Miete von LED-Displaytechnik "Sportschau" nebst Support
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Miete von LED-Displaytechnik "Sportschau" nebst Support
Miete der vorhandenen, gebrauchten LED-Displaytechnik nebst Supportleistungen (“on-Air” und “off-Air”).
Miete der vorhandenen, gebrauchten LED-Displaytechnik nebst Supportleistungen (“on-Air” und “off-Air”).
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der WDR hat sich insbesondere aus technischen, aber auch aus wirtschaftlichen so-wie
Nachhaltigkeitsgründen dazu entschieden, die aktuell bereits im Einsatz befindliche LED-Wand bis zum
Ende der Rechteperiode (2024/2025) weiter einzusetzen, da nur diese in der vorhandenen Konfiguration
den begründeten Anforderungen des WDR entspricht. Ein Austausch vor Ablauf der Rechteperiode wäre
zwangsläufig mit einem Austausch des zusammenhängenden Studiodesigns verbunden, welches aktuell nicht
geplant und innerhalb der Rechteperiode organisatorisch kaum machbar wäre. Über eine gebrauchte, bereits
eingebaute LED-Wand mit entsprechender Konfiguration kann kein Wettbewerb geführt werden, da diese
durch einen anderen Anbieter nicht rekonstruiert werden kann. Es ist zwingend notwendig, dass die Module der
LED-Displaytechnik als auch die Ersatzmodule in den Farb- und Helligkeitsparametern werkseitig aufeinander
abgestimmt sein müssen und alterungs-bedingt keine Unterschiede der LED-Wand aufweisen dürfen.
Insbesondere der natürliche Alterungsprozess der eingesetzten LED Module, aber auch der vorzuhaltenden,
mitalternden LED-Ersatzmodule sind von höchster Bedeutung für die vorgenannte Lieferantenvorgabe. Darüber
hinaus ist die Weiterverwendung auch im Hinblick auf eine verbesserte Nachhaltigkeit alternativlos.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Lindlar
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu Ziffern II.1.7) und V.2.4)
Werte werden wegen Verletzung des Geheimwettbewerbs nicht genannt.
Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine freiwillige Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung, mit der durch den Auftraggeber seine Absicht zum Vertragsabschluss mit dem vorgesehenen Auftragnehmer bekundet wird. Der Abschluss des Vertrages erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Ort: Köln
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 und § 135 GWB vollumfänglich verwiesen.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Köln
Land: Deutschland