Lieferung von 10 kW SOC-Stackmodulen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 10 kW SOC-Stackmodulen
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) plant im Projekt „e-XPlore“ den Auf-bau einer Hochdruck-Elektrolyse-Anlage in einem transportablen 40-Fuß-Container zur Herstel-lung von Synthesegas unter verschiedenen Betriebsbedingungen.
In der Anlage soll Elektrolyse mittels Festoxidzellen (SOC: solid oxide cells) erforscht werden. Dazu wird ein Elektrolysemodul mit einer elektrischen Leistung von 10 kW bis zu 15 kW benötigt, um bei einem Betriebsdruck von bis zu 50 bar(g) aus Wasserdampf und CO2 elektrochemisch ein Syn-thesegas zu erzeugen.
Den Anforderungen entsprechend sollen zwei identische SOC-Stackmodule beschafft werden, die für diese Anlage in einem Druckkessel eingebaut und verwendet werden können.
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) plant im Projekt „e-XPlore“ den Auf-bau einer Hochdruck-Elektrolyse-Anlage in einem transportablen 40-Fuß-Container zur Herstel-lung von Synthesegas unter verschiedenen Betriebsbedingungen.
In der Anlage soll Elektrolyse mittels Festoxidzellen (SOC: solid oxide cells) erforscht werden. Dazu wird ein Elektrolysemodul mit einer elektrischen Leistung von 10 kW bis zu 15 kW benötigt, um bei einem Betriebsdruck von bis zu 50 bar(g) aus Wasserdampf und CO2 elektrochemisch ein Syn-thesegas zu erzeugen.
Den Anforderungen entsprechend sollen zwei identische SOC-Stackmodule beschafft werden, die für diese Anlage in einem Druckkessel eingebaut und verwendet werden können.
Über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren soll die Verfügbarkeit von Austauschstacks gewährleistet sein. Die Lieferung der Austauschstacks ist als Option Bestandteil des in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Angebotes aufzuführen. Für die Austauschstacks inklusive der erforderlichen Einbauarbeiten und Material soll eine optionale Position angegeben werden, die der Auftraggeber innerhalb der nächsten 24 Monate ziehen kann. Der Preis soll möglichst exakt angegeben werden. Arbeiten können nach Zeit abgerechnet werden, der notwendige Zeitaufwand ist allerdings per Stack abzuschätzen und die Kosten pro Stack oder Stunde anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung