Durchführung der Jugendgerichtshilfe in der Stadt Siegen Referenznummer der Bekanntmachung: 163_22
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung der Jugendgerichtshilfe in der Stadt Siegen
Mitwirkung im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) §§ 38 und 50 JGG i.V. mit § 52 SGB VIII.
Siegen
Mitwirkung im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) §§ 38 und 50 JGG i.V. mit § 52 SGB VIII.
Zuschlagskriterien: Preis (40 % Gewichtung), Qualität (60 % Gewichtung). Als Qualitätskriterien werden die inhaltliche Umsetzung der Jugendgerichtshilfe in der Stadt Siegen (40 %) und die organisatorische Umsetzung (20 %) gewertet. Näheres entnehmen Sie bitte der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Bewertungsmatrix.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Vergabe des Auftrags erfolgt ausschließlich an einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, der zur Umsetzung der Leistungen ausschließlich Fachkräfte gem. § 72 SGB VIII beschäftigt. Bieter müssen Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen (§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) abgeben sowie zum Bezug zu Russland (EU-Sanktionen).
Mit dem Angebot gefordert ist eine geeignete Referenz über eine früher oder zurzeit ausgeführte Leistung mit Angabe des Auftraggebers (mit persönlichem Ansprechpartner), Bezeichnung der Leistung, Leistungszeitraum, Leistungsvolumen und Leistungsinhalt. Die Referenz ist geeignet, wenn es sich um eine Leistung in der Arbeit mit straffällig gewordenen Jugendlichen handelt mit einer Ausführungszeit vom mindestens fünf Jahren für einen öffentlichen Auftraggeber.
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um ein Vergabeverfahren zur Beschaffung sozialer Dienstleistungen, das lediglich eine begrenzte grenzüberschreitende Dimension aufweist. Die Vergabe erfolgt aufgrund der Vorschriften §§ 64 - 66 Vergabeverordnung (VgV) unter Berücksichtigung der Besonderheiten der ausgeschriebenen Dienstleistung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Etwaige Fragen sind bis spätestens 06.10.2022, 10.00 Uhr, über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu übersenden. Später eingehende Fragen werden beantwortet, soweit dies vergaberechtlich geboten ist. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt über das o.g. Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist kostenlos möglich.
2. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und müssen eine "Erklärung Bieterarge" "(Formular 234 der Vergabeunterlagen) abgeben.
3. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, sind Art und Umfang der hierfür vorgesehenen
Leistungen im "Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen" (Formblatt 235)
anzugeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind von den eingesetzten Nachunternehmen die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 236) und die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt 521 EU) vorzulegen.
4. Der Auftragnehmer wird mit Vertragsschluss nach § 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung
nichtbeamteter Personen verpflichtet und auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Dienstobliegenheiten und auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bis zur wirksamen Zuschlagsentscheidung gestellt werden, sofern der Auftraggeber die unterlegenen Bieter gem. § 134 GWB über die Gründe der Nichtberücksichtigung und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, informiert hat. Es ist eine gesetzliche Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen (im Falle der Versendung z. B. auf elektronischem Weg) vor einer verbindlichen Zuschlagserteilung einzuhalten. Meint ein Bieter, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Wird der Rüge nicht abgeholfen, so kann der Bewerber/Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen (siehe § 160 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]