Event Management System für die Invictus Games 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 6002357851-BwDLZ Köln
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]773099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Event Management System für die Invictus Games 2023
Bereitstellung Event Management System (EMS) für die Invictus Games 2023
Düsseldorf
Bereitstellung Event Management System (EMS) für die Invictus Games 2023. Veranstaltungszeitraum ist der 06.09. bis 16.09.2023 in Düsseldorf. Details zum Leistungsumfamg sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123,124 GWB (BAAINBW-B-V 034)
- Erklärung über den Jahresumsatz des Unternehmens der Geschäftsjahre von 2018 und 2019,
- gültiger Versicherungsnachweis Betriebshaftpflicht oder die Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung bei Zuschlagserteilung abgeschlossen wird
Mindestforderung Versicherung: Mindestdeckung: Personenschäden=2.500.000 €, Sach- und Vermögensschäden=jeweils 1.000.000 €, Obhut- und Bearbeitungsschäden=500.000 €
- Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter: innen,
- Eigenerklärung über die Erfahrung in der Betreuung und Durchführung von mindestens 3 internationalen Multisportgroßveranstaltungen (Olympische Spiele, Paralympische Spiele, Special Olympics, World University Games, World Games, Commonwealth Games, kontinentale Wettkämpfe wie European Games oder äquivalent),
- Eigenerklärung, dass der Projektleiter über Einsatzerfahrungen bei einer internationalen Sportveranstaltung mit mindestens 5 Sportarten und mindestens 10 teilnehmenden Ländern verfügt,
- Eigenerklärung, dass der Bieter in den letzten 3 Jahren über Einsatzerfahrungen bei einer internationalen Sportveranstaltung mit mindestens 5 Sportarten und mindestens 10 teilnehmenden Ländern verfügt bzw. in den letzten 4 Jahren an mindestens einem der folgenden Sport-Events Teil der Gesamtarchitektur war (Olympische Spiele, Youth Olympic Games, Pan-American Games, Asian Games, Beach Games, European Games, Commonwealth Games, African Games, Summer Universiade, Mediterranean Games, Welt- oder Europameisterschaften, FIFA Weltmeisterschaften). Mindestforderung ist die Bereitstellung aller Kernmodule auf mindestens einem der vorgenannten Sport-Events,
- Eigenerklärung über Erfahrungen des Bieters in der Massenregistrierung von Athleten. Mindestforderung sind 1000 Athleten,
- Eigenerklärung, dass Systemsoftwareversionen mit einem release date nicht älter als 3 Jahre eingesetzt werden,
Eigenerklärung über die erfolgreiche Integration des EMS mit anderen Systemen bei früheren Events (z.B. Akkreditierungssysteme, Website, European Federation Datenbanken etc.),
- Eigenerklärung über die erfolgreiche Integration bei früheren Events von mehreren Timing und Scoring Anbietern in das EMS,
- Eigenerklärung, dass das EMS in einer der folgenden Technologien für das Backend geschrieben sind: NodeJS, Phyton oder Ruby,
- Eigenerklärung, dass das EMS eines der folgenden Frontend-Framworks verwendet: VueJS, React oder Angular,
- Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch relevante Zertifizierungen der Hersteller der unterliegenden IT-Infrastruktur,
- zum Angebotsschlusstermin gültiger Nachweis der Informationssicherheit der eingesetzten Systeme und Prozesse durch Zertifizierung des Unternehmens nach EN DIN 27001 oder vergleichbar,
- Eigenerklärung, dass die zugänglich gemachten Daten des Auftraggebers das Gebiet der EU-Mitgliedstaaten nicht verlassen und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben des BayDSG, des BDSG sowie der DSGVO eingehalten werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Berücksichtigt werden nur Angebote, die bis zum 19.10.2022, 13:00 Uhr in elektronischer Form über die Vergabeplarrform eingereicht werden. Dem Angebot sind die in III.1.1 bis III.1.3 sowie in den Vergabeunterlagen (siehe Checkliste) geforderten Erklärungen und Nachweise beizufügen sowie eine Email-Adresse anzugeben.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit