Leistungen einer Fullservice-Mediaagentur Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-047-SZE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.strassen.nrw.de/en/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen einer Fullservice-Mediaagentur
Beschaffungsgegenstand ist die unabhängige und fachkundige Beratung zu zielführenden Medienmaßnahmen zu optimaler und effizienter Werbeplatzierung, zur Entwicklung einer Mediastrategie und Mediaplanung, sowie die eigenständige Durchführung von Einkaufsvorgängen und Analysen von Werbekampagnen.
StrNRW. Betriebssitz Gelsenkirchen Wildenbruchplatz 1 45888 Gelsenkirchen
Beschaffungsgegenstand ist die unabhängige und fachkundige Beratung zu zielführenden Medienmaßnahmen zu optimaler und effizienter Werbeplatzierung, zur Entwicklung einer Mediastrategie und Mediaplanung, sowie die eigenständige Durchführung von Einkaufsvorgängen und Analysen von Werbekampagnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen einer Fullservice-Mediaagentur
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81673
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.territorymedia.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYYVDASH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html