Fotografische Erfassung der Gewässersohle an ausgewählten GI.O in Baden-Württemberg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wasserboden/geschaeftsstelle-goe/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.istw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fotografische Erfassung der Gewässersohle an ausgewählten GI.O in Baden-Württemberg
Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie Baden-Württemberg (LS GÖ) sollen in allen Losen hochaufgelöste, georeferenzierte Orthofotomosaikkacheln des Gewässerbetts an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und Teilen von G.II.O (Gewässer zweiter Ordnung) des Landes Baden-Württemberg erstellt werden. Die Aufnahmen dienen der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der LS GÖ. Die Darstellung der Gewässersohle hinsichtlich ihrer unterschiedlichen strukturellen Ausprägung steht hierbei im Vordergrund.
Fotografische Erfassung der Gewässersohle an ausgewählten GI.O in Baden-Württemberg – Bereich Nord
Vorgegebene Gewässer im Rhein-Neckar-Kreis, Landkreis Karlsruhe, Neckar-Odenwald-Kreis, Landkreis Heilbronn, Landkreis Ludwigsburg und dem Rems-Murr-Kreis
In vorgegebenen Flächen an den Gewässern Jagst, Kriegbach, Murr, Seckach und Leimbach sind hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder zu erstellen. Diese dienen der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
Zu bearbeitende Fläche 9,9 qkm
Zu bearbeitende Gewässerstrecke 99 km
Der AN ist für das Einhalten rechtlicher Rahmenbedingungen und damit auch für das Einholen von sämtlichen ggf. anfallenden Genehmigungen verantwortlich.
Dem Bieter werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Gebietsspezifische Informationen zu den aufzunehmenden Bereichen
- Shapefile mit genauer Lage der Gewässer und genauer Abgrenzung der aufzunehmenden Flächen
- Shapefile mit genauer Angabe der Kachelung / Blattschnitt für die Datenabgabe der aufzunehmenden Flächen
- Musterbeschreibung/Systemskizze des Blattschnitts
- Shapefile Vorgabe Querstreifen (shp-Datei)
- Shapefile Testflächen (shp-Datei)
- Exceltabelle mit Auflistung der betroffenen Schutzgebiete (xlsx Datei)
Wesentliche Vorgaben für die Befliegung
- Einsatz eines Spotters (nur bei unbemannten Trägersystemen)
- Keine Belaubung
- Niedriger Wasserstand im Gewässer
- klares Wasser / gute Sichttiefe
- keine Schneebedeckung
- keine Eisdecke oder Randeis
- Befliegung bei guten Lichtverhältnissen und hohem Sonnenstand
- Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen.
- Die Befliegung muss mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer, der Geschäftsstelle Gewässerökologie und ggf. der Naturschutzbehörde angekündigt werden.
Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung (Auszug):
- Längs- und Querüberdeckung von mindestens 60/50 %
- es muss eine lückenlose stereoskopische Erfassung erfolgen
- Flugstreifen sind immer vollständig zu befliegen, so dass ein eindeutiger, widerspruchsfreier Datensatz erzeugt wird
- Höhenbezugssystem: DHHN2016
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
Technische Vorgaben für die Orthophotos (Auszug):
- Abgabe in vorgegebener Kachelung (Hierfür wird ein ESRI-Shapefile ausgegeben)
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
- Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile.
- Bodenauflösung mind. 3 cm
- Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 5 cm
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern. Die Loseinteilung erfolgt nach der Größe (Länge der Gewässer) der Lose.
Fotografische Erfassung der Gewässersohle an ausgewählten GI.O in Baden-Württemberg – Bereich Süd
Vorgegebene Gewässer im Landkreis Waldshut und dem Schwarzwald-Baar-Kreis
In vorgegebenen Flächen an den Gewässern Brigach, Breg, Klingengraben / Schwarzbach und Wutach sind hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder zu erstellen. Diese dienen der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
Zu bearbeitende Fläche 8,3 qkm
Zu bearbeitende Gewässerstrecke 82 km
Der AN ist für das Einhalten rechtlicher Rahmenbedingungen und damit auch für das Einholen von sämtlichen ggf. anfallenden Genehmigungen verantwortlich. Es ist zu beachten, dass sich die Gewässer Wutach und Klingengraben in der Grenzregion zur Schweiz befinden.
Dem Bieter werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Gebietsspezifische Informationen zu den aufzunehmenden Bereichen
- Shapefile mit genauer Lage der Gewässer und genauer Abgrenzung der aufzunehmenden Flächen
- Shapefile mit genauer Angabe der Kachelung / Blattschnitt für die Datenabgabe der aufzunehmenden Flächen
- Musterbeschreibung/Systemskizze des Blattschnitts
- Shapefile Vorgabe Querstreifen (shp-Datei)
- Shapefile Testflächen (shp-Datei)
- Exceltabelle mit Auflistung der betroffenen Schutzgebiete (xlsx Datei)
Wesentliche Vorgaben für die Befliegung
- Einsatz eines Spotters (nur bei unbemannten Trägersystemen)
- Keine Belaubung
- Niedriger Wasserstand im Gewässer
- klares Wasser / gute Sichttiefe
- keine Schneebedeckung
- keine Eisdecke oder Randeis
- Befliegung bei guten Lichtverhältnissen und hohem Sonnenstand
- Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen.
- Die Befliegung muss mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer, der Geschäftsstelle Gewässerökologie und ggf. der Naturschutzbehörde angekündigt werden.
Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung (Auszug):
- Längs- und Querüberdeckung von mindestens 60/50 %
- es muss eine lückenlose stereoskopische Erfassung erfolgen
- Flugstreifen sind immer vollständig zu befliegen, so dass ein eindeutiger, widerspruchsfreier Datensatz erzeugt wird
- Höhenbezugssystem: DHHN2016
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
Technische Vorgaben für die Orthophotos (Auszug):
- Abgabe in vorgegebener Kachelung (Hierfür wird ein ESRI-Shapefile ausgegeben)
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
- Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile.
- Bodenauflösung mind. 3 cm
- Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 5 cm
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern. Die Loseinteilung erfolgt nach der Größe (Länge der Gewässer) der Lose.
Fotografische Erfassung der Gewässersohle an ausgewählten GI.O in Baden-Württemberg – Bereich Süd
Vorgegebene Gewässer im Ortenaukreis
In vorgegebenen Flächen an der Kinzig sind hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder zu erstellen. Diese dienen der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
Zu bearbeitende Fläche 6,5 qkm
Zu bearbeitende Gewässerstrecke 59 km
Der AN ist für das Einhalten rechtlicher Rahmenbedingungen und damit auch für das Einholen von sämtlichen ggf. anfallenden Genehmigungen verantwortlich.
Dem Bieter werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Gebietsspezifische Informationen zu den aufzunehmenden Bereichen
- Shapefile mit genauer Lage der Gewässer und genauer Abgrenzung der aufzunehmenden Flächen
- Shapefile mit genauer Angabe der Kachelung / Blattschnitt für die Datenabgabe der aufzunehmenden Flächen
- Musterbeschreibung/Systemskizze des Blattschnitts
- Shapefile Vorgabe Querstreifen (shp-Datei)
- Shapefile Testflächen (shp-Datei)
- Exceltabelle mit Auflistung der betroffenen Schutzgebiete (xlsx Datei)
Wesentliche Vorgaben für die Befliegung
- Einsatz eines Spotters (nur bei unbemannten Trägersystemen)
- Keine Belaubung
- Niedriger Wasserstand im Gewässer
- klares Wasser / gute Sichttiefe
- keine Schneebedeckung
- keine Eisdecke oder Randeis
- Befliegung bei guten Lichtverhältnissen und hohem Sonnenstand
- Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen.
- Die Befliegung muss mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer, der Geschäftsstelle Gewässerökologie und ggf. der Naturschutzbehörde angekündigt werden.
Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung (Auszug):
- Längs- und Querüberdeckung von mindestens 60/50 %
- es muss eine lückenlose stereoskopische Erfassung erfolgen
- Flugstreifen sind immer vollständig zu befliegen, so dass ein eindeutiger, widerspruchsfreier Datensatz erzeugt wird
- Höhenbezugssystem: DHHN2016
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
Technische Vorgaben für die Orthophotos (Auszug):
- Abgabe in vorgegebener Kachelung (Hierfür wird ein ESRI-Shapefile ausgegeben)
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
- Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile.
- Bodenauflösung mind. 3 cm
- Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 5 cm
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern. Die Loseinteilung erfolgt nach der Größe (Länge der Gewässer) der Lose.
Fotografische Erfassung der Gewässersohle an ausgewählten GI.O in Baden-Württemberg – Bereich Ost
Vorgegebene Gewässer im Alb-Donau-Kreis und im Landkreis Biberach
In vorgegebenen Flächen an den Gewässern Eyach und Riss sind hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder zu erstellen. Diese dienen der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
Zu bearbeitende Fläche 6,0 qkm
Zu bearbeitende Gewässerstrecke 59 km
Der AN ist für das Einhalten rechtlicher Rahmenbedingungen und damit auch für das Einholen von sämtlichen ggf. anfallenden Genehmigungen verantwortlich.
Dem Bieter werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Gebietsspezifische Informationen zu den aufzunehmenden Bereichen
- Shapefile mit genauer Lage der Gewässer und genauer Abgrenzung der aufzunehmenden Flächen
- Shapefile mit genauer Angabe der Kachelung / Blattschnitt für die Datenabgabe der aufzunehmenden Flächen
- Musterbeschreibung/Systemskizze des Blattschnitts
- Shapefile Vorgabe Querstreifen (shp-Datei)
- Shapefile Testflächen (shp-Datei)
- Exceltabelle mit Auflistung der betroffenen Schutzgebiete (xlsx Datei)
Wesentliche Vorgaben für die Befliegung
- Einsatz eines Spotters (nur bei unbemannten Trägersystemen)
- Keine Belaubung
- Niedriger Wasserstand im Gewässer
- klares Wasser / gute Sichttiefe
- keine Schneebedeckung
- keine Eisdecke oder Randeis
- Befliegung bei guten Lichtverhältnissen und hohem Sonnenstand
- Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen.
- Die Befliegung muss mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer, der Geschäftsstelle Gewässerökologie und ggf. der Naturschutzbehörde angekündigt werden.
Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung (Auszug):
- Längs- und Querüberdeckung von mindestens 60/50 %
- es muss eine lückenlose stereoskopische Erfassung erfolgen
- Flugstreifen sind immer vollständig zu befliegen, so dass ein eindeutiger, widerspruchsfreier Datensatz erzeugt wird
- Höhenbezugssystem: DHHN2016
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
Technische Vorgaben für die Orthophotos (Auszug):
- Abgabe in vorgegebener Kachelung (Hierfür wird ein ESRI-Shapefile ausgegeben)
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
- Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile.
- Bodenauflösung mind. 3 cm
- Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 5 cm
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern. Die Loseinteilung erfolgt nach der Größe (Länge der Gewässer) der Lose.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die folgenden Eigenerklärung sind im zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten:
A) Erklärung über die Rechtsform des Antragstellers, der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie der Person des Antragstellers die den Antrag im Auftrag des Bewerbers abgibt. Die Person, welche den Antrag / die Erklärungen abgibt, muss berechtigt sein Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.
B) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen.
C) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe für Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben (Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 Aktenzeichen: 20601/000#1) vorliegen.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben A bis E sind in dem zur Verfügung stehenden Leistungsbeschreibung / Angebot enthalten.
A) Das Angebot muss eine Erklärung enthalten, dass der Bewerber sich verpflichtet im Fall einer Beauftragung über die gesamte Bearbeitungszeit eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für sonstige Schäden zu haben.
B) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren ist nicht zugelassen.
Es wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Vor Auftragserteilung wird deshalb ein Nachweis über die Rechtsform der Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt.
C) Das Angebot muss eine Erklärung enthalten, ob der Bieter den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
D) Das Angebot muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften.
E) Das Angebot muss eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgeld (für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden) enthalten.
Zu A) Ausschlusskriterium: Mindestens nachzuweisende Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung: 1,5 Mio. € bei Personenschäden und 0,25 Mio. € bei sonstigen Schäden.
Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
Der Bieter hat Erfahrung in der Durchführung vergleichbarer Projekte nachzuweisen.
Der Bieter hat daher nachzuweisen, dass er mindestens 3 vergleichbare Referenzen mit insgesamt 10 km² und jeweils einer Bodenauflösung von mind. 3 cm und einer horizontalen Lagegenauigkeit von mind. 5 cm erbracht hat.
A) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden.
B) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg.
C) VOL (B) vom 5.8.2003.
Abschnitt IV: Verfahren
Regierungspräsidium Tübingen
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Ausschreibungsplattform angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Ausschreibungsplattform allen Bietern zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Bieter dieselben Informationen / Grundlagen für die Erstellung ihres Angebots. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet.
Alle Fragen müssen bis spätestens Freitag, 07.10.2022 – 12:00 Uhr vorliegen, damit die rechtzeitige Beantwortung gewährleistet werden kann. Später eingehende Fragen können aus Gründen der Chancengleichheit nicht beantwortet werden. Die letztmalige Aktualisierung dieses Dokuments ist für Dienstag, 11.10.2022 vorgesehen und wird entsprechend gekennzeichnet.
B) Der Antragsteller / Bieter trägt die alleinige Verantwortung, dass sein Antrag / Angebot rechtzeitig über die Ausschreibungsplattform eingereicht wird. Auch bei der elektronischen Angebotsabgabe kann es zu technischen Schwierigkeiten kommen weshalb eine rechtzeitige Abgabe der Unterlagen dringend empfohlen wird.
C) Alle Erklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
D) Für die Abgabe eines Angebots ist ausschließlich das Dokument „Leistungsbeschreibung / Angebot“ zu verwenden. In anderer Form vorgelegte Angebote werden nicht berücksichtigt.
E) Im Angebot ist der Namen der natürlichen Person anzugeben, welche das Angebots abgibt. Diese Person muss berechtigt sein, Rechtsgeschäfte für den Bieter zu tätigen zu dürfen. Angebote ohne diese Angabe werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen;
F) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben des Bieters in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
G) Das Angebot (samt Anlagen) ist digital in Textform über die o.g. Ausschreibungsplattform einzureichen. Allerdings können auch digital signierte Anträge in Textform über die o.g. Ausschreibungsplattform angenommen werden.
Auf anderem Wege eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden.
H) Der Auftraggeber wird für die Bieter deren Angebot beauftragt werden sollen (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) spätestens vor Beauftragung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 07.01.2022:
„2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen
Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html