Integriertes Stadtentwicklungskonzept Innenstadt - Vergabe von beratenden Projektsteuerungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/158 VgV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brühl
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50321
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bruehl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Innenstadt - Vergabe von beratenden Projektsteuerungsleistungen
Ziel dieses Ausschreibungsverfahrens ist die Ermittlung eines geeigneten Büros oder einer Bietergemeinschaft, das/die die Projektsteuerung zur Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Brühl Innenstadt 2.0 für die Stadt Brühl nach den gesetzlichen Vorgaben der Städtebauförderung und den Bestimmungen des Fördergebers übernimmt.
Die Umsetzung der im ISEK vorgesehenen und ineinandergreifenden Maßnahmen erfordert eine effiziente Projektsteuerung, die sämtliche Aktivitäten im Bereich des ISEK bündelt, die beteiligten Akteure vernetzt und die Schnittstelle zu den Fördergebern bildet. Die Leistung unterliegt der Förderung. Brühl wurde in das Städtebauförderprogramm 2021 des Landes NRW aufgenommen, die Programmveröffentlichung erfolgte am 08.04.2021. Der Zuwendungsbescheid liegt der Stadt Brühl inzwischen vor.
Stadt Brühl - Der Bürgermeister Rathaus Uhlstr. 3 50321 Brühl
Für die Stadt Brühl wurde 2006 die sogenannte Rahmenplanung "Brühl-Innenstadt" erarbeitet.
Ziel dieses Ausschreibungsverfahrens ist die Ermittlung eines geeigneten Büros oder einer Bietergemeinschaft, das/die die Projektsteuerung zur Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Brühl Innenstadt 2.0 für die Stadt Brühl nach den gesetzlichen Vorgaben der Städtebauförderung und den Bestimmungen des Fördergebers übernimmt.
Die Umsetzung der im ISEK vorgesehenen und ineinandergreifenden Maßnahmen erfordert eine effiziente Projektsteuerung, die sämtliche Aktivitäten im Bereich des ISEK bündelt, die beteiligten Akteure vernetzt und die Schnittstelle zu den Fördergebern bildet. Die Leistung unterliegt der Förderung. Brühl wurde in das Städtebauförderprogramm 2021 des Landes NRW aufgenommen, die Programmveröffentlichung erfolgte am 08.04.2021. Der Zuwendungsbescheid liegt der Stadt Brühl inzwischen vor.
Alle Einzelprojekte müssen gesteuert, d.h. koordiniert und organisiert werden. Wesentlicher Bestandteil innerhalb der Projektsteuerung ist das Fördermittelmanagement bei gleichzeitiger Kostenkontrolle. Die damit verbundenen umfangreichen Arbeiten können nicht federführend durch städtische Bedienstete durchgeführt werden. Zwar sollen alle Handlungsfelder von dem künftigen Projektsteuerer abgedeckt werden können. Allerdings behält sich die Stadt Brühl vor, einzelne Aufgaben selbst wahrzunehmen. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Basis des bezuschlagten Stundensatzes. Die Stadt Brühl geht derzeit von rund 2.000 Stunden Aufwand über die Grundlaufzeit des Vertrages aus. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf und Vergütung dieser Stundenzahl besteht nicht. Für eine einheitliche und zügige Durchführung ist die Projektsteuerung daher extern zu vergeben.
Die Projektsteuerungsleistungen untergliedern sich demzufolge in die Handlungsbereiche:
- Projektorganisation und -kommunikation (einschl. Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit)
- Projektsteuerung und -koordination
- Fördermittelmanagement
- Dokumentation und Berichtswesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Teilnahmeantrag sowie die beizufügenden Anlagen sind - in deutscher Sprache und gut lesbar - vollständig auszufüllen und von einem Büroinhaber, Geschäftsführer und/oder bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterschreiben. Andernfalls wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Teilnahmeantrag führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Dies gilt allerdings nicht für elektronische Teilnahmeanträge/Angebote.
Diese können grundsätzlich auf drei Arten eingereicht werden:
- Einreichung in Textform nach § 126b BGB
- Einreichung mit fortgeschrittener elektronischer Signatur bzw. fortgeschrittenen elektronischen Siegel
- Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. qualifizierten elektronischen Siegel.
Das Hochladen ist nur bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung bzw. dem Anschreiben genannten Teilnahme-/Angebotsfrist möglich.
2. Unter der oben genannten Internetadresse können alle Unterlagen zum Teilnahmeantrag sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu beschaffen.
Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie 10 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, damit der Auftraggeber rechtzeitig 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann (§ 20 VgV)
3. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Angebotsfrist zur Abgabe der Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 15 Tage festzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYSD4PS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Etwaige Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen sind gemäß
§ 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html