Beschaffung Speisetransportwagen inkl. Zubehör für das LVR-Klinikum Düsseldorf Referenznummer der Bekanntmachung: Z011-2022-0115
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Speisetransportwagen inkl. Zubehör für das LVR-Klinikum Düsseldorf
Beschaffung und Lieferung von passiven Speisetransportwagen inkl. Zubehör
für das LVR-Klinikum Düsseldorf
LVR-Klinikum Düsseldorf -
Kliniken der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Bergische Landstraße 2
40629 Düsseldorf
Beschaffung und Lieferung von passiven Speisetransportwagen inkl. Zubehör für das LVR-Klinikum Düsseldorf
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
I) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit_EU.
II) Anlage 2 — Bietereignung (den Vergabeunterlagen beigefügt) mit Angaben zu:
1) Firmenprofil;
2) Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021 (Angabe p. a.);
3) Gesamtumsatz im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021 (Angabe p. a.).
4) Betriebshaftpflichtversicherung mit nachfolgenden Mindestdeckungssummen:
— Personenschäden (je Schadensfall) 3 000 000 EUR,
— Sachschäden (je Schadensfall) 2 000 000 EUR,
— Umweltschäden (je Schadensfall) 500 000 EUR,
— Vermögensschäden (je Schadensfall) 500 000 EUR.
Der Bieter hat in der Anlage 2 - Bietereignung zu erklären, dass er nach Zuschlagserteilung einen Nachweis über das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung mit nebenstehenden Versicherungssummen vorlegt. Sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den o. a. Versicherungssummen nicht bestehen, hat der Bieter in der Anlage 2 - Bietereignung zu erklären, dass eine entsprechende Versicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit unverzüglich nach Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
I)Eigenerklärung EU Anlage 2 — Bietereignung (den Vergabeunterlagen beigefügt) mit Angaben zu:
1) Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenen Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021;
2) Angabe, ob Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden;
3) Angabe von mindestens 3 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre), die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen sowie Art des Auftraggebers vergleichbar sind.
II) Auf Anforderung des Auftraggebers ist für jeden angebotenen Artikel ein Produktdatenblatt und - soweitvorhanden - ein Sicherheitsdatenblatt in elektronischer Form zu übersenden. Aus diesen muss ersichtlich sein,ob die im Leistungsverzeichnis gestellten Produkteigenschaften erfüllt werden. Die Übersendung hat innerhalb von 6 Werktagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.