Planungswettbewerb "Umgestaltung der Parkanlage Bergelmanns Hof" Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-2022-0014
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9297
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.herne.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungswettbewerb "Umgestaltung der Parkanlage Bergelmanns Hof"
Die Parkanlage am Bergelmanns Hof liegt in zentraler Lage der Herner Innenstadt in unmittelbarer Nähe zum Rathaus und umfasst insgesamt ca. 28.000 m². Sie ist geprägt von einem umfassenden und erhaltenswerten Baumbestand in gutem Zustand. In ihrer aktuellen Ausgestaltung bietet die Parkanlage jedoch nur eine geringe Aufenthaltsqualität und kann ihr Potential als größte innerstädtische Grünfläche nicht entfalten. Daher soll sie in den kommenden Jahren im Rahmen des Stadtumbaus Herne-Mitte umgestaltet und deutlich aufgewertet werden. Zum Stadterneuerungsprogramm 2024 (Einreichungsfrist 30.09.2023) sollen Fördermittel beantragt werden.
Folgende Ziele sollen bei der geplanten Umgestaltung insbesondere Berücksichtigung finden:
- Stärkung der Aufenthaltsqualität und Frequenzsteigerung
- Schaffung attraktiver Spielbereiche
- Erhalt des prägenden Baumbestandes
- Verzahnung mit dem angrenzenden Stadtraum
- Etablierung eines neuen Wegesystems
- Einziehung der Straße zur besseren Verbindung der beiden Grünbereiche
- Integration der unter Denkmalschutz stehenden Grabsteine in die Planung
- Schaffung eines "Gartenbereiches" für das Rathaus (z.B. als Hochzeitsgarten)
- "Funktionieren" der Planung auch unabhängig von der Entwicklung angrenzender (Hoch)bauvorhaben
Vor dem Hintergrund der zentralen Lage und besonderen Bedeutung der Maßnahme soll ein Wettbewerbsverfahren nach RPW durchgeführt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften mit Landschaftsarchitekten nach folgender Maßgabe gesucht:
Jeder Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft (auch freie Mitarbeiter/innen) muss teilnahmeberechtigt sein. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern sie am Tage der Auslobung ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben, der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und ihre zu benennenden bevollmächtigten Vertreter und der Entwurfsverfasser die fachlichen Anforderungen an natürliche Personen erfüllen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, bei denen jedes Mitglied die für natürliche Personen geltenden, jeweiligen fachlichen Teilnahmeforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Erfüllt ein Bewerber die fachlichen Voraussetzungen alleine oder zusammen mit fest angestellten Mitarbeitern/innen, ist er alleine teilnahmeberechtigt. Der bzw. die Mitarbeiter/in ist bzw. sind dann im Bewerbungsbogen explizit zu nennen. Mehrfachbeteiligungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben.
1) Anforderungen an wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.1 Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
Beim Gesamtumsatz wird der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre gewertet. Hierbei wird ein erforderlicher durchschnittlicher Mindestumsatz von EUR 300.000 (netto) pro Jahr zugrunde gelegt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften unterhalb dieser Schwelle nicht in der Lage sind, das Projekt bei unvorhergesehenen Ereignissen ohne finanzielle Schwierigkeiten oder Auswirkungen auf den Projektablauf zu Ende zu führen. Bewerbungen von Bewerbern/Bewerbergemeinschaften unterhalb dieser Schwelle werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
1.2 Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden mit Deckungssummen über mindestens EUR 1,0 Mio. je Schadensfall. Der Nachweis kann durch Kopie der Versicherungsbestätigung oder durch Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird, erbracht werden.
2) Anforderungen an technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1 Qualifikation Projektleiter bzw. des für die Objektplanung vorgesehenen Mitarbeiters
Anhand der vorgelegten Lebensläufe, Qualifikationsbescheinigungen und Referenzen werden die gesammelten Erfahrungen und Qualifikationen in den folgenden Schlüsselbereichen der Ausschreibung bewertet:
(1) Einschlägiger Studienabschluss (Landschaftsarchitektur oder vergleichbar) und Eintragung als "Landschaftsarchitekt" gemäß § 19 BauKaG NRW bei der zuständigen Architektenkammer,
(2) einschlägige Berufserfahrung von mehr als 5 Jahren,
(3) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Steuerung/Koordination Bauvorhaben (Freianlagenmaßnahmen) über EUR 500.000 (netto, KG 500),
(4) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Planung von Freianlagen mit durchschnittlichen Anforderungen (Honorarzone III),
(5) Erfahrungen bei der Auftragsbearbeitung im Rahmen von Fördermittelprojekten und öffentlichen Ausschreibungen.
Bei den vorgenannten Qualifikationen handelt es sich um Mindestanforderungen.
3) Vergleichbare Leistungen der letzten 10 Jahre
Es werden vergleichbare Referenzprojekte gewertet.
Mindestanforderung: Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen. Vergleichbare Referenzprojekte sind Baumaßnahmen bei denen folgende Merkmale kumulativ im Rahmen derselben Referenz vorliegen:
(1) Planungsleistungen Freianlagen (LP 2-8),
(2) Planungsleistungen Freianlagen mit durchschnittlichen Anforderungen (Honorarzone III),
(3) Planungsleistungen vergleichbarer Freianlagen (d.h. frei zugängliche Parkanlagen oder öffentliche Grünanlagen),
(4) Maßnahmen mit Baukosten von über EUR 750.000 (netto, KG 500).
Nur tatsächlich ausgeführte Planungsleistungen und Leistungsphasen (LP 2-8) können gewertet werden.
Die wesentlichen Projektleistungen müssen im Rahmen der letzten 10 Jahre (d.h. seit dem 01.07.2012 bis zur Vorlage des Teilnahmeantrags) abgeschlossen (d.h. Fertigstellung und Abnahme des Bauvorhabens) worden sein. Die Referenzen können nur gewertet werden, wenn die Leistungen entweder durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft selbst oder durch ein auch im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung benanntes Nachunternehmen ausgeführt worden sind.
Natürlichen Personen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt zu tragen oder wenn sie nach den geltenden EU-Richtlinien (Richtlinie 2005/36) berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt tätig zu werden. Juristische Personen, wenn der Projektverantwortliche die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Arbeiten im Wettbewerb durch das Preisgericht nach RPW 2013 herangezogen:
- Einbindung der Parkanlage Bergelmanns Hof in den freiräumlichen und stadträumlichen Kontext
- Qualität der Freiraumgestaltung und der Spielflächen
- Umgang mit dem vorhandenen Baumbestand
- Funktionale Qualität und Nutzungsqualität
- Barrierefreiheit
- Umsetzung Wettbewerbsanforderungen
- Umgang mit dem Denkmalschutz
- Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der Konzeption
- Wirtschaftlichkeit
Die genannte Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu gewichten.
Für den Wettbewerb nach RPW 2013 stellt die Ausloberin nach Abschluss der Bearbeitung eine Wettbewerbssumme von 54.500,- Euro (brutto, inkl. der derzeit gültigen MwSt. von 19%) zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme wurde auf der Basis der HOAI (2021) ermittelt. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 24.000,- Euro
2. Preis: 15.000,- Euro
3. Preis: 8.500,- Euro
Für Anerkennungen stehen insgesamt 7.000,00 Euro zur Verfügung.
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen. Die Gesamtsumme kommt dabei immer zur Ausschüttung.
Über die Wettbewerbssumme und Preisgelder ist keine Aufwandsentschädigung vorgesehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Weitere Informationen zum Planungswettbewerb sind in einem Konzeptpapier erläutert. Der Teilnahmeantrag sollte unter Berücksichtigung der vorbereiteten Formblätter (Anlage A) erstellt werden. Informationen zur Wertung des Teilnahmeantrags sind in der Anlage B (Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb) aufgenommen.
2. Die Architektenkammer NRW hat den Realisierungswettbewerb auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013 geprüft. Der Planungswettbewerb der Stadt Herne läuft unter der Registrier-Nr. W 54/22.
3. Anfragen zum Verfahren sollten ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden.
4. Für den Teilnahmewettbewerb sind nur Mindestkriterien zu erfüllen. Die Mindestanforderungen sind ausführlich in der Anlage B (Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb) vorgegeben. Erfüllen mehrere Bewerber die Mindestanforderungen gleichermaßen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los getroffen werden.
5. Der Auftrag erfolgt stufenweise. Zunächst werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen stehen insbesondere unter dem Vorbehalt einer Fördermittelzusage für das Projektes und können dann - unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen - stufenweise abgerufen werden.
Im Falle einer Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
6. Vorbehaltlich von Änderungen wurden folgende Termine für den Planungswettbewerb festgelegt:
Bewerbungszeitraum: 13.09.2022 - 17.10.2022
Versand der Auslobung: 14.11.2022
Schriftliche Rückfragen: bis 22.11.2022
Preisrichtervorbesprechung und Rückfragekolloquium: 28.11.2022
Abgabe der Wettbewerbspläne: 26.01.2023
Preisgerichtssitzung: 13.03.2023
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6DE4K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (d. h. innerhalb von 10 Tagen) gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.