Beschaffung Drucker und Multifunktionsgeräte (Anmietung, Lieferung, Konfiguration, Aufstellung, Vollwartung sowie Abholung nach Vertragsende) Referenznummer der Bekanntmachung: POA 2022.23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pforzheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Drucker und Multifunktionsgeräte (Anmietung, Lieferung, Konfiguration, Aufstellung, Vollwartung sowie Abholung nach Vertragsende)
Beschaffung Drucker und Multifunktionsgeräte
Tintenstrahl-Drucker
Stadt Pforzheim
Anmietung, Lieferung, Konfiguration und Aufstellung, Vollwartung
sowie Abholung nach Vertragsende von ca. 900 Stück digitalen
Systemen (Drucker und Multifunktionsgeräte), in verschiedenen
Leistungsklassen zum Drucken und Kopieren in
schwarz-weiß und Farbe sowie Scannen und Faxen inklusive
deren Service in 3 Losen
Der Zeitraum der Teststellung ist für die KW: 46 bis einschl. KW: 49 festgelegt. Die Aufforderung zur Teststellung ergeht spätestens bis 31.10.2022. (Nähere Informationen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung Pos. 5.2.4)
Tintenstrahl-MFG
Stadt Pforzheim
Anmietung, Lieferung, Konfiguration und Aufstellung, Vollwartung
sowie Abholung nach Vertragsende von ca. 900 Stück digitalen
Systemen (Drucker und Multifunktionsgeräte), in verschiedenen
Leistungsklassen zum Drucken und Kopieren in
schwarz-weiß und Farbe sowie Scannen und Faxen inklusive
deren Service in 3 Losen
Der Zeitraum der Teststellung ist für die KW: 46 bis einschl. KW: 49 festgelegt. Die Aufforderung zur Teststellung ergeht spätestens bis 31.10.2022. (Nähere Informationen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung Pos. 5.2.4)
Laser-MFG
Stadt Pforzheim
Anmietung, Lieferung, Konfiguration und Aufstellung, Vollwartung
sowie Abholung nach Vertragsende von ca. 900 Stück digitalen
Systemen (Drucker und Multifunktionsgeräte), in verschiedenen
Leistungsklassen zum Drucken und Kopieren in
schwarz-weiß und Farbe sowie Scannen und Faxen inklusive
deren Service in 3 Losen
Optionen zu Los 3 -Laser-Multifunktionsgerät (siehe A 3 Los 3 Allgemeine Anforderungen)
Der Zeitraum der Teststellung ist für die KW: 46 bis einschl. KW: 49 festgelegt. Die Aufforderung zur Teststellung ergeht spätestens bis 31.10.2022. (Nähere Informationen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung Pos. 5.2.4)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf Verlangen sind die in den Ausschreibungsunterlagen (Nr. 12 KommEU (D) BB) gelisteten Nachweise und Erklärungen vozulegen.
Auf Verlangen sind die in den Ausschreibungsunterlagen (Nr. 12 KommEU (D) BB) gelisteten Nachweise und Erklärungen vozulegen.
Der Bieter muss zwingend sämtliche Anforderungen für die angebotene Leistung besitzen (siehe Nachweise/Unterlagen zum Angebot)
Auf Verlangen sind die in den Ausschreibungsunterlagen (Nr. 12 KommEU (D) BB) gelisteten Nachweise und Erklärungen vozulegen.
Nachweise gem. Nachweise/Unterlagen zum Angebot:
• Sicherheitsdatenblätter
• Umweltdatenblätter (Ames-Test für eingesetzte Toner muss negativ sein)
• Blauer Engel (RAL ZU 205 oder in der jeweils höchsten Version) oder ein vergleichbares Zertifikat
• Energy Star
• Stromverbrauch (Tec-Wert)
• GS-Zertifikat
Der Bieter muss zwingend sämtliche Anforderungen für die angebotene Leistung besitzen (siehe Nachweise/Unterlagen zum Angebot)
Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten Besondern Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Würtemberg.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Amortisationsdauer ist bei 4 Jahren noch nicht gegeben
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich
verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu
veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und
uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu
stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten
elektronisch zu führen.
Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV
ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die
Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für
Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt
Pforzheim teilnehmen wollen?
• Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL
oder das Kiosk-System
• Download der Software "Bietercockpit" für die
Angebotserstellung
• Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch
• automatische Benachrichtigung bei Änderungen der
Vergabeunterlagen
• verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt
Pforzheim
• verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe
• Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den
Staatsanzeiger Baden-Württemberg
• Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf
der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei
zur Verfügung gestellt.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die
elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des
Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen
stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein
postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform
erfolgt nicht.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens sind bis zum 07.10.2022, 16:00 Uhr
ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die
ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose)
Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der
vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht
ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf,
dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist
beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des
Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle
ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen
haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der
Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3
GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut
aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn
der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt
worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,
wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
zulässig ist.