Neubau KiTa und Nachbarschaftszentrum Siegfriedstraße - Heizung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0279
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau KiTa und Nachbarschaftszentrum Siegfriedstraße - Heizung
Neubau KiTa und Nachbarschaftszentrum Siegfriedstraße - Heizungstechnik
Die Stadt Detmold plant auf einem Grundstück im ehemaligen Britenviertel, gelegen an der Siegfriedstraße zwischen den Einmündungen der
Adenauerstraße und der Eckenerstraße den Neubau einer Kindertagesstätte für 4,5 Gruppen und in den Obergeschossen insgesamt 14 Wohnungen (Bauteil 1) sowie ein Nachbarschaftszentrum mit 5 Wohnungen in den Obergeschossen (Bauteil 2). Beide Gebäude sind Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.
Mit absolutem Vorrang soll das Gebäude der Kindertagesstätte errichtet werden, der Bauteil 2 kann nach Fertigstellung des Bauteil 1 unmittelbar
anschließend realisiert werden.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Siegfriedstraße 81-87 32756 Detmold
Neubau von zwei nebeneinanderstehenden dreigeschossigen Gebäuden. Bauteil 1: größte Länge ca. 55m, größte Breite ca. 45m, größte Höhe ca. 12m; Bauteil 2: größte Länge ca. 20m, größte Breite ca. 17m, größte
Höhe 11m. In dem größeren Gebäude soll im EG eine KiTa und in den Obergeschossen 14 Wohnungen entstehen. Das kleinere Gebäude erhält im EG ein Nachbarschaftszentrum und in den Obergeschossen 5 Wohnungen. Auf dem Dach des größeren Gebäude wird eine PV-Anlage installiert.
Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um heizungstechnische Einrichtungen für
1: Neubau einer Kindertagesstätte sowie darüberliegenden 14 WE und
2: Neubau eines Nachbarschaftszentrums sowie darüberliegenden 5 WE in Detmold.
Die Wärmeversorgung der Gebäude geschieht jeweils über Fernwärme.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch
den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die
vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für
die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die
Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe
der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl,
sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen)durch
Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124
(Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde
Angaben gemäß § 6a Abs. (3) VOB/A zu machen.
Folgende Nachweise zur Eignung sind von den Bietern mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Eigenerklärung Mindestlohngesetz
- Eigenerklärung Sanktionen Russland
- EU_Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung (falls vorhanden)
- EU_Eignungsleihe Unterauftrag Sonstige Unterlage (falls vorhanden)
- EU_Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer Eignungsleiher (falls vorhanden)
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter*innen sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vertragsstrafen (§ 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist 0,2 % des Endbetrages der Abrechnungssumme
bei Überschreitung von Einzelfristen 0,2 % des Endbetrages der Abrechnungssumme
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der Abrechnungssumme begrenzt.
Verjährungsfrist für Mängelansprüche (§ 13)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 5 Jahre.
Sicherheitsleistung (§ 17)
Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 3% v.H. der Auftragssumme zu leisten.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3% v.H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche
(§ 17 Abs. 8 Nr. 2): 5 Jahre
Die Arbeiten sollen ausgeführt werden: ab 14. KW 2023
Gesamtfertigstellung Gebäude 1 KiTa: 51. KW 2023
Gesamtfertigstellung Gebäude 1 und 2 Wohnen und NBZ: 17. KW 2024
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CYDYU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.