Betriebsführung Deponiesickerwasserreinigungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: AWLOER-2022-0012
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]54
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.loerrach-landkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsführung Deponiesickerwasserreinigungsanlage
Betriebsführung Deponiesickerwasserreinigungsanlage
Betriebsführung der betriebsbereiten 2-straßigen Deponiesickerwasserreinigungsanlage auf der Deponie Scheinberg inklusive Zulaufpumpwerk, Sickerwasserspeicherbecken mit Pumpwerk, Betriebsmittelbeschaffung und Entsorgung der Reststoffe und Abfälle, Anlagenüberwachung, Wartung, Reparaturen und Dokumentation der Betriebsdaten.
Hinweis Ortstermin
Dem Bietenden wird dringend empfohlen, sich in einem Ortstermin Kenntnis von den Örtlichkeiten auf der Deponie zu verschaffen. Hierzu ist vorab mit Herrn Majed Kalash Tel. 07621/ 410-1420 ein Termin zur Besichtigung zu vereinbaren.
Im Rahmen des Termins können die Bietenden sich über anlagenspezifische Gegebenheit informieren. Im Rahmen der Anlagenbegehung auftretende Fragen sind über das Vergabeportal einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betriebsführung Deponiesickerwasserreinigungsanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emmendingen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79312
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wehrle-werk.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.