E1-Emulation

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lzpd.polizei.nrw/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

E1-Emulation

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beendigung der bereits begonnenen E1-Emulation

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 3 179 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beendigung der bereits begonnenen E1-Emulation. Der Hauptfokus liegt während der Vertragslaufzeit auf der Beendigung der bereits begonnenen E1-Emulation im Netz. Es handelt sich hierbei um die Übertragung von PDH-Daten über Carrier Ethernet. Diese wird notwendig, da die angemieteten E1-Leitungen bei der Deutschen Telekom zum Ende 2023 abgeschaltet werden und somit die die meisten Ringe im Netz ausfallen würden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Der öffentliche Auftraggeber beabsichtigt, den Auftrag zur E1-Emulation als Nachfolgevertrag zweier auslaufender Rahmenverträge zur Errichtung und Instandhaltung von Richtfunkstrecken in Nordrhein-Westfalen an den bisherigen Auftragnehmer, die Omnitron Griese GmbH, zu vergeben. Einzig Omnitron ist technisch in der Lage, die Fertigstellung einer E1-Emulation bis zum 31. Dezember 2023 mit hinreichender Gewissheit und ohne Risiko zu gewährleisten. Erhebliche bereits eingetretene und künftig mögliche Verzögerungen bei der Netzmodernisierung und IP-Migration des Digitalfunkkernnetzes des Bundes sowie die unabwendbare Abschaltung einer bisher auch für das nordrhein-westfälische Zugangsnetz genutzten Plattform machen eine Fertigstellung der E1-Emulation bis zum 31. Dezember 2023 erforderlich. Die rechtzeitige Fertigstellung setzt voraus, dass der Auftragnehmer unmittelbar nach Auftragsvergabe mit dieser fortfahren kann und keine Einarbeitungs-/Übergabephase benötigt. Einzig Omnitron verfügt über die notwendige konkrete Kenntnis des Systems und kann ohne Einarbeitungs-/Übergabephase, insbesondere ohne ein durch eine Einarbeitungsphase verursachtes Verstreichen ungenutzter Turn On Cycles (TOCs) unmittelbar mit der Fertigstellung der E1-Emulation beginnen und diese so bis zum Wegfall der bisherigen technischen Grundlagen am 31. Dezember 2023 gewährleisten. Die Einbeziehung eines anderen Auftragnehmers würde die rechtzeitige Fertigstellung der E1-Emulation faktisch zunichtemachen und die polizeiliche und nichtpolizeiliche Aufgabenerfüllung aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Nordrhein-Westfalen gefährden. Vernünftige Alternativlösungen zu der kurzfristigen Errichtung und Fertigstellung der E1-Emulation, die die Funktionsfähigkeit des Zugangsnetzes in NRW auch nach dem 31. Dezember 2022 sicher zu gewährleisten, bestehen nicht.

Der öffentliche Auftraggeber beabsichtigt einen Anschlussvertrag zum Vertrag über die E1-Emulation zu schließen. Dieser Vertrag soll den Zeitraum ab der Beendigung der E1-Emulation (voraussichtlich spätestens zum 31.12.2023) abdecken. Das zugehörige Vergabeverfahren wird voraussichtlich am 20.10.2022 beginnen. Auf die Vorinformation (ABl. 2022/S 176-498381) wird verwiesen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
13/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schlangenbad
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65388
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 3 179 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 3 179 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das unter Abschnitt V.2.1) dieser Bekanntmachung angegebene Datum entspricht - aus technischen Gründen - dem Tag der Absendung dieses Bekanntmachungsformulars. Der Vertrag wird nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geschlossen. Dies wird je nach Beginn der 10-tägigen Frist, deren Beginn sich nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung richtet, spätestens der 30.09.2022 sein.

Der öffentliche Auftraggeber beabsichtigt einen Anschlussvertrag zum Vertrag über die E1-Emulation zu schließen. Dieser Vertrag soll den Zeitraum ab der Beendigung der E1-Emulation (voraussichtlich spätestens zum 31.12.2023) abdecken. Das zugehörige Vergabeverfahren wird voraussichtlich am 20.10.2022 beginnen. Auf die Vorinformation (ABl. 2022/S 176-498381) wird verwiesen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/09/2022

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