Projektunterstützung Bau- und Umzugsprojekt BITBW Referenznummer der Bekanntmachung: BIT11-0230-315
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektunterstützung Bau- und Umzugsprojekt BITBW
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Beratungs- und Dienstleistungen im Form von Projektunterstützungstätigkeiten für ein Bau- und Umzugsprojekt.
IT Baden-Württemberg Krailenshalden Str. 44 70469 Stuttgart Die Auftraggeberin kann bestimmen, dass im Einzelfall Leistungen durch den
Auftragnehmer auch bei anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-
Württemberg erbracht werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Beratungs- und Dienstleistungen im Form von Projektunterstützungstätigkeiten für ein Bau- und Umzugsprojekt.
Das geschätzte Abnahmevolumen beträgt über die Laufzeit von 4 Jahren (2+1+1)
[Betrag gelöscht] EUR netto; [Betrag gelöscht] EUR brutto
Die Höhe der Beratungsleistungen (Personentage) werden bei Skill-Level 1 - Teilprojektleitung auf max. 358 Personentage und bei Skill-Level 2 - Projektunterstützung/PMO auf max. 352 Personentage während der Mindestvertragslaufzeit geschätzt. Während des ersten optionalen Vertragszeitraums beläuft sich die Schätzung bei Skill-Level 1- Teilprojektleitung auf weitere 180 Personentage und bei Skill-Level 2 - Projektunterstützung/PMO auf 176 Personentage . Für die zweite optionale Verlängerung beläuft sich die Schätzung bei Skill-Level 1- Teilprojektleitung auf weitere 172 Personentage und bei Skill-Level 2 - Projektunterstützung/PMO auf 158 Personentage.
Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit).
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern(optionale Vertragszeiträume).
Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges.
Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von [Betrag gelöscht] EUR netto; [Betrag gelöscht] EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen).
Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges.
(2+1+1)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Nachweis (nicht älter als 1 Jahr), dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. (A)
Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
- Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen. (A)
- Eigenerklärung, dass keine Verstöße der in § 124 GWB aufgezählten fakultativen Ausschlussgründe vorliegen. (A)
Wir erklären, dass es sich bei dem Bieter nicht um
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt.
Des Weiteren wird bestätigt, dass das Vorgenannte auch nicht auf Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder Unternehmen deren Leistung zur Vertragserfüllung in Anspruch genommen wird, zutrifft. Dies gilt, soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder Unternehmen deren Leistung zur Vertragserfüllung in Anspruch genommen wird, entfallen. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
- Nachweis einer im Rahmen und Umfang marktüblichen Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU. Entweder eine aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft oder eine Kopie der Police. (A)
- Eigenerklärung, dass die Versicherung bei Angebotsabgabe nicht gekündigt ist und für den Leistungszeitraum ein Versicherungsschutz bestehen bleibt. (A)
- Eigenerklärung, dass über der Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. (A)
- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (A)
- Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen wird. (A)
- Eigenerklärung, dass keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen. (A)
- Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. (A)
- Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Allgemeinen Angaben und dem Angebotsblatt Unternehmen. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
- Wir sichern zu, dass der Auftraggeberin immer die/der aktuelle Ansprechpartner/in für die Vertragsabwicklung bekanntgegeben wird. (A)
- Wir erklären, dass wir die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen unserer Leistungserbringung berücksichtigen werden: (A)
- Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW) und DS-GVO
- Sofern ein Auftragsverarbeitungsverhältnis (Art. 28 DS-GVO) entsteht, ist nachfolgendes mit Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen: (I)
- Datenschutzkonzept (wird Bestandteil des Vertrags bei Zuschlag): Beschreibung, welche Verarbeitungen von personenbezogenen Daten (inkl. Diagnose-/Telemetrie-/Metadaten) erforderlich sind, um den Dienst/Dienstleistung zu erbringen. Die Beschreibung enthält mindestens:
o Angabe der Kategorien personenbezogener Daten nebst Arten der personenbezogenen Daten,
o Zweck der Verarbeitung,
o Angabe der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nebst Funktion und Sitz,
o Anlage: Technische und organisatorische Maßnahmen
Muster "Datenschutzkonzept" ist beigefügt
- Wir erklären uns damit einverstanden, dass mit Zuschlag im Bedarfsfall die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) bezüglich im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird. (A) Es wird darauf hingewiesen, dass die im Muster gelb hinterlegten Bereiche leistungsspezifisch nach Zuschlagserteilung ergänzt werden müssen.
- Wir erklären, dass wir (inklusive etwaiger Unterauftragsnehmer) keine personenbezogenen Daten (inkl. Diagnose- oder Telemetriedaten) für eigene Zwecke verarbeiten. (A)
Rechtmäßige Verarbeitungen, z. B. Aufbewahrung erforderlich aus rechtlichen Gründen Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO sind hiervon ausgenommen
- Wir erklären, dass die Erbringung der vertraglich vereinbarten Verarbeitung von personenbezogenen Daten ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum stattfindet (EU/EWR). (I)
- Wird eine Drittlandübermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bieter nicht ausgeschlossen, sind die Anforderungen des Kapitels V der DS-GVO zu berücksichtigten und nachfolgendes mit Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen: (A)
- Angabe unter welchen Bedingungen des Kapitels V der DS-GVO die Drittlandübermittlung erfolgen soll. Falls sich der Bieter auf die neuen Standarddatenschutzklauseln* stützt, Übermittlung des Musters der Kommission, welches für den Abschluss verwendet werden soll, inklusive:
o Angabe, welche personenbezogenen Daten inkl. Diagnose-/Telemetrie-/Metadaten in welches Drittland übermittelt werden sollen (Kategorien personenbezogener Daten nebst Arten der personenbezogenen Daten, Zweck).
o Angabe der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nebst Sitz, Funktion und welche personenbezogene Daten diese verarbeiten.
o Angabe der vertraglichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die ergriffen werden, um eine datenschutzkonforme Drittlandübermittlung und Verarbeitung zu gewährleisten (z. B. Pseudonymisierung, ausreichende Verschlüsselung).
o Die durch den Bieter durchgeführte Drittlandübermittlungs-Folgenabschätzung (Transfer Impact Assessment).
- Angabe, wie die Auftraggeberin bei Zugriffen oder Anträgen auf Offenlegung an den Auftragsverarbeiter (oder einen seiner Unterauftragsverarbeiter), durch Behörden eines Drittlandes auf personenbezogene Daten, unterrichtet wird (Informationskanal, z. B. per E-Mail).
*Von der Kommission am 4. Juni 2021 beschlossenen Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 vom 4. Juni 2021 über Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates.
- Wir erklären, dass wir die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen unserer Leistungserbringung berücksichtigen werden: (A)
o Standards und Kompendium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere der Standards 200-2 und 200-3 im Rahmen der Erstellung eines Info-Sicherheitskonzepts
Personenprofil (exemplarisch) Consultant (m/w/d) - Skill-Level 1
- Name (ggf. Initialen) (A)
- Ausbildung, Studium, Titel (A)
- Art des Arbeitsverhältnisses (A) festangestellt, befristeter Vertrag, freie(r) Berater/in (BA)
- Beschäftigt seit: (A)
- Arbeitgeberin, falls Consultant bei Subunternehmer (A)
- Funktion beim Bieter (A)
- Der Consultant besitzt mindestens 2 Erfahrungsjahre als (Teil-)Projektleitung. (A)
- Der Consultant verfügt über mindestens 4 Berufserfahrungsjahre im Bereich Projektmanagement. (A)
- Der Consultant verfügt über Projekt- und Prozessmanagement-Zertifizierungen: (B) ( Max. 11 WP)
- ITIL V3 (5 WP)
- Mindestens Prince2 Foundation (3 WP)
- Mindestens Scrum Foundation (3 WP)
- Der Consultant verfügt über eine technische Ausbildung bzw. über den Technischen Fachwirt. (A)
- Der Consultant besitzt folgende nachgewiesene Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung im Projektmanagement (1 Jahr entspricht 200 Personentagen): (B)
Die Erfahrung im öffentlichen Bereich / in der öffentlichen Verwaltung wird wie folgt bewertet: (B) (Max. 8 WP)
- Erfahrungen in einem vergleichbaren Projekt mit mindestens 800 Personentagen erworben (8 WP)
- Erfahrungen in einem vergleichbaren Projekt mit mindestens 600 Personentagen erworben (6 WP)
- Erfahrungen in einem vergleichbaren Projekt mit mindestens 400 Personentagen erworben (4 WP)
- Der Consultant (m/w/d) besitzt: (A)
- Sehr gute Deutsch- und gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
- Erfahrung in der Durchführung von Präsentationen und in der Verhandlungsführung
- Tiefgehende und umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit gängigen Office-Anwendungen (MS Office, MS Project, Open Office, etc.)
- Erfahrungen in der Funktion als (Teil-)Projektleiter/-in bei Projekten mit vergleichbaren Aufgabenfeldern.
Die Projekte müssen dabei mindestens jeweils 50 Personentage (PT) umfasst haben. (A)
Personentage werden wie folgt bewertet: (B) (Max. 14 WP)
- Erfahrung in Projekten mit jeweils ? 150 PT
(7 WP je Projekt)
- Erfahrungen in Projekten mit jeweils ? 149 - 100 PT
(5 WP je Projekt)
- Erfahrungen in Projekten mit jeweils ? 99 - 50 PT
(3 WP je Projekt)
Personenprofil (exemplarisch) stv. Projektunterstützung (m/w/d) - Skill-Level 2
- Name (ggf. Initialen) (A)
- Ausbildung, Studium, Titel (A)
- Art des Arbeitsverhältnisses (A) festangestellt, befristeter Vertrag, freie(r) Berater/in (BA)
- Beschäftigt seit: (A)
- Arbeitgeberin, falls Consultant bei Subunternehmer (A)
- Funktion beim Bieter (A)
- Der Consultant besitzt mindestens 1,5 Erfahrungsjahre im Bereich Projektmanagement. (A)
- Der Consultant besitzt folgende nachgewiesene Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung im Projektmanagement. Die Referenz muss mindestens 100 PT umfassen (1 Jahr entspricht 200 Personentagen): (A)
- Der Consultant (m/w/d) besitzt: (A)
- Sehr gute Deutsch- und gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
- Tiefgehende und umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit gängigen Office-Anwendungen (MS Office, MS Project, Open Office, etc.)
- Der Consultant verfügt über eine Datenschutz-Zertifizierung. (A)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYLYY0S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.