Zentrales Landratsamt Ravensburg 1. Bauabschnitt - Freianlagenplanung, Planungsleistungen Projektsteuerer Referenznummer der Bekanntmachung: 25-ZV-309-22-L649609-FAP-999-031
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wangen im Allgäu
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88239
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zentrales Landratsamt Ravensburg 1. Bauabschnitt - Freianlagenplanung, Planungsleistungen Projektsteuerer
Zentrales Landratsamt Ravensburg 1. Bauabschnitt - Freianlagenplanung
Landratsamt Ravensburg
Gartenstraße 107 und Schützenstraße 106
88212 Ravensburg
Derzeit ist am Standort des Kreishaus II nur ein Teil der Landkreisverwaltung für den Bereich Ravensburg und Weingarten untergebracht. Durch die geplante Zentralisierung soll an diesem Standort die Zusammenführung aller Standorte in Ravensburg und Weingarten mit einer BGF von insgesamt 36.000 m² umgesetzt werden. Auch für die Bestandsgebäude der Verwaltung haben umfassende Untersuchungen des Bestands aufgezeigt, dass Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden. Konkret in Planung ist derzeit der 1.Bauabschnitt, bei welchem mit ca. 12.000m² BGF oberirdisch und 2.700m² BGF unterirdisch gerechnet wird.
Auf dem angrenzenden Schulareal befinden sich die Gewerbliche Schule Ravensburg (Gartenstraße 128, 88212 Ravensburg) und das Berufliche Schulzentrum Ravensburg (St.-Martinus-Straße 77, 88212 Ravensburg), mit den jeweils eigenständigen Schulen Edith-Stein-Schule und Humpis-Schule. Der Landkreis Ravensburg strebt die Neustrukturierung des Schulquartiers im nördlichen Bereich der Stadt Ravensburg an. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zur zukünftigen Entwicklung wurden verschiedene Varianten für die Weiterentwicklung des Schulareals geprüft. Das Ergebnis der Studie zeigte auf, dass unterschiedliche Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen für einen Großteil der Bauteile der einzelnen Schulen erforderlich werden.
Unter anderem wird für die Edith-Stein-Schule derzeit ein Neubau geplant und realisiert. Somit kann für die Entwicklung der Humpis-Schule im Beruflichen Schulzentrum mehr Platz zur Verfügung gestellt werden. Für den Neubau der Edith-Stein-Schule steht das Grundstück an der Schützenstraße 106 in direkter Verbindung mit dem Areal der Verwaltung zur Verfügung.
In enger zeitlicher und örtlicher Verzahnung werden derzeit folgende drei Projekte geplant:
• Neubau Verwaltung Bauteil A 1.Bauabschnitt mit ca. 15.000 m² BGF und einer Fertigstellung 2026
• Neubau Parkdeck auf der Liegenschaft Gartenstraße 107 mit ca. 325 Stellplätzen und 30 weiteren Stellplätzen im Freien mit einer Fertigstellung 2025
• Neubau Edith-Stein-Schule mit einer Fertigstellung 2027
Die oben aufgeführten Teilprojekte grenzen räumlich alle aneinander.
Grundlage für den Auftragsgegenstand ist ein gestalterisches Gesamtkonzept für das Areal. Für die Entwässerung und Verkehrserschließung der Teilprojekte ergeben sich enge Zusammenhänge.
Aus diesem Grund werden die drei Objekte zu einer Generalplanung für die Freianlagen zusammengefasst.
Beauftragung von Teilleistungen aus den HOAI-Leistungsphasen entsprechend dem Vertragsentwurf (Anlage der Teilnahmeunterlagen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1 VgV, dass Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist
(AUSSCHLUSSKRITERIUM)
Durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1-5 VgV: Mindestpunktzahl ab 500.000 € netto p.a., Höchstpunktzahl ab 1.500.000 € netto p.a. (Wichtung 10%)
Eigenerklärung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 3 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 3 Mio. EUR.
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren gem. 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
Mindestpunktzahl
ab 5 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 9 Beschäftigten
(Wichtung 10%)
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Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
REFERENZLISTE VERKEHRSANLAGEN
Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 20%):
Die maximale Punktzahl kann mit 2 Referenzen erreicht werden.
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind.
MINDESTANFORDERUNGEN REFERENZ:
Abschluss LPH 8 seit 01.01.2018
mindestens 1.000m² Fläche
Objektplanung Ingenieurbauwerke § 47 HOAI , LPH 1 bis 8 einschließlich örtliche Bauüberwachung vollständig erbracht
REFERENZLISTE INGENIEURBAUWERKE Teil 1
Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 10%):
Die maximale Punktzahl kann mit 1 Referenz erreicht werden.
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind.
MINDESTANFORDERUNGEN REFERENZ:
Abschluss LPH 8 seit 01.01.2018
Honorarzone III oder höher
Mindestfläche 1.000 m²
Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI, LPH 1 bis 8 einschließlich örtlicher Bauüberwachung vollständig erbracht
wasserwirtschaftliche Gestaltung, Fließgewässer, inkl. Leistungsfähigkeitberechnung
REFERENZLISTE INGENIEURBAUWERKE Teil 2
Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 10%):
Die maximale Punktzahl kann mit 1 Referenz erreicht werden.
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind.
MINDESTANFORDERUNGEN REFERENZ:
Abschluss LPH 8 seit 01.01.2018
geplante Fläche (Kanäle, Rückhalteeinrichtungen) mindestens 10.000m², relevant für die Flächenermittlung ist die Fläche des zu entwässernden Gebietes
Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI, LPH 1 bis 8 einschließlich örtlicher Bauüberwachung vollständig erbracht
REFERENZLISTE FREIANLAGEN Teil 1
Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 20%):
Die maximale Punktzahl kann mit 1 Referenz erreicht werden.
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind.
MINDESTANFORDERUNGEN REFERENZ:
Abschluss LPH 8 seit 01.01.2018
Honorarzone IV oder höher
Objektplanung Freianlagen § 38 HOAI , LPH 1 bis 8 vollständig erbracht
Steinerne Platzgestaltung Fläche mind. 1.000 m²
REFERENZLISTE FREIANLAGEN Teil 2
Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 20%):
Die maximale Punktzahl kann mit 1 Referenz erreicht werden.
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind.
MINDESTANFORDERUNGEN REFERENZ:
Abschluss LPH 8 seit 01.01.2018
beplante Fläche mindestens 10.000m²
Honorarzone III oder höher
Objektplanung Freianlagen § 38 HOAI , LPH 1 bis 8 vollständig erbracht
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Bewerbergemeinschaft:
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durchwelches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Die Referenzleistungen müssen von dem Unternehmen tatsächlich erbracht worden sein, das im Auftragsfall die Leistung tatsächlich erbringt (d.h. von dem Bewerber, des für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder den für die Leistungserbringung benannten Dritten).
siehe III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Beauftragung:
Die Vergabestelle behält sich vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2) Formale Ausschlusskriterien:
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1, Nr.1VgV,
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
3) Rechtliche Ausschlusskriterien:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB,
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressenvorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV.
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
4) Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter "geforderte Mindeststandards" (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit).
6) Bietergemeinschaften / Eignungsleihe / Unterauftragsvergabe:
- Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (siehe Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
- Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass
die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10
Kalendertagen nach Kenntnis bzw. — soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar sind — bis zum Ablauf der
Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3,
Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem
unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung
zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10Tage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf
elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2
GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines
öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages,
jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsabschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).