Bauabschnittes ausgeschrieben, beauftragt und umgesetzt. Die weitere Sanierung der Gebäudeteile soll nun in 2022 sowie in den Folgejahren fortgesetzt werden.
Das 1913 errichtete denkmalgeschützte Gebäude hat noch diversen Sanierungsbedarf. 2017 und 2018 wurden bereits die WC-Räume und das Dach saniert. Mit dem Start der ganzheitlichen Sanierung 2019 wurde der gesamte Sanierungsumfang aufgenommen, dokumentiert und kostenmäßig erfasst.
Im daraus resultierenden 1. Bauabschnitt 2019-2021 wurden das Untergeschoss und die Fassade saniert sowie der 2. bauliche Rettungsweg errichtet.
Ein Großteil der Türen, Treppenanlagen mit Geländer und Decken sind bauzeitlich und unter besonderer Berücksichtigung des Denkmalschutzes aufzuarbeiten und zu erhalten.
Die Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen HLS und ELT schließt sich an und wird vor allem in der Erneuerung der Sekundärnetze Eingriffe in die Bausubstanz erfordern. Während die Heizflächen im Gebäude, mit Ausnahme der Sporthalle, nur angepasst werden, sind die gesamten elektrotechnischen Anlagen als abgängig zu bezeichnen.
Bei der Untersuchung der Gebäudesubstanz wurden asbesthaltige Anstrichstoffe und Spachtelmassen nachgewiesen, die einen Rückbau der betroffenen Oberflächen erforderlich machen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Erklärung des Bieters zur Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Anlage Bieterfragebogen)
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung
Geforderte Mindestdeckungssummen (jeweils 2-fach maximiert):
Personenschäden 1,5 Mio. EUR
Sach- und Vermögensschäden 250.000 EUR
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Mindestens 3 Referenzen aus einem Zeitraum der letzten 8 Jahre (2014 bis 2022) über die Durchführung von qualitativ und quantitativ vergleichbaren Aufträgen (siehe Anlage "Bieterfragebogen")
Die Referenzliste muss Angaben enthalten zum:
- Gegenstand des Auftrags / der durchgeführten Leistungen
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Auftraggeber, Kontaktdaten
(1.2) Angaben zur beruflichen Leistungsfähigkeit des Personals
(siehe Anlage "Bieterfragebogen)
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzliste von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.3) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.3.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.3.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. Unterzeichnete "Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen" für das andere Unternehmen sowie unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland.
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Namentliche Benennung und Nachweis der Qualifikation
(2.2) Bei Nachunternehmereinsatz:
Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Leistungsfähigkeit des Personals:
Angabe der Berufsjahre (mind. 3 Jahre)
Angabe der Qualifikation (mind. staatlich geprüfter Techniker)
Abschnitt IV: Verfahren
Hamm
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben.
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen
(1.4) Vordruck "Angebot"
(1.5) Honorarangebot (Vordruck)
(1.6) Bieterfragebogen (Vordruck)
(1.7) Schriftliche Darstellung der Präsenz vor Ort zur Objektüberwachung/Bauüberwachung
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz:
Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(3) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(6) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(6.1) Leistungsbeschreibung
(6.2) Bewertungsmatrix
(6.3) Bewerbungsbedingungen
(6.4) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(6.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(6.6) Informationsblatt DSGVO
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDEEZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html