Projektmanagement-Software
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektmanagement-Software
Für den Ruhrverband soll eine neue Projektmanagement-Software (Umfang der Installation ca. 300 Lizenzen) ausgewählt und eingeführt werden. Es soll eine Lösung eingeführt werden, die den unterschiedlichen Projekttypen und Rollen in den verschiedenen Organisationseinheiten des Ruhrverbands gerecht werden kann und dabei dennoch ein einheitliches Bild der Projektelandschaft ermöglicht.
Es wird erwartet, dass - die Software für die ersten Lizenzen im Sommer 2022 zur Verfügung steht und
- das Einführungsprojekt (Konfiguration, Customizing) im 2022 startet und Schulungen im Jahr 2022 abgeschlossen werden.
Essen
Für den Ruhrverband soll eine neue Projektmanagement-Software (Umfang der Installation ca. 300 Lizenzen) ausgewählt und eingeführt werden. Es soll eine Lösung eingeführt werden, die den unterschiedlichen Projekttypen und Rollen in den verschiedenen Organisationseinheiten des Ruhrverbands gerecht werden kann und dabei dennoch ein einheitliches Bild der Projektelandschaft ermöglicht.
Es wird erwartet, dass - die Software für die ersten Lizenzen im Sommer 2022 zur Verfügung steht und
- das Einführungsprojekt (Konfiguration, Customizing) im 2022 startet und Schulungen im Jahr 2022 abgeschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Taunusstein
NUTS-Code: DE7 Hessen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig, soweit der Antragsteller:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.