Grünschnittarbeiten im Netz der RNV-GmbH ( Linie 5 )
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grünschnittarbeiten im Netz der RNV-GmbH ( Linie 5 )
Grünflächen- und Baumpflegearbeiten auf Flurstücken und Verkehrsflächen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv).
Die Leistungen des AN beinhalten im Wesentlichen folgenden Arbeitsumfang:
- Mähen von Flächen diverser Längen und Breiten mit und ohne Entsorgung des Schnittgutes, auch an Bahndämmen und
Geländeeinschnitten, innen und außen entlang von Zäunen, auch an schlecht zugänglichen Flächen.
- Besonders wird hier auf das Mähen der „BBC-Dämme“ in Mannheim-Käfertal hingewiesen. Die Stadt Mannheim hat dort
beidseitig Ziersträucher angepflanzt, die schwer als solche erkennbar sind. Hier ist mit Vorsicht vorzugehen und im Zweifelsfall Rücksprache mit dem AG zu halten.
- Profilfreier Rückschnitt von Hecken (Gleis- und Straßenseite sowie oben) und von einragenden Zweigen und Ästen entlang
von Gleisanlagen und Straßen/Wege.
- Ausastung von Bäumen und Büschen entlang der Gleisanlagen bis zu einer Höhe von ca. 5m.
- Entfernen und Entsorgen von „Essigbäumen“ innerhalb der Mähflächen bzw. in den Hecken im Zuge der Mäh- und
Schneidarbeiten.
Grundlaufzeit des Vertrags: Ab Zuschlagserteilung und bis zum 01.11.2024. Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um zwei weitere 2 Jahre zu verlängern.
Diverse Positionen gemäß Leistungsverzeichnis werden optional ausgeschrieben. Dies betrifft Pos. 1.08 - 1.13 des Leistungsverzeichnisses. Es handelt sich um folgende Positionen: Zusätzliche Mäharbeiten, Bäume fällen (verschiedene Größen), Wurzelstöcke roden bzw. ausfräsen. Details sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Die Frist für die Einreichung von Bieterfragen endet am 01.09.2022.
Beginn der Vertragsdurchführung ist nach Zuschlagserteilung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigenerklärung nachweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist in den Vordruck Eignungsanforderungen integriert. Die Eigenerklärung ist ausreichend. Gesonderte Nachweise sind nicht einzureichen. Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist, hat er dies ebenfalls in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen.
Ferner muss der Bieter wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Eine entsprechende Eigenerklärung hat der Bieter auf dem Vordruck Eignungsanforderungen zu machen.
Schließlich muss der Bieter zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben muss. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall und Schadensart mindestens betragen:
• für Personenschäden: 1 Mio. Euro • für Sach- und Vermögensschäden: 1 Mio. Euro Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssummen betragen.
Hinweise:
Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung ab. Dabei ist zu unterscheiden:
(a) Sofern der Bieter über die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen je Schadensart bereits verfügt, ist dies in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen. Der Bieter hat sich zu vergewissern, dass seine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung tatsächlich die hier geforderten Mindestdeckungssummen vollständig abdeckt. Nur, wenn er dies positiv festgestellt hat, hat er dies in dem Vordruck Eignungsanforderung anzukreuzen. Die Eigenerklärung auf dem Vordruck Eignungsanforderungen ist ausreichend. Eine Versicherungsbestätigung oder vergleichbare Nachweise sind mit dem Angebot nicht einzureichen. Entsprechende Nachweise sind erst nach Zuschlagserteilung dem Auftraggeber vorzulegen.
(b) Sofern der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots über die beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügt oder aber sofern die bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung nicht die genannten Deckungssummen aufweist, hat der Bieter zu prüfen, ob ihm im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung gewährt werden wird. Sofern das bejaht werden kann, hat er in dem Vordruck Eignungsanforderungen sodann anzukreuzen, dass er in der Lage ist, spätestens im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für den Zeitraum von Auftragsbeginn bis zum Vertragsende mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen und entsprechende Nachweise dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorlegen wird. Diese Erklärung ist unwiderruflich.
Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit verlangt der Auftraggeber die Angabe von mindestens 2 Unternehmensreferenzen, die belegen, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Die Referenzen müssen sich auf die Erbringung von Mäharbeiten und Grünrückschnittarbeiten ähnlicher Größenordnung mit einer Laufzeit über mehrere Jahre beziehen und aus den letzten 5 Jahren stammen. Berücksichtigt werden insb. solche Referenzen, bei denen die relevanten Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre vollständig abgeschlossenen worden sind. Der Auftraggeber wird jedoch auch solche Referenzaufträge für die Beurteilung der Eignung heranziehen, bei denen der Bieter mit der Ausführung der relevanten Leistungen in dem genannten Zeitraum zwar schon begonnen, diese aber noch nicht vollständig beendet hat. Eine positive Eignungsprognose ist dabei umso wahrscheinlicher, je größer der Anteil der bereits vollständig erbrachten (Teil-)Leistungen an der Gesamtleistung ist. Daher hat der Bieter in dem „Vordruck Eignungsanforderungen“ bei noch nicht abgeschlossenen Projekten anzugeben, welche (Teil-)Leistungen mit welchem Volumen bereits ausgeführt worden sind und welche noch nicht abgeschlossen sind. Die Angaben müssen aussagekräftig sein und den Auftraggeber in die Lage versetzen, eine Prognose im Hinblick auf die Eignung des Bewerbers aufstellen zu können. Angaben zu den Unternehmensreferenzen sind auf dem Vordruck Eignungsanforderungen zu machen.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB u.a. gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Diese Erklärungen sind in den Angebotsvordruck integriert. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Ausschlussgründe Dritte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Angebot eingereicht werden. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bieter selbst zu erstellenden Dokument mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bieter selbst zu erstellender Unterlagen mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er mit seinem Angebot nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise mit seinem Angebot eine entsprechende vorbehaltlose und unterschriebene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Dazu kann er den Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe verwenden. Macht der Bieter Gebrauch von der Eignungsleihe, hat er mit dem Angebot außerdem den ausgefüllten Vordruck Eignungsleihe einzureichen. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat seine Eignung im Umfang der Eignungsleihe auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bieter. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat dazu ebenfalls den Vordruck Eignungsanforderungen im Umfang der Eignungsleihe ausgefüllt einzureichen. Auch die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten zur Erfüllung der Eignungsanforderungen in Anspruch genommen werden sollen, mit dem Angebot gesondert einzureichen. Hierzu ist der Vordruck Ausschlussgründe Dritte zu verwenden.
Wenn Bietergemeinschaften gebildet werden, ist zusätzlich der Vordruck Bietergemeinschaft auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Dort sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu bezeichnen. Es ist ein uneingeschränkt bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages anzugeben. Dieser ausgewählte Vertreter dient dem Auftraggeber für sämtliche Mitglieder als Ansprechpartner. Im Angebotsvordruck ist Adresse und Telefonnummer eines Ansprechpartners aus diesem Unternehmen anzugeben. Zusätzlich zu dem Vordruck Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Vordruck Mitglied Bietergemeinschaft auszufüllen, zu unterzeichnen und mit dem Angebot abzugeben. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch. Eine Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot ihre Eignung in gleichem Umfang wie ein Einzelbieter nachzuweisen. Bei einer Bietergemeinschaft kommt es auf die Eignung der Bietergemeinschaft insgesamt an – z.B. wird die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds der Bietergemeinschaft den übrigen Mitgliedern zugerechnet. Gleichwohl sind im Falle einer Bietergemeinschaft die relevanten Nachweise, Unterlagen und Eigenerklärungen zum Beleg der Eignung der Bietergemeinschaft von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Die unterschriebene Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist ebenfalls für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert einzureichen.
Die Leistungen sollen vom Auftragnehmer mit eigenem Personal ausgeführt werden. Für den Fall, dass bereits bei Angebotsabgabe der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist, sind die von der beabsichtigen Unterauftragsvergabe betroffenen Teile des Auftrags bei der Angebotsabgabe unter Verwendung des Vordrucks Unterauftragsvergabe nach Art und Umfang zu benennen. Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jeden Unterauftragnehmer, der eingesetzt werden soll, gesondert einzureichen. Hierzu ist der Vordruck Ausschlussgründe Dritte zu verwenden. Allerdings reicht hier die Einreichung auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung aus.
Entsprechend des Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) hat der Bieter zusammen mit dem Angebot die beiliegenden Verpflichtungserklärungen LTMG zum AEntG und Mindestlohn abzugeben. Die besonderen Vertragsbedingungen LTMG werden mit dem Zuschlag Vertragsbestandteil. Neben dem Bieter haben auch seine Nachunternehmer und Verleihunternehmen (vgl. Ziff. 3.5 dieser Ausschreibungsbedingungen) – soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind – die Verpflichtungserklärung LTMG unterschrieben abzugeben. Diese Erklärungen sind ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.