Host Broadcasting für die Invictus Games 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 6002357599-BwDLZ Köln
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]773099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Host Broadcasting für die Invictus Games 2023
Host Broadcasting für die Invictus Games 2023
Düsseldorf
Host Broadcasting für die Invictus Games 2023 in Düsseldorf. Aufbau möglich ab 04.09.2023, der Abbau hat bis zum 19.09.2023 zu erfolgen. Details zum Leistungsumfang sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, dass der Bieter keine offenen Rechtsstreitigkeiten oder Klagen gegen sich laufen hat. Falls doch Darlegung des Falls und unterstützende Erklärung und/oder Dokumentation,
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123,124 GWB
- Nachweis über einen kumulierten Geschäftsumsatz der Jahre 2016 bis 2021 in Höhe von mindestens 5 Millionen €,
- Nachweis einer Kreditausfallwahrscheinlichkeit (PD, Probability of Default) von kleiner 1% durch Vorlage einer Kopie eines aktuellen Kreditprüfungsberichts einer angesehenen Wirtschaftsprüfungsagentur, welcher nicht älter als 9 Monate zum Angebotsschlusstermin ist,
- zum Angebotsschlusstermin gültiger Nachweis Haftpflichtversicherung bzw. eine Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
Mindestdeckung: für Personenschäden 15.000.000,00 €, für Sach- und Umweltschäden 15.000.000,00 €. Bbei nichtausreichender Deckungssumme ist die Deckungszusage des Versicherers erforderlich.
- Nachweis über mindestens 8-jährige Tätigkeit im Bereich Produktion von internationalen Sportgroßveranstaltungen,
- Eigenerklärung, dass der Bewerber in den Jahren 2015 - 2022 und in der angebotenen Konstellation mindestens 8 internationale Sport-Großveranstaltungen als Host Broadcaster im eigenen oder im Fremdauftrag produziert hat. Die Erklärung ist durch die Nennung von konkreten Referenzveranstaltungen unter Angabe von Datum, Ort und Art/Bezeichnung der Veranstaltung sowie kurzer Beschreibung des Inhalts des Produktionsauftrages zu plausibilisieren,
Hierdurch muss der Nachweis erbracht werden, dass der Bieter ausreichende Kenntnisse im Umgang mit den technischen, personellen, inhaltlichen und logistischen Anforderungen, die an eine Veranstaltung dieser Größenordnung zu stellen sind, erlangt hat.
- Vorlage von Beispielexemplaren diesbezüglicher Newsreport und Werbewertanalysen dieser Produktionen (in Auszügen),
- Darstellung, wie der Bewerber das Host Broadcasting der Invictus Games 2023 (IG23) mit möglichst vielen Synergien, dem Einsatz flexibel einsetzbarer Produktionsmittel und den speziellen Anforderungen der diversen Produktionsorte umzusetzen plant,
- Darstellung in Form eines Organigramms der konkreten Organisationsstruktur des Bewerbers für die IG23. Klare Offenlegung der Struktur und Herkunft der eingesetzten technischen und personellen Ressourcen. Nennung und Beschreibung der Erfahrungen des eingesetzten Key-Personals (Projektleiter, Projekt Manager, technische Gewerkleiter, inhaltlich verantwortliches Personal),
- Eigenerklärung, dass der Bewerber in Gänze über qualifiziertes und bewährtes Personal verfügt, welches in der Zusammenarbeit der einzelnen Teilgewerke erprobt ist,
- Eigenerklärung, dass ein möglichst hoher Anteil von Festangestellten oder zumindest langjährig bekannter und bewährter Freelancer vorhanden ist,
- Eigenerklärung, dass der Bewerber aufgrund der vorausgesetzten Projektsprache ausschließlich deutschsprachiges (fließend in Wort und Schrift) Key Personal einzusetzen plant um einen reibungslosen Ablauf in Bezug auf die Kommunikation zu gewährleisten,
- Eigenerklärung, dass der Bewerber bei der Auswahl des eingesetzten Personals auf ein diskriminierungsfreies und ausgeglichenes Verhältnis achtet, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Behinderung,
- Darstellung, wie durch Ressourcen sparendes und nachhaltiges Handeln unnötige ökologische Belastungen vermieden werden sollen (möglichst ökologische Logistik, Vermeidung von Reisen, Einsatz von nachhaltigen Ressourcen).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Berücksichtigt werden nur Angebote, die bis zum 18.10.2022,
13:00 Uhr in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden. Dem
Angebot sind die in III.1.1 bis III.1.3 sowie in den
Vergabeunterlagen (Checkliste) geforderten Erklärungen und
Nachweise beizufügen sowie eine Email-Adresse anzugeben.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit