2021-0450 Leistungen für zwei Quartiersmanagements/-büros in Duisburg Marxloh und Alt-Hamborn Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0450
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021-0450 Leistungen für zwei Quartiersmanagements/-büros in Duisburg Marxloh und Alt-Hamborn
Die Stadt Duisburg setzt unter Einsatz von Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes NRW die Gesamtmaßnahme das "Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung - Stark im Norden: Alt-Hamborn & Marxloh" von 2021 bis voraussichtlich 2026 um. Diese umfasst die im Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept (Stark im Norden: Alt-Hamborn & Marxloh", April 2020) aufgeführten Einzelmaßnahmen. Rahmengebende Leitthemen der Gesamtmaßnahme sind "Integration und Bildung", "soziale und ökonomische Stabilisierung", "Umweltgerechtigkeit, Klimaschutz und -anpassung" sowie "Teilhabe und Öffentlichkeitsarbeit".
Zur Unterstützung bei der Umsetzung des gesamten Prozesses vergibt die Stadt Duisburg an einen oder mehrere fachlich geeignete Dienstleister aus dem Bereich Planung und Architektur die Dienstleistungen der Quartiersmanagements Marxloh und Alt-Hamborn. Die beiden Quartiersmanagement Marxloh und Alt-Hamborn, die in zwei Losen ausgeschrieben werden, haben die Federführung im Rahmen der zu erbringenden Leistungen inne.
Quartiersmanagement/Quartiersbüro Marxloh
Kaiser-Friedrich-Str. 20-24 47169 Duisburg Ein genauer Standort für das Quartiersbüro in Marxloh existiert noch nicht bzw. steht noch nicht fest.
Ein genauer Standort für das Quartiersbüro im Stadtteil Alt-Hamborn existiert noch nicht bzw. steht noch nicht fest.
Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen/der Leistungsbeschreibung., 47166 Duisburg
Die Arbeit der im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung zu vergebenden Quartiersmanagements an den beiden Standorten Marxloh und Alt-Hamborn sollen vrs. ab Sommer 2022, auf der Grundlage des ISEK (sieh Leistungsverzeichnis), die städtebaulichen Teilprojekte des Modellvorhabens unterstützen, begleiten, umsetzen und miteinander vernetzen. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Konzipierung, Planung, Durchführung und Dokumentation der Beteiligungsprozesse zu 11 Teilprojekten sowie Information und Öffentlich-keitsarbeit. Hinzu kommen der Auf-/Ausbau der Akteursnetzwerke im Stadtteil und die Gewähr-leistungen einer kontinuierlichen Präsenz an den beiden Standorten. Die Quartiersmanage-ments und die Arbeit der Quartiersbüros sollen angepasst an die jeweils bestehenden Bedarfe und auf der Grundlage der jeweils vorhandenen Strukturen in den beiden Stadtteilen entwickelt werden. Folgende Aufgaben sollen von den Quartiersmanagements wahrgenommen werden:
LOS 1: Quartiersmanagement Marxloh
Hauptaufgabenfeld des Quartiersbüros Marxloh wird die Begleitung und Umsetzung der Teilpro-jekte des Modellvorhabens und von Einzelmaßnahmen im Bereich Marxloh sein.
Dazu folgende Teilprojekte (TP):
- TP 1: Flankierende Maßnahmen (Wissenschaftliche Begleitung/formative Evaluation, Studie "Ankunftsstadtteil im Stress", die zusätzlich extern beauftragt werden) sowie das Quartiersmanagement Marxloh und Alt-Hamborn
- TP 2: Ausbau der drei Marxloher Grundschulen als multifunktionale Bildungsstan-dorte - Einrichtung von "Elternlandeplätzen" (Familienzentren an drei Grundschulen)
- TP 3: klimagerechter Umbau der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Regional-zentrum Nord (RiZ)
- TP 4: Erweiterung Familienzentrum Julius-Birck-Straße
- Teilprojekt 5: Soziale und ökonomische Stabilisierung Zentrum Marxloh
- Teilprojekt 7: Sicherheit und Kriminalprävention, die zusätzlich extern beauftragt werden
- Teilprojekt 10: Freiraumgestaltung Friedrich-Park
- TP 11: Neu-, Umnutzung und Rückbau von Problemimmobilien
- TP 12: Bewegungsparcours "Rund um Marxloh" - Sport, Gesundheit und Bewegung
- (ggf. TP 14: Sport- und Gesundheitshaus (Reserveprojekt))
Die TP 8 und 9 wurden aufgrund inzwischen geänderter Rahmenbedingungen gestrichen. Für die Teilprojekte werden jeweilige Teilprojektleitungen in den Fachressorts eingerichtet.
Folgende Leistungen des Quartiersbüros Marxloh sind im Rahmen der Leistungsbau-steine (LB) und bezogen auf die Teilprojekte (TP) des Modellvorhabens "Stark im Norden: Alt-Hamborn & Marxloh" im Quartiersmanagement in Marxloh vorgesehen
LB 1: Betrieb des Quartiersbüros Marxloh und allgemeines Stundenbudget
LB 2: Projektmanagement
LB 3: Strategiekonzepte
- LB 3.1: Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit
- LB 3.2: Beteiligungskonzept
- LB 3.3: Konzeptionelle Überlegungen zur Weiterentwicklung der lokalen Ökonomie
LB 4: Öffentlichkeitsarbeit, Information und Stadtteilimage
LB 5: Gestaltung von Beteiligungsprozessen
LB 6: Quartiersarchitekt*in und klimagerechtes Dach-, Hof- und Fassadenprogramm
LB 7: Integrierte Stadtteilarbeit
- LB 7.1: Vor-Ort-Arbeit im Quartiersbüro
- LB 7.2: Akteursnetzwerke
- LB 7.3: Weiterentwicklung der lokalen Ökonomie
- LB 7.4: Sicherheit und Kriminalprävention
LB 8: Berichtswesen und Evaluation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe steg NRW GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.steg-nrw.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYD34
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.