Digitalisierung Postausgang E-Sozialakte ab 01.03.2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 00.11.99-05794
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-borken.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kreis-borken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierung Postausgang E-Sozialakte ab 01.03.2023
Rahmenvereinbarung zur Digitalisierung Postausgang E-Sozialakte ab 01.03.2023
Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre nach Vertragsbeginn und ist somit befristet. Vertragsbeginn soll spätestens der 01.03.2023 sein.
Der AG schätzt das Sendungsvolumen pro Jahr auf ca. 190.000 Sendungen, somit für die Vertragszeitraum (2 Jahre) auf 380.000 Sendungen.
Der AG geht maximal von 240.000 Sendungen pro Jahr, somit für den Vertragszeitraum von maximal 480.000 Sendungen (Höchstmenge) aus.
Bei Erreichen der Höchstmenge verliert der Vertrag seine Wirkung.
Kreis Borken Burloer Str. 93 46325 Borken siehe Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung zur Digitalisierung Postausgang E-Sozialakte ab 01.03.2023
Es ist eine Bedarfspositionen enthalten.
Auf Anforderung hat der Erstanbieter vor Zuschlagserteilung eine Testphase durchzuführen. Der Erstanbieter wird im Bedarfsfall im Rahmen der Angebotsauswertung hierüber durch den AG informiert. Die Testphase ist grundsätzlich innerhalb von 20 Arbeitstage abzuschließen.
Die Testphase dient der Verifizierung der grundsätzlichen Leistungsfähigkeit und wird bei Nichterbringung der geforderten Leistungen vom Angebot ausgeschlossen. Weiterhin behält sich der AG vor Zweit- und Drittanbieter ebenfalls zu einer Testphase aufzufordern.
Es sei explizit darauf hingewiesen, dass die Bedarfsposition im Preisblatt (siehe Position 4) in den Gesamtpreis einfließt.
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage des Formulars 521 bzw. Formular 521 EU (Eigenerklärung Ausschlussgründe)
oder
Nachweis einer Präqualifizierung
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit soll der Bieter mindestens drei Referenzen für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen benennen. Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag und nicht älter als drei Jahre sein. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Referenzkunden zu überprüfen.
Das Formblatt "Eigenerklärung 521 EU sowie Referenzliste" sind erhätlich:
Online auf "Vergabe-Westfalen"
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRP9WT3/documents
Es sind vorzulegen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU),
- Eigenerklärung Mindestlohngesetz (Formular 522 EU),
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU),
- bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531,
- bei Unteraufträgen/Eignungsleihe
-- Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 und
-- bei Eignungsleihe zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 533.
Die Formblätter sind erhätlich:
Online auf "Vergabe-Westfalen"
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRP9WT3/documents
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital auf der Vergabeplattform www.vergabe-westfalen.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
siehe Leistungsbeschreibung
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRP9WT3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.