Betrieb der Gastronomie im Allwetterzoo Münster per Pachtvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: G1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.allwetterzoo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb der Gastronomie im Allwetterzoo Münster per Pachtvertrag
Der Allwetterzoo Münster ist einer der führenden zoologischen Gärten in Europa. Mehr als 600.000 Gäste besuchen die beliebte Freizeiteinrichtung jährlich und schätzen das herausragende Engagement des Allwetterzoos für den Natur- und Artenschutz.
Mit der Meranti-Halle eröffnet demnächst der erste Bauabschnitt eines umfassenden Zukunftskonzeptes, welches in den kommenden Jahren für eine weitere Attraktivierung des Angebotes sorgen wird.
Gegenstand dieser Ausschreibung war die Vergabe von gastronomischen Dienstleistungen im Allwetterzoo im Rahmen eines Pachtvertrages.
Münster, DE
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von gastronomischen Dienstleistungen im Allwetterzoo im Rahmen eines Pachtvertrages mit Beginn zum 01.01.2024.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betrieb der Gastronomie im Allwetterzoo Münster per Pachtvertrag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leinfelden-Echterdingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70771
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.marche-int.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Auf Antrag kann bei der o.a. Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.