EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Gronau und die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH Referenznummer der Bekanntmachung: VW-2021-019
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gronau
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48599
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gronau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gescher
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48712
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.egw.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Gronau und die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH
Die Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen je Los:
- Los 1: Sammlung und Transport von Restmüll und Bioabfall;
- Los 2: Sammlung und Transport von (Rest-)Sperrmüll, Altholz und E-Geräten
Sammlung und Transport von Restmüll und Bioabfall
Behältergestellung:
- Gestellung von neuen oder gebrauchten (voll funktionsfähigen) 60-l-, 120-l- und 240-l-Bioabfallbehältern sowie von neuen 80-l-, 120-l- und 240-l- Restmüllbehältern mit Transpondern. Die benötigten 1.100-l-Restmüllbehälter können gebraucht gestellt werden. Für alle Behälter wird eine Mietkaufregelung vorgesehen.
- Einsatz eines Ident-Systems bei der Restmüllabfuhr;
- Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Behälterbestandspflege für die Restmüll- und Bioabfallbehälter.
Sammlung und Transport von Restmüll:
- Leerung der Behälter mit einem Volumen von 80 l, 120 l und 240 l im vierwöchentlichen Rhythmus (13 Leerungen pro Jahr). Behälter mit einem Volumen von 1.100 l sind 14-täglich, einmal-, zweimal- oder vierwöchentlich zu leeren;
- Satzungsgemäß bereitgestellte Restmüllsäcke können bei der Abfuhr mit bereitgestellt werden
- Umschlag der Abfälle auf einer vom Bieter benannten Umschlaganlage (die Umschlaganlage hat sich im Kreisgebiet Borken, Steinfurt oder Coesfeld und in einem Umkreis von max. 45 km Streckenentfernung um den Stadtmittelpunkt der Stadt Gronau zu befinden; es kann auch die Umschlaganlage der EGW in Gescher genutzt werden);
- Transport des Restmülls zu der vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle.
Sammlung und Transport von Bioabfall:
- Leerung der Behälter mit einem Volumen von 60 l, 120 l und 240 l im 14-täglichen Rhythmus;
- Transport der Bioabfalls zu der vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle.
Vgl. Ziffer II.2.11).
- Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um zwei Jahre (bis zum 31.12.2031), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
- Zu ziffer II.2.14): Die Teilleistung für die der EGW zu erbringenden Ferntransportleistung verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis 31.12.2026), wenn dieser nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Zu Ziffer II.2.7): Es gilt folgende Sonderregelung für die der EGW zu erbringenden Ferntransportleistung. Dieser Leistungsteil ist abweichend nur bis zum 31.12.2025 zu erbringen.
Sammlung und Transport von (Rest-)Sperrmüll, Altholz und E Geräten
- Sammlung von (Rest-)Sperrmüll, Altholz und E-Geräten nach Anmeldung innerhalb von sechs Wochen (getrennte Erfassung von E-Geräten, Altholz und Restsperrmüll); Abwicklung des Anmeldesystems über den Auftragnehmer;
- Durchführung einer "Expressabfuhr" von (Rest-)Sperrmüll, Altholz und E-Geräten (gegen Gebühr) innerhalb von einer Woche nach Anmeldung.
- Umschlag von (Rest-)Sperrmüll auf einer vom Bieter benannten Umschlaganlage (die Umschlaganlage hat sich im Kreisgebiet Borken, Steinfurt oder Coesfeld und in einem Umkreis von max. 45 km Streckenentfernung um den Stadtmittelpunkt der Stadt Gronau zu befinden; es kann auch die Umschlaganlage der EGW in Gescher genutzt werden);
- Transport der Abfälle zu den vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstellen.
Vgl. Ziffer II.2.11).
- Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um zwei Jahre (bis zum 31.12.2031), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
- Zu Ziffer II.2.14): Die Teilleistung für die der EGW zu erbringenden Ferntransportleistung verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis 31.12.2026), wenn dieser nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Zu Ziffer II.2.7): Es gilt folgende Sonderregelung für die der EGW zu erbringenden Ferntransportleistung. Dieser Leistungsteil ist abweichend nur bis zum 31.12.2025 zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
Lose 1 und 2:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Los 1:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte kommunale Sammlung von Restmüll oder Biomüll in Abfuhrgebieten mit insgesamt mindestens 30.000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 24 Kalendermonate in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Einwohnerzahlen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 2:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung von mindestens 200 Mg/a festem Siedlungsabfall (z. B. Restmüll, Biomüll, Altpapier, Sperrmüll, Altholz, gewerblicher Abfall). Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Alternativ: Referenzen gemäß Los 1
Los 1:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte kommunale Sammlung von Restmüll oder Biomüll in Abfuhrgebieten mit insgesamt mindestens 30.000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 24 Kalendermonate in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Einwohnerzahlen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 2:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung von mindestens 200 Mg/a festem Siedlungsabfall (z. B. Restmüll, Biomüll, Altpapier, Sperrmüll, Altholz, gewerblicher Abfall). Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Alternativ: Referenzen gemäß Los 1
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen" . Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://support.cosinex.de/ abrufbar.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen" an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen" erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwai-ger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplatt-form (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; Angebote sind einzureichen":
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDX91YM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.