Technische Ausrüstung GUW Fernmeldeturm Referenznummer der Bekanntmachung: 195-22-EK7
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/staedtische-gesellschaften/mkb-gmbh
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Ausrüstung GUW Fernmeldeturm
Technische Aufrüstung des Gleichrichterunterwerks zur Kapazitätserweiterung.
- Niederspannungshauptverteilung
- Elektromontage
- Gleichstromanlage
- Gleichrichter
- Mittelspannungsschaltanlage
- Batterie
- Gleichrichter- und Eigenbedarfstransformator
Niederspannungshauptverteilung
Mannheim
Für ein Gleichrichterwerke (GUW) ist eine 400 V AC / 60 V DC Niederspannungshauptverteilung (NSHV) zu liefern.
Elektromontage
Mannheim
Für ein Gleichrichterwerk (GUW) sind die Elektromontagearbeiten anzubieten.
Gleichstromanlage
Mannheim
Für ein Gleichrichterunterwerk in Mannheim ist eine 6-feldrige Gleichstromanlage bestehend aus einer Plusverteilung, Gleichrichterbedienfeld mit vier Streckenabgangsfelder frei Baustelle zu liefern.
Die Leistung beinhaltet die Lieferung und das Einbringen aller Schaltfelder in das vorhandene Gebäude inkl. aller dafür erforderlichen Hilfsmittel.
Gleichrichter
Mannheim
Für ein Gleichrichterwerke (GUW) in Mannheim ist ein 6-pulsiger Silizium-Gleichrichter für Nennspannung 1.000 V, Nennstrom 3.000A Belastungsklasse VI nach VDE 0558 Teil 11 frei Baustelle zu liefern.
Die Leistung beinhaltet die Lieferung und das Einbringen der Silizium-Gleichrichter in das vorhandene Gebäude inkl. aller dafür erforderlichen Hilfsmittel.
Mittelspannungsschaltanlage
Mannheim
Für ein Gleichrichterwerk (GUW) in Mannheim ist eine 6-feldrige 20-kV-metall-gekapselte SF6-Mittelspannungschaltanlage in:
> Einfachsammelschienenausführung
> Nennspannung 24 kV
> Betriebsspannung 20 kV
> Nennkurzschlussstrom 16 kA; 1 sec
> Sammelschienen-Nennstrom 630 A
> Abzweig-Nennstrom 630 A
mit den erforderlichen Hilfs- und Steuereinrichtungen (Steuer- und Hilfsspannung
60 V DC) frei Baustelle zu liefern. Die Leistung beinhaltet die
Lieferung und das Einbringen der SF6 -Schaltanlage in das vorhandene
Gebäude inkl. aller dafür erforderlichen Hilfsmittel.
Batterieanlage mit Ladegleichrichter
Mannheim
Für ein Gleichrichterwerk (GUW) in Mannheim ist eine Batterieanlagen mit Ladegleichrichter frei Baustelle zu liefern.
Gleichrichter- und Eigenbedarfstrafo
Für ein Gleichrichterwerke (GUW) in Mannheim ist ein 2.500-kVA Drehstrom-Gießharz-Transformator Yy0 für die Versorgung von einem 6-pulsigen Silizium-Gleichrichter, Nennspannung bis 1000 V, Nennstrom 3000 A Belastungsklasse VI nach DIN 41756, sowie ein 100 kVA Drehstrom-
Gießharz-Transformator Yzn 5 im Schutzgehäuse IP23 frei Baustelle zu liefern.
Die Leistung beinhaltet die Lieferung und das Einbringen der Transformatoren in das vorhandene Gebäude inkl. aller dafür erforderlichen Hilfsmittel.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Niederspannungshauptverteilung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68309
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektromontage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68309
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gleichstromanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ladenburg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 68526
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gleichrichter
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68307
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mittelspannungsschaltanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68309
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Batterieanlage mit Ladegleichrichter
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gleichrichter- und Eigenbedarfstrafo
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Lose 6 und 7 werden erneut ausgeschrieben.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.