Rahmenvertrag für Dienstleistungen in den Bereichen Usability, User Experience und kontinuierliche Erfolgsmessung Referenznummer der Bekanntmachung: 214/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Dienstleistungen in den Bereichen Usability, User Experience und kontinuierliche Erfolgsmessung
Der DAAD schreibt Dienstleistungen in den Bereichen Usability, User Experience und kontinuierliche Erfolgsmessung aus.
Gesucht wird ein Auftragnehmer mit spezifischer Kompetenz und Erfahrung in den o.g. Bereichen sowie mit Optimierung und Anforderungsanalyse. Dazu zählen:
- Expert Content Review ggf. mit Einbeziehung von Tracking-Informationen
- Onsite Nutzerbefragung
- Nutzertests Labor/Remote
- Card-Sorting
- A/B-Testing
- Erstellung von Personas
____________________________
Wünschenswert sind außerdem Erfahrungen mit:
- Fokusgruppen-Befragung
- Nutzerstrukturanalysen
- Wettbewerbsanalysen
- Kano-Analysen
- Multivariate Tests
- Nutzer-Akzeptanz-Tests
- Zielgruppenbefragung mit Online-Panels
- Design Thinking
Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 02 zu entnehmen.
Bonn
Der DAAD schreibt Dienstleistungen in den Bereichen Usability, User Experience und kontinuierliche Erfolgsmessung aus.
Gesucht wird ein Auftragnehmer mit spezifischer Kompetenz und Erfahrung in den o.g. Bereichen sowie mit Optimierung und Anforderungsanalyse. Dazu zählen:
- Expert Content Review ggf. mit Einbeziehung von Tracking-Informationen
- Onsite Nutzerbefragung
- Nutzertests Labor/Remote
- Card-Sorting
- A/B-Testing
- Erstellung von Personas
____________________________
Wünschenswert sind außerdem Erfahrungen mit:
- Fokusgruppen-Befragung
- Nutzerstrukturanalysen
- Wettbewerbsanalysen
- Kano-Analysen
- Multivariate Tests
- Nutzer-Akzeptanz-Tests
- Zielgruppenbefragung mit Online-Panels
- Design Thinking
Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 02 zu entnehmen.
Beschreibung der Option(en): Je nach Aufforderung des Auftraggebers erbringt der Auftragnehmer Dienstleistungen in den Bereichen Usability und User Experience, wie etwa entsprechende Tests auch für mobile Apps unter Android und/oder iOS, möglicherweise auch begleitend zur Entwicklung. Diese werden über die Positionen in der Preistabelle (Anlage 5) abgerechnet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag für Dienstleistungen in den Bereichen Usability, User Experience und kontinuierliche Erfolgsmessung
Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.