Abschluss Rahmenvereinbarung über die Beschaffung und Lieferung von Bürodrehstühlen von 12-2022 bis 11-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-10-104-3-1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss Rahmenvereinbarung über die Beschaffung und Lieferung von Bürodrehstühlen von 12-2022 bis 11-2026
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung und Lieferung von Bürodrehstühlen vom 01.12.2022 - 30.11.2026
Verwaltungsstandorte der Stadt Krefeld und Teleheimarbeitsplätze im Umkreis von 100 km des Krefelder Rathauses, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld
ca. 300 Bürodrehstühle / Jahr mit Aluminium Druckguss Fußkreuz und mindestens fünf lastabhängig gebremsten Doppellaufrollen, wahlweise für Hartboden oder Teppichboden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Eigenerklärung über die Mitgliedschaft der Berufsgenossenschaft (siehe Angebotsvordruck Ziffer 2.1)
- Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer (siehe Angebotsvordruck Ziffer 2.4)
- Eigenerklärung, dass der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (siehe Angebotsvordruck Ziffer 3)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Eigenerklärung über den Bestand einer Haftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mind. 5.000.000 EUR (siehe Angebotsvordruck Ziffer 2.2)
- Eigenerklärung über den Bestand einer Haftpflichtversicherung für Sachschäden in Höhen von mind. 5.000.000 EUR (siehe Angebotsvordruck Ziffer 2.3)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Es sind zwei mit dem Vergabegegenstand vergleichbare Referenzobjekte, die sowohl leistungsbezogen als auch vom Auftragsvolumen vergleichbar sind, zu benennen. Die Referenzen dürfen nicht länger als 3 Geschäftsjahre zurückliegen. Die Auftraggeber dürfen wirtschaftlich nicht miteinander verbunden sein (unabhängige Referenzen).
Darüber hinaus müssen die folgenden Angaben enthalten sein: Name und Anschrift der Auftraggeberin sowie E-Mail-Adresse und Telefonnummer des bei der Auftraggeberin zuständigen Mitarbeitenden, Auftragswert- / Abrechnungssumme netto, Ausführungs- / Leistungszeitraum, Beschreibung der erbrachten Leistung
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Eigenerklärung Sanktionen EU
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz
- Eigenerklärung, dass der Bieter nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten 2 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist (siehe Angebotsvordruck Ziffer 3)
- Nachweis einer für diese Prüfung zertifizierten unabhängigen Prüforganisation, dass die angebotenen Bürostühle der DIN EN 1335 entsprechen
- Nachweis des Stuhlherstellers über die Zertifizierung Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001
- Nachweis des Stuhlherstellers über die Zertifizierung nach Umweltmanagement DIN EN ISO 14001
- Nachweis, dass die angebotenen Bürostühle dem Produktsicherheitsgesetz entsprechen (GS-Zeichen oder ein gleichwertiges Zeichen einer für diese Prüfungen zertifizierten unabhängigen Prüforganisation)
- Nachweis einer für diese Prüfung zertifizierten unabhängigen Prüforganisation, dass die angebotenen Bürostühle dem Umweltzeichen DE-UZ 117 entsprechen
- Nachweis einer für diese Prüfung zertifizierten unabhängigen Prüforganisation, dass der Bezugsstoff der angebotenen Bürostühle der DIN EN 16516 entspricht
- Aktuelle Preisliste des angebotenen Stuhl-Modells des Bürostuhl-Herstellers
- Bereitstellung eines Standard-Bürodrehstuhls gem. Pos. 1.1 des Leistungsverzeichnis am 24.10.22, 10:00 Uhr zur Bemusterung für ca. 3 Wochen an die Stadt Krefeld, Fachbereich Verwaltungssteuerung und -service, St. Töniser Str. 60, 47803 Krefeld, Raum 215
- Nachweis des Bürostuhl-Herstellers, dass der angebotene Standard-Bürostuhl in der heutigen technischen Grundkonzeption und Optik mindestens weitere 4 Jahre gefertigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D4F2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag nach § 160 GWB ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.