2022-0454 Leistung für das Quartiersmanagement in Alt-Hamborn Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0454
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0454 Leistung für das Quartiersmanagement in Alt-Hamborn
Die Stadt Duisburg setzt unter Einsatz von Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes NRW die Gesamtmaßnahme das "Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung - Stark im Norden: Alt-Hamborn & Marxloh" von 2021 bis voraussichtlich 2026 um. Diese umfasst die im Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept (Stark im Norden: Alt-Hamborn & Marxloh", April 2020) aufgeführten Einzelmaßnahmen. Rahmengebende Leitthemen der Gesamtmaßnahme sind "Integration und Bildung", "soziale und ökonomische Stabilisierung", "Umweltgerechtigkeit, Klimaschutz und -anpassung" sowie "Teilhabe und Öffentlichkeitsarbeit".
Zur Unterstützung bei der Umsetzung des gesamten Prozesses vergibt die Stadt Duisburg an einen oder mehrere fachlich geeignete Dienstleister aus dem Bereich Planung und Architektur die Dienstleistungen des Quartiersmanagements in Alt-Hamborn.
47166 Duisburg Quartiersmanagement/Quartiersbüro 47166 Duisburg (Alt-Hamborn); voraussichtlich ein Ladenlokal am Hamborner Altmarkt.
Die Arbeit des im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung zu vergebenden Quartiersmanagements in Alt-Hamborn soll vorauss. ab Ende 2022, auf der Grundlage des ISEK (siehe Leistungsverzeichnis), die städte-baulichen Teilprojekte des Modellvorhabens unterstützen, begleiten, umsetzen und mitein-ander vernetzen. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Konzipierung, Planung, Durchführung und Dokumentation der Beteiligungsprozesse zu verschiedenen Teilprojekten sowie Information und Öffentlichkeitsarbeit. Hinzu kommen der Auf-/Ausbau der Akteursnetzwerke im Stadtteil und die Gewährleistungen einer kontinuierlichen Präsenz am Standort.
Folgende Aufgaben sollen vom Quartiersmanagement wahrgenommen werden:
Hauptaufgabenfeld des Quartiersbüros in Alt-Hamborn wird die Begleitung und Umsetzung der Teilprojekte des Modellvorhabens und von Einzelmaßnahmen vor Ort sein. Dazu zählen folgende Teilprojekte:
- Teilprojekt 1: Flankierende Maßnahmen (Wissenschaftliche Begleitung/formative Evaluation, Studie "Ankunftsstadtteil im Stress", die zusätzlich extern beauftragt werden) sowie das Quartiersmanagement Marxloh und Alt-Hamborn
- Teilprojekt 6: Soziale und ökonomische Stabilisierung Zentrum Alt-Hamborn
- Teilprojekt 7: Sicherheit und Kriminalprävention
- Teilprojekt 11: Neu-, Umnutzung und Rückbau von Problemimmobilien
- Teilprojekt 13: Neubau Jugendzentrum Alt-Hamborn
Die Teilprojekte 8 und 9 wurden aufgrund inzwischen geänderter Rahmenbedingungen gestrichen.
Für die Teilprojekte wurden jeweilige Teilprojektleitungen in den Fachressorts eingerichtet.
Folgende Leistungen des Quartiersbüro Alt-Hamborn sind im Rahmen der Leistungsbausteine (LB) und bezogen auf die Teilprojekte (TP) des Modellvorhabens "Stark im Norden: Alt-Hamborn & Marxloh" im Quartiersmanagement in Alt-Hamborn vorgesehen.
LB 1: Betrieb des Quartiersbüros Alt-Hamborn und allgemeines Stundenbudget
LB 2: Projektmanagement
LB 3: Strategiekonzepte
- LB 3.1: Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit
- LB 3.2: Beteiligungskonzept
- LB 3.3: Konzeptionelle Überlegungen zur Weiterentwicklung der lokalen Ökonomie
LB 4: Öffentlichkeitsarbeit, Information und Stadtteilimage
LB 5: Gestaltung von Beteiligungsprozessen
LB 6: Quartiersarchitekt*in und klimagerechtes Dach-, Hof- und Fassadenprogramm
LB 7: Integrierte Stadtteilarbeit
- LB 7.1: Vor-Ort-Arbeit im Quartiersbüro
- LB 7.2: Akteursnetzwerke
- LB 7.3: Weiterentwicklung der lokalen Ökonomie
- LB 7.4: Sicherheit und Kriminalprävention
LB 8: Berichtswesen und Evaluation
Die genannten Leistungsbausteine sollen einen groben Überblick über die zu erwartenden Aufgaben für die Erbringung der Dienstleistung des Quartiersmanagements in Alt-Hamborn bieten. Eine genaue und vollständige Auflistung ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Durch regelmäßige Abstimmungen soll ein effizienter und fachlicher Austausch zwischen den Strukturen des Stadtteil- und Quartiersmanagements in Marxloh und Alt-Hamborn gewährleistet werden und die somit jeweilige Arbeit inhaltlich ergänzen. Der Auftrag an das Quartiersmanagement in Marxloh ist be-reits vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Abgabe Ihres Teilnahmeantrages Unterzeichnung Ihres Angebotes und der Bietererklärung bestätigen Sie als Zeichen Ihrer Leistungsfähigkeit, dass Ihr Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
- Es darf kein zwingender Ausschlussgrund gemäß §§123, 126 GWB gegen das/die bietende(n) Unternehmen vorliegen.
- Für die Bearbeitung des Auftrages müssen die Unternehmen entsprechende personelle Kapazitäten vorhalten. Die Bieter/Bietergemeinschaft hat daher nachzuweisen, dass sie mindestens über vier technische Mitarbeiter mit Hochschulabschluss verfügt.
- Für das zur Erbringung der Leistungen "Quartiersmanagement" ist jeweils ein erfolgreich abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (B.Sc., B.A., B.Eng., Dipl.-Ing, Dipl.-Geogr., Dipl. Sozialw., Dipl.-Päd., M.Sc., M.A., M.Eng.) in Stadt-/Raumplanung, Geographie, Sozialwissenschaften, Ar-chitektur oder einer vergleichbaren Fachrichtung nachzuweisen .
- Für die Leistungserbringung "Quartiersarchitekt*in" muss ein erfolgreich abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium der Architektur (Dipl.-Ing, M.Sc., M.A., M.Eng. oder ein vergleichbarer Abschluss) und die Zulassung in einer Architektenkammer nachgewiesen werden.
- Kommunikationssprache für das gesamte Verfahren und die Auftragserfüllung ist Deutsch. Daher muss das eingesetzte Personal der Auftragnehmer*in(nen) die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen.
Zum Nachweis, dass keine Insolvenzgefahr Ihres Unternehmens vorliegt, muss ein (geprüfter) Jahresabschluss oder ein vergleichbares Dokument (z. B. ein Geschäftsbericht) aus den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021) eingereicht werden.
Das Bundesmodellvorhaben läuft über einen langen Zeitraum, verfolgt eine komplexe Aufgabenstellung und zielt auf sehr heterogene Nutzungs-, Eigentümer-, Akteurs- und Sozialstruktur in der Gebietskulisse. In dem Bundesmodellvorhaben sollen komplexe Prozesse der Projekt- und Stadtteilentwicklung mit umfangreicher Beteiligung und Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt werden.
Vor dem Hintergrund der zu bewältigen Aufgaben müssen das/die bietende/n Unternehmen eine entsprechende technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Referenzen nachweisen. Je Eignungspunkt (siehe Anlage A_02 der Vergabeunterlagen) sind zwei Referenzaufträge/-projekte Ihres/r Unternehmen vorzuweisen. Die Referenzprojekte müssen dabei aus den letzten 5 Kalenderjahren (Stich-tag: Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung) stammen.
Zu jedem als Eignungsnachweis herangezogenen Referenzprojekt ist ein eigener Steckbrief nach dem vorgegebenen Muster anzufertigen und, falls möglich, Ansprechpersonen der damaligen Auftraggeber mit Kontaktdaten zu benennen. Ein Referenzprojekt kann dabei als Nachweis für mehrere der unten genannten Punkte gleichzeitig herangezogen werden, wenn diese für beide als geforderter Nachweis zulässig sind.
Eine Referenz wird als Eignungsnachweis anerkannt, wenn bei dem/n jeweiligen betreffenden "Eignungspunkt/en" mindestens zwei der unter "Beschreibung der Referenz" benannten "typischen Aufgaben" erfüllt sind.
Zu folgenden Eignungspunkten sind jeweils zwei Referenzen des Bieters einzureichen:
- Erfahrungen im Betreiben eines Ortsteil-, Quartiers- oder Stadtteilbüros von mindestens zwei Jahren oder Beauftragung als Sanierungsträger im Rahmen von Städtebaufördermaßnahmen, die in der "Sozialen Stadt" umgesetzt wurden,
- Erfahrungen in der Vorort- und akteursbezogenen Netzwerkarbeit im Ortsteil,
- Erfahrungen in der Organisation, fachlich inhaltlichen Planung, Gestaltung, Durchführung und Moderation von Veranstaltungen unterschiedlichen Zuschnitts für beteiligungsorientierte Prozesse im Rahmen der integrierten Stadt(teil)erneuerung,
- Erfahrungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Imageförderung im Rahmen der integrierten Stadt(teil)erneuerung,
- Erfahrungen in der Entwicklung der lokalen Ökonomie,
- Erfahrungen in der Beratung und Begleitung von Instandsetzungs-, (energetischen) Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen von Immobilien und deren Förderung sowie im Umgang mit Problemimmobilien.
Quartiersarchitekt*in:
BauKaG NRW
Die Leistungen der*s Quartiersarchitekt*in ist dem Berufsstand der*s Architekt*in vorbehalten. Der Nachweis über eine Kammerzugehörigkeit ist zu erbringen.
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal besteht die Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikation der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Bewerber*innen- bzw. Bietergemeinschaften sind zulässig. Vorzulegen ist in dem Falle eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und die Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass sie gesamtschuldnerisch haften. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind namentlich, mit Angabe der beruflichen Qualifikation, zu benennen. Subauftragsverhältnisse sind anzugeben.
Für die Erklärung kann die vorgegebene Bietergemeinschaftserklärung verwendet werden, die als Anlage (A_03) den Vergabeunterlagen beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Die AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der AG zulässig. Sie wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: §§ 134, 135, 160 GWB.
Gem. § 160 Abs 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf Nachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, an die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Deutschland, gestellt werden. Ein verspäteter Antrag oder ein Antrag ohne vorhergehende Rüge ist unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYDXG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.