EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Altpapier für den Hohenlohekreis
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Künzelsau
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Postleitzahl: 74653
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfallwirtschaft-hohenlohekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Altpapier für den Hohenlohekreis
Der Auftragnehmer übernimmt Entsorgungsdienstleistungen im Hohenlohekreis. Die Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben. Die Leistungen der jeweiligen Lose umfassen im Wesentlichen:
– Los 1: Übernahme und Verwertung von Altpapier aus Vereinssammlungen;
– Los 2: Übernahme und Verwertung von Altpapier von Recyclinghöfen.
Übernahme und Verwertung von Altpapier aus Vereinssammlungen
Hohenlohekreis
– Übernahme des von den Vereinen im Landkreisgebiet gesammelten Altpapiers;
– Gestellung der Container (gedeckelt) für die Vereinssammlungen;
– Durchführung sämtlicher notwendiger Umschlag-, Transport- und Verwertungslogistikleistungen;
– Verwertung/Vermarktung des gesammelten Altpapiers (inkl. Entsorgung anfallender Sortierreste bzw. Störstoffe);
– Mengenspanne: Jahres-Sammelmenge beträgt zwischen 800 Mg/a und 1.200 Mg/a (Auswertungsgröße: 1.000 Mg/a) Altpapier.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2026), sofern dieser nicht vom Auftraggeber bis spätestens zum 31.12.2024 gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Altpapier von Recyclinghöfen
Hohenlohekreis
– Übernahme des Altpapiers an den Recyclinghöfen im Kreisgebiet;
– Gestellung aller Umleercontainer, Wechselcontainer sowie Presscontainer an den Recyclinghöfen;
– Durchführung sämtlicher notwendiger Umschlag-, Transport- und Verwertungslogistikleistungen (inkl. Gestellung einer Umschlagstelle);
– Verwertung/Vermarktung des Altpapiers (inkl. Entsorgung anfallender Sortierreste bzw. Störstoffe);
– Mengenspanne: Jahres-Sammelmenge beträgt zwischen 500 Mg/a und 900 Mg/a (Auswertungsgröße: 700 Mg/a) Altpapier (inkl. Verpackungsanteil). Der „kommunale” Anteil für die Verwertung wird über die Mitnutzungsvereinbarung festgelegt. Umschlag und Übergabe von Teilmengen an die Dualen Systeme gemäß VerpackG an einer Umschlagstelle des Auftragnehmers.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2026), sofern dieser nicht vom Auftraggeber bis spätestens zum 31.12.2024 gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Bankerklärung zur Stellung der geforderten Bürgschaften auf gesonderte Anforderung.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
Lose 1 und 2:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits in der Phase der Angebotsbewertung eine Bankerklärung zu fordern, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaften im Auftragsfall bestätigt wird.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Lose 1 und 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die gewerbliche oder kommunale Sammlung/Transport von festen Siedlungsabfällen.
Zusätzlich für Los 2:
– Nutzungsnachweis für die angebotene Übergabestelle zur Übergabe/zum Umschlag für Altpapier.
Lose 1 und 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die gewerbliche oder kommunale Sammlung/Transport von mind. 1.000 Mg festen Siedlungsabfällen pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für die Jahre 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Hinweis: Bei einem Angebot für beide Lose (1 und 2) ist die Referenz nur einmal vorzulegen.
Zusätzlich für Los 2:
– Nutzungsnachweis für die angebotene Übergabestelle zur Übergabe/zum Umschlag für Altpapier. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in den Anlagen der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Übergabestelle ist, kann der entsprechende Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
– Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
– Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Um mit der ausschreibenden Stelle kommunizieren zu können, ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Vergabeplattform subreport erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E Mail werden nicht erteilt.
Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.