Kanalreinigung Jahresvertrag 2023/2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 22-046
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Honnef
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53604
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.meinbadhonnef.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kanalreinigung Jahresvertrag 2023/2024
Dienstleistung, Kanalreinigung im Stadtgebiet Bad Honnef im Zeitraum 2023/2024 mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr
53604 Bad Honnef
Für das Stadtgebiet von Bad Honnef Tallage und Aegidienberg wird die Reinigung der öffentlichen Entwässerungskanäle mit einer Gesamtlänge von
rund 30 km/Jahr ausgeschrieben. Dabei variieren die Durchmesser der zu reinigenden Kanalabschnitte von Jahr zu Jahr. Welche Abschnitte gereinigt werden richtet sich nach dem vom Auftraggeber vorgegebenen Spülplan, der sich am aktuellen Reinigungsbedarf orientiert. Des Weiteren wird in diesem Jahresvertrag die vierteljährliche Reinigung der Sonderbauwerke (RÜB´s, Pumpwerke etc.) berücksichtigt.
Es besteht die Option der Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr (2025).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Eignung Spülwagenfahrer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Spülwagenfahrer muss den ATV-Kurs für Spülwagenfahrer, eine nachweislich mind. 2-jährige ununterbrochene Tätigkeit in diesem Bereich sowie eine Ausbildung/Einweisung in das entsprechende Fahrzeug von z.B. der Herstellerfirma vorweisen können. Zusätzlich ist die Ersthelferausbildung nachzuweisen. Diese Nachweise sind zwingender Bestandteil des Angebotes. Fachkenntnisse in der Stadtentwässerung und der Grundstücksentwässerung werden vorausgesetzt. Bei Nichteinhaltung der technischen und personellen Forderungen ist der AG berechtigt, den Auftrag zu stornieren ohne dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Evtl. entstandene Mehrkosten durch die Beauftragung an ein anderes Unternehmen gehen zu Lasten des Erstbeauftragten.
- Gerätschaften (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Auflistung der notwendigen Gerätschaften mit kurzer technischer Beschreibung, Tag der 1. Zulassung, z.B. über Wasserrückgewinner, TV-Fahrzeuge, Gaswarnmessgerät, Selbstretter, usw.
- Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Referenzenliste über Aufträge vergleichbarer Art innerhalb der letzten 2 Jahre. Hierbei sind Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Kontaktdaten, Wert und Ausführungszeitraum der Leistung anzugeben.
Einzureichende Unterlagen:
- Güteüberwachung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis über eine Güteüberwachung, bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung, mit Datum des Eintritts, z.B. Güteschutz Kanalbau, Gruppe R für Reinigung. Die Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft "Güteschutz Kanalbau" sind zu erfüllen.
- Reaktionszeit (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): In Notfällen darf eine maximale Reaktionszeit von 2 Stunden nicht überschritten werden (Bestätigung mittels Eigenerklärung).
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bad Honnef, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef, Raum 246
keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2024/2025, in Abhängigkeit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr
Folgende Unterlagen sind zwingend mit dem Angebot einzureichen und werden nicht nachgefordert:
- ausgefülltes und rechtskräftig unterzeichnetes Formblatt 633 (Angebotsschreiben)
- ausgefülltes und (sofern gefordert) rechtskräftig unterzeichnetes Leistungsverzeichnis.
Fehlen die vorgenannten Unterlagen oder werden diese unvollständig eingereicht, ist das Angebot zwingend auszuschließen.
Bitte achten Sie darauf, auch die übrigen geforderten Erklärungen und Unterlagen mit dem Angebot einzureichen, um eine Nachforderung zu vermeiden. Sofern nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist eingehen sollten, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
Angebote, die mittels Telefax oder per E-Mail eingehen sind nicht zugelassen und können daher nicht berücksichtigt werden. Das Gleiche gilt für Angebote, die über das Vergabeportal über den Button "Kommunikation" abgegeben werden.
Abweichende Erklärungen oder Unterlagen des Bieters oder dessen Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Angebote, die Veränderungen enthalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle innerhalb des Vergabeverfahrens ausschließlich über das Modul "Kommunikation" des Projektraums der Ausschreibung zu erfolgen hat. Alle Anfragen (z.B. Bieterfragen) sind mithin über das vorgenannte Modul des Projektraums zu senden. Die Beantwortung etwaiger Anfragen erfolgt entsprechend über das vorgenannte Modul.
Bei identischem Angebotsendpreis bzw. bei Punktgleichheit (bei Anwendung einer Wertungsmatrix) wird das Angebot bezuschlagt, das zuerst bei der Vergabestelle eingegangen ist bzw. auf dem Vergabeportal eingereicht wurde.
Frist für die Einreichung von Aufklärungsfragen u.ä.: 05.10.2022
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y40YYHE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/