L-Bank - Europaweite Vergabe von TGA-Fachplanungsleistungen (Elektro) für die Sanierung des Standortes am Börsenplatz 1 in Stuttgart (Haus 6) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2119
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.l-bank.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
L-Bank - Europaweite Vergabe von TGA-Fachplanungsleistungen (Elektro) für die Sanierung des Standortes am Börsenplatz 1 in Stuttgart (Haus 6)
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in der Anlagengruppe 4 und 5 für die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Sanierung von Teilbereichen des Standortes am Börsenplatz 1 in Stuttgart (Haus 6).
1.1 Gegenstand der Gesamtbaumaßnahme
Die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank) beabsichtigt in einem Teilbereich des bestehenden Gebäudes am Börsenplatz 1 in Stuttgart bauliche Brandschutzmaßnahmen sowie elektrotechnische Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Diese Maßnahmen stehen in einem engen Zusammenhang zur parallel geplanten Sanierung des Trinkwassernetzes.
Maßgebliche Kostengruppen der DIN 276-1:2008-12:
- KG 440, 450
Teilbereich Brandschutzsanierung:
- Einbau einer vollflächigen Brandmeldeanlage einschl. Verkabelung
- Prüfung / Ertüchtigung der bestehenden Blitzschutzmaßnahmen
- Einbau einer Sicherheitsbeleuchtung einschl. Verkabelung
- Brandlastbefreiung in den Treppenhäusern und notwenigen Fluren
- Nachrüstung von RWA Anlagen und Erneuerung von bestehenden RWA Anlagen
- Anschluss von neuen Brandschutzelementen (Türen)
- Überarbeitung der Brandfallsteuerung Lüftung, RWA
- Stilllegung Ansteuerung vorhandene ELA-Anlage, die Lautsprecher einschl. Verkabelung werden belassen
Teilbereich Trinkwassersanierung:
- Baustrom
- Diverse Demontagen Bestandsverkabelung
- Verkabelung neue Durchlauferhitzer
- Verkabelung Spüleinrichtungen
Teilbereich allgemeine Elektroarbeiten:
- Sanierung der EDV-Verkabelung (neue Cat7 Verkabelung, neue Glasfaser-Steigleitungen)
- Umrüstung der bestehenden Beleuchtung auf eine flächendeckende LED Beleuchtung, evtl. Nachrüstung von Präsenzmeldern
Optional sollen folgende Maßnahmen untersucht und nach Freigabe durch den AG umgesetzt werden:
- Neue Photovoltaikanlage auf dem Bestandsdach
- Aufnahme und Dokumentation des Potentialausgleichs im gesamten Gebäude
- RCM - Messungen in den Stockwerksverteilern BT-C
- RWA-Anlagen NHSV und Telefonzentrale
- Verteilerpläne der Bestandsverteiler vollständig digitalisieren
- ÜSS des Typ II oder ggf. auch III anpassen bzw. vervollständigen
- Alle Leistungen rund um die Trafostation Haus 6, u.a. mit EMV-Messung, Druckent-lastung, Trafotausch, TN-S-Netz
- AP-Verkabelung
- Überprüfung Versorgungskapazität Notstromaggregat (160001-20)
- Umstellung auf vollständiges TN-S-Netz - alle vierpoligen Leiter, u.a. Stromschiene im Keller mit 1000 A und Stromschiene im Bauteil C mit 400 A, Ertüchtigung Vertei-ler für die Umstellung
- Nach Umstellung Überprüfung Netzqualität in Bezug auf Oberschwingungen und notwendig der Kompensation
- Erweiterung Störmeldungen für RWA-Anlagen, SiBe usw.
- Ergänzung Visualisierung Jans-Software
Die Schnittstellen zur vorhandenen MSR-Technik müssen aufgenommen und in der neuen Planung berücksichtigt werden. Notwendige Anpassungen / Änderungen / Ergänzungen sind zu planen und umzusetzen.
Alle Maßnahmen werden in einem Bestandsgebäude durchgeführt. Zur Beurteilung der bestehenden Installationen müssen diese im Rahmen der Grundlagenermittlung untersucht und bewertet werden.
Alle Sanierungsmaßnahmen finden im laufenden Betrieb statt. Der Bauablauf muss eng mit den jeweiligen Nutzern abgestimmt werden.
1.2 Gegenstand des Verfahrens
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in der Anlagengruppe 4 und 5 für die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Sanierung von Teilbereichen des Standortes am Börsenplatz 1 in Stuttgart (Haus 6). Neben den Grundleistungen sind zudem die Besonderen Leistungen der Leistungsphase 9 zu erbringen, zudem Teile von Besonderen Leistungen in der Leistungsphase 1.
Die Beauftragung des im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählten Fachplaners erfolgt ab Leistungsphase 1. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Derzeit ist eine Vergabe in folgenden Stufen angedacht:
- Stufe 1: Leistungsphase 1-4,
- Stufe 2: Leistungsphase 5-7
- Stufe 3: Leistungsphase 8-9
Die L-Bank geht nach derzeitiger Planung von einem max. Bauvolumen von insgesamt rund EUR 3,15 Mio. netto (KG 400 nach DIN 276-1:2008-12) aus.
Die Planungsleistungen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen.
Die Bauleistungen für die Sanierung sind voraussichtlich im Zeitraum von Juni 2023 bis 2023/2024 geplant.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt wer-den kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 22) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird lediglich die als priorisiert gekennzeichnete Mindestreferenz herangezogen. Es können maximal 9 Punkte erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei der priorisierten Mindestreferenz maßgeblich:
a) Bewertet wird, wie viele Leistungsphasen bei der vorgelegten Referenz erbracht wurden, nach folgender Maßgabe:
LP 1-8: 1 Punkt
LP 2-9: 1 Punkt
LP 1-9: 3 Punkte
b) Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
vor dem 01.01.2020: 1 Punkt
ab dem 01.01.2020 und vor dem 01.01.2022: 2 Punkte
ab dem 01.01.2022: 3 Punkte
c) Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Bauvolumen nach folgender Maßgabe:
EUR 2 Mio. bis EUR 2,5 Mio.: 1 Punkt
EUR 2,5 Mio. bis EUR 3 Mio.: 2 Punkte
> EUR 3 Mio.: 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
1. Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Hinweise:
Die geforderte Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
1. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2018, 2019, 2021).
2. Vorlage von Referenzen.
Zu (2) "Referenzen": Es sind folgende Mindestreferenzen nachzuweisen:
- Eigenerklärung über ein Referenzprojekt im Bereich der TGA-Planung i.S.v. § 53 Abs. 2 HOAI, Anlagengruppe 4, in den Leistungsphasen 2 bis 8 für den Umbau bzw. die Sanierung eines Verwaltungs- oder Bürogebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber (Fertigstellung und Inbetriebnahme nicht vor dem 1. Januar 2017 und spätestens mit Ablauf der Teilnahmefrist) mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 2,0 Mio. netto (KG 440-450 gem. DIN 276).
Hinweise:
Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Geplante Anlagengruppe nach HOAI
- Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
- Leistungsumfang / -gegenstand,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme),
- Gesamtprojektkosten (KG 440-450 nach DIN 276) in EUR netto,
Ferner kann optional folgendes Dokument eingereicht werden:
- Angabe, ob ein Schreiben des Auftraggebers vorliegt, das die wirtschaftliche und termingetreue Erbringung der Planungsleistungen bestätigt.
Die Vorlage von mehr als einer Referenz ist nicht erwünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6R0T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.