Soest_VHS_OPL Referenznummer der Bekanntmachung: Soest - Neubau VHS - Objektplanung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Soest
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59494
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.soest.de
Abschnitt II: Gegenstand
Soest_VHS_OPL
Die Stadtwerke Soest sind derzeit mit ihrem Betriebssitz am Rande der Soester Innenstadt beheimatet. Über die Jahre wurde das Betriebsgelände immer weiter ausgebaut. Zwar reichen die zur Verfügung stehenden Büroflächen und technische Gebäude für den Arbeitsalltag aus, sie entsprechen jedoch bei genauerer Betrachtung nicht mehr heutigen Anforderungen und verhindern durch die Verteilung über das Betriebsgelände und die Struktur des Bestandsgebäude eine effiziente Arbeitsweise.
Das Kundencenter der Stadtwerke wird aus dem derzeitigen Betriebssitz ausgegliedert. Die Räume des Kundencenters werden im Erdgeschoß des geplanten Gebäudes angeordnet. Die Verlegung der weiteren Einrichtungen der Stadtwerke ist langfristig, in ein noch zu projektieren Bauvorhaben vorgesehen.
Hinzu kommt der Bedarf nach einem zentralen Standort der Volkshochschule der Stadt Soest, die bislang auf verschiedene Standorte im Stadtgebiet verteilt ist.
Gegenstand dieses Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV sind die erforderlichen Leistungen der:
- Objektplanung Gebäude" gem. § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 der HOAI 2021 in den LPH 5 - 9 inkl. Besonderer Leistungen
Stadt Soest Werkstraße 59494 Soest
Baugrundstück
Das Baugrundstück liegt in ca. 400 m Luftlinie nördlich des derzeitigen Betriebssitzes der Stadtwerke Soest jenseits der Bahntrasse. Der aktuelle Hauptsitz der VHS Soest befindet sich in etwa 800 m Entfernung zum neuen Standort. Nach Aufgabe großer Teile der ehemaligen Bahnflächen nördlich der Hauptbahntrasse am Soester Bahnhof sind zwischenzeitlich die dort vorhandenen Gleisanlagen, Stromleitungen etc. abgebaut worden. Lediglich ein vorhandener Kabelkanal durchschneidet das Gelände parallel zu der ehemaligen Bahnfläche. Dieser Kabelkanal darf nicht überbaut wer-den. Querungen des Kabelkanals, auch für Fußgänger, können zudem nur über Brücken, analog der bereits bestehenden Überfahrt, erfolgen.
Stadtwerke
Derzeit befindet sich der Betriebssitz der Stadtwerke Soest auf einem ca. 1,6 ha großen Grundstück am Aldegreverwall 10/12 in unmittelbarer Nähe zur Soester Innenstadt sowie zum Bahnhof. Das Kundenzentrum mit Besucherverkehr wird aus dem bestehenden Betriebssitz ausgegliedert und in den geplanten Neubau verlegt.
Volkshochschule
Die VHS ist organisatorisch der Abteilung "Bildung und Sport" der Stadt Soest angeschlossen und hat zurzeit ihren Hauptsitz -Geschäftsstelle und einige Unterrichtsräume- in der Nöttenstraße 29 (Bergenthalpark). Insgesamt werden incl. Turn- und Schwimmhallen 12 Standorte für die Angebotsdurchführungen genutzt.
Durch die Aufnahme der VHS in den Neubau kann den Bürgerinnen und Bürgern erstmalig ein großes Seminarangebot an einem Standort geboten werden. Dieser Standort ist zudem durch die Nähe zum Hauptbahnhof verkehrsgünstig für Bus- und Bahnnutzer gelegen und bietet wesentlich bessere Parkmöglichkeiten als die derzeitigen Hauptseminarstandorte in der Nöttenstraße und am Ostenhellweg.
Darüber hinaus ermöglicht der neue Standort durch die Barrierefreiheit vor allen Dingen die gleichberechtigte Teilhabe an den dortigen Bildungsangeboten der VHS.
Moderne, ansprechende Seminar- und Vortragsräume werden dafür sorgen, dass das Angebot ausgeweitet werden kann, neue Zielgruppen erschlossen werden und die Zahl der Teilnehmenden steigen wird.
Mit der Verlagerung der VHS in den Neubau geht auch der Umzug der Schul- und Sportverwaltung der Stadt Soest einher, die ihren derzeitigen Sitz im Rathaus I hat.
Dadurch werden die Arbeitsgruppen VHS und Schule-Sport organisatorisch zusammengeführt und die schon jetzt feststellbaren Synergieeffekte -Zusammenarbeit mit Schulen und Sportvereinen können weiter ausgebaut werden.
Dilas
Mit dem Digitalen Lern- und Arbeitszentrum Soest (DiLAS) soll unter dem Motto "work - learn - try" gemeinsam mit Partnern aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung eine innovative Lern- und Arbeitsstätte entstehen. Das DiLAS begründet sich auf drei Säulen, die alle relevanten Zielgruppen, Akteure und digitalen Themen bündeln und an einem Standort vernetzen soll: InnoFarm mit einem Coworking Space und Startup Förderung (work), Lernwerkstatt (learn), welche den Bedarf nach lebenslangem und individuellem Lernen bedient, Stadtlabor (try), indem der digitale Wandel in einem Dialog mit der Stadtgesellschaft diskutiert, verhandelt und aktiv gestaltet wird. Die Vereinigung aller Beteiligten in einem Gebäude enthält viele Vorteile: Verstärkung der Positionierung als moderne und attraktive Kommune, aktive Besetzung und Gestaltung des Themas Digitalisierung für Bürger und Gewerbe, Positionierung des Standortes Soest für Gründer und etablierte Firmen, Vertiefen der Kooperation mit der Fachhochschule.
Hinzu kommen Synergien für alle Beteiligten in diversen Angeboten, u.a. durch optimierte Raumnutzung, Gestaltung des Empfangs im Erdgeschoss etc. Das Durchführen größerer Veranstaltungen wird ebenso ermöglicht. Die Nutzungsmöglichkeit des nahen gelegenen Hotels rundet das Standortangebot auch für externe Gäste ab.
Es ist geplant, die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf min. 3 / max. 5 zu beschränken. Sollten mehr Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben, erfolgt eine Bewertung der eingereichten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb gemäß der nachfolgenden Matrix. Anhand dieser Bewertung wird eine Rangfolge unter den Bewerbern erstellt. Bei identischer Punktzahl entscheidet das Los.
Die erzielte Punktzahl pro Bewerber wird wie folgt ermittelt:
1. Referenz:
- Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (max. 10 Punkte)
- Vergleichbarkeit der Leistung (max. 8 Punkte)
- Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen (max. 6 Punkte)
- Vergleichbarkeit des Projektvolumens (max. 12 Punkte)
- Vergleichbarkeit der Fläche (max. 12 Punkte)
- Verwendung von Fördermitteln (max. 10 Punkte)
2. Referenz:
- Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (max. 12 Punkte)
- Vergleichbarkeit der Leistung (max. 8 Punkte)
- Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen (max. 9 Punkte)
- Vergleichbarkeit des Projektvolumens (max. 12 Punkte)
- Vergleichbarkeit der Fläche (max. 12 Punkte)
- Verwendung von Fördermitteln (max. 10 Punkte)
Die Angaben in den Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung als auch für die Auswahl der Bieter im Verhandlungsverfahren verwendet.
Die nachfolgenden Mindestanforderungen müssen je Anlagengruppe über eine Referenz kumulativ erfüllt sein.
1. Eine Referenz für "Objektplanung Gebäude"
- Eine vergleichbare Leistung für "Büro-, Verwaltungsgebäude" oder vergleichbare Objekte des Bereichs "Büro / Verwaltung / Staat / Kommune" bzw. "Ausbildung / Wissenschaft / Forschung" gem. Anlage 10 Objektliste HOAI 2021 als (Erweiterungs-)Neubau mit einer HZ => III
- Eine vergleichbare Leistung für den Neubau eines Objektes aus dem vg. Bereich mit Erbringung von mindestens 4 Leistungsphasen im Bereich LPH 5 - 9 (mind. LPH 6 bis 8)
- Eine vergleichbare Leistung mit vorläufigen Baukosten (KG 300 - 400) => 5.000.000 EUR netto.
2. Eine Referenz für "Objektplanung Gebäude"
- Eine vergleichbare Leistung für "Büro-, Verwaltungsgebäude" oder vergleichbare Objekte des Bereichs "Büro / Verwaltung / Staat / Kommune" bzw. "Ausbildung / Wissenschaft / Forschung" gem. Anlage 10 Objektliste HOAI 2021 als (Erweiterungs-)Neubau mit einer HZ => II
- Eine vergleichbare Leistung für den Neubau eines Objektes aus dem vg. Bereich mit Erbringung von mindestens 3 Leistungsphasen im Bereich LPH 5 - 9 (mind. LPH 6 bis 8)
- Eine vergleichbare Leistung mit vorläufigen Baukosten (KG 300 - 400) => 10.000.000 EUR netto.
Eine Unterschreitung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise wie folgt:
1. Stufe: LPH 5 bis 7
2. Stufe: LPH 8 bis 9
Die Besonderen Leistungen, welche in Anlage 04 abgefragt werden, können als optionale Leistungen durch den Auftraggeber abgerufen werden
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt des Beschlusses und der Genehmigung des Haushaltes der Stadt Soest für das Kalenderjahr 2023 steht. Die Stadt Soest geht davon aus, dass Beschluss und Genehmigung bis zur 04. KW 2023 erfolgen werden. Aus haushaltsrechtlichen Gründen wird die Stadt Soest den Zuschlag ohne den Beschluss und Genehmigung des Haushaltes nicht erteilen können. Für diesen Fall behält sich die Stadt Soest vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. §123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. §124 GWB sind zu beachten. Das Nichtvorliegen dieser Ausschlussgründe ist mittels beiliegender Formulare (s. Anlage 02 "Teilnahmeantrag") zu bestätigen.
Nachweis der technischen Leitung (§ 46 Abs. 3 i. V. m. § 75 Abs. 1 + 2 VgV 2021):
- Der Nachweis der fachlichen Eignung der nachfolgenden Person/en ist durch Diplomurkunde / Bachelor- / Masterzeugnis (oder vergleichbar) bzw. der Eintragung in eine Architekten- / Ingenieurkammer zu führen.
- Auszug aus dem Handelsregister bei Personen- und Kapitalgesellschaften, Partnerschaftsregister bzw. ein vergleichbarer Nachweis
Angabe der Eignungskriterien
- Bankerklärung,
- Berufshaftpflichtversicherung,
- Nachweis über den Gesamtumsatz,
- Nachweis über den Umsatz entsprechend der Dienstleistung,
- Auszug Handels- bzw. Berufsregister
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
- Nachweis über eine formlose Bankerklärung zur allgemeinen Kreditwürdigkeit (nicht älter als 4 Monate) zu erbringen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied separat) (§ 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV 2021),
- Nachweis Berufshaftpflicht (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV 2021): Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen: für Personenschäden inkl. Vermögensschäden 3.000.000,00 EUR, für Sonstige Schäden 3.000.000,00 EUR (2-fach maximiert je Versicherungsjahr)
- Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV 2021),
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz "Objektplanung" (Mittelwert der letzten drei Geschäftsjahre von mind. 300.000 EUR) (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV 2021
Technische Eignung:
- Erbringung von Planungsdienstleistungen unter Einsatz von CAD (dwg 2007-2013)
- Vorhalten eines AVA-Programms mit einer zertifizierten Schnittstelle nach GAEB-Standard (Kompatibel zu AG)
- Erstellung und Auswertung von Ausschreibungen gem. StLB-Bau und unter Berücksichtigung der Vorgaben des VHB Bund in der aktuellen Fassung
- Verwendung der gängigen Microsoft Office-Software ab Version 2007
- Verwendung von MS Project oder zum AG kompatibler Software zur Terminplanung
Fachliche Eignung:
- Nachweis der persönlichen Leistungsfähigkeit der Projektleitung, der stellv. Projektleitung und Objektüberwachung (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV 2021) Die Qualifikationen der vorgesehenen Projektleitung ist durch Diplomurkunde / Bachelor- / Masterzeugnis (oder vergleichbar) bzw. der Eintragung in eine Ingenieurkammer zu führen,
- Nachweis zum Personalbestand (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV 2021): Mind. 4 Personen (fest angestellte Mitarbeiter in Vollzeit, inkl. Büroinhaber / Geschäftsführer; Teilzeitkräfte sind in Vollzeitäquivalente entsprechend umzurechnen; ohne freie Mitarbeiter, Praktikanten und Aushilfen)
gem. §75 Abs. 1 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt des Beschlusses und der Genehmigung des Haushaltes der Stadt Soest für das Kalenderjahr 2023 steht. Die Stadt Soest geht davon aus, dass Beschluss und Genehmigung bis [...] erfolgen werden. Aus haushaltsrechtlichen Gründen wird die Stadt Soest den Zuschlag ohne den Beschluss und Genehmigung des Haushaltes nicht erteilen können. Für diesen Fall behält sich die Stadt Soest vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMR6DCL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur
Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.