Sanierung Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg, Erdarbeiten und Altlastensanierung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnsberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg, Erdarbeiten und Altlastensanierung
Das zwischen 1965 und 1968 erbaute ehemalige Rathaus der Stadt Neheim-Hüsten, seit dem Zusammenschluss der Gemeinden nun Verwaltungssitz der Stadt Arnsberg, wird saniert. Der Flachtrakt des Verwaltungsgebäudes wird vollständig zurück gebaut. Der achtgeschossige Büroturm (Hochtrakt) wird bis auf den Rohbau (Stahlbetonskelett) entkernt und saniert. Der Hochtrakt wird anschließend umgebaut und neugestaltet. Der Flachtrakt wird neu errichtet.
Für diese Arbeiten ist die Erstellung von Baugruben zum Rückbau des Flachtrakts einschließlich seiner Fundamente und zur Sanierung des Hochtrakts im Bereich von Unter- und Tiefgeschoss bis zur Oberkante der Fundamente erforderlich.
Aufgrund der industriellen Vornutzung des Geländes, sind dazu umfangreiche Bodensanierungsarbeiten erforderlich.
Vor der Errichtung des Rathauses befanden sich auf dem Grundstück u.a. eine Holzessigdestillation und eine Lackfabrik sowie Gebäude und Anlagen weiterer industrieller Nutzungen, weshalb das Flurstück im Altlastenkataster des Hochsauerlandkreises als Verdachtsfläche aufgenommen wurde. Neben unauffälligen Auffüllungen und gewachsenen Böden wurden daher in diversen Untersuchungen Schlacken und Aschen sowie Farb- und Ölreste angetroffen. Darüber hinaus konnten polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Schwermetalle, aromatische Kohlenwasserstoffe der BTEX-Gruppen (Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol) und Phenole im Boden bzw. im Grundwasser nachgewiesen werden.
Das gesamte Gelände ist, vermutlich aus Gründen des Hochwasserschutzes, ca. 3,50 m bis 4,00 m hoch aufgefüllt.
Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg
Das zwischen 1965 und 1968 erbaute ehemalige Rathaus der Stadt Neheim-Hüsten, seit dem Zusammenschluss der Gemeinden nun Verwaltungssitz der Stadt Arnsberg, wird saniert. Der Flachtrakt des Verwaltungsgebäudes wird vollständig zurück gebaut. Der achtgeschossige Büroturm (Hochtrakt) wird bis auf den Rohbau (Stahlbetonskelett) entkernt und saniert. Der Hochtrakt wird anschließend umgebaut und neugestaltet. Der Flachtrakt wird neu errichtet.
Für diese Arbeiten ist die Erstellung von Baugruben zum Rückbau des Flachtrakts einschließlich seiner Fundamente und zur Sanierung des Hochtrakts im Bereich von Unter- und Tiefgeschoss bis zur Oberkante der Fundamente erforderlich.
Aufgrund der industriellen Vornutzung des Geländes, sind dazu umfangreiche Bodensanierungsarbeiten erforderlich.
Vor der Errichtung des Rathauses befanden sich auf dem Grundstück u.a. eine Holzessigdestillation und eine Lackfabrik sowie Gebäude und Anlagen weiterer industrieller Nutzungen, weshalb das Flurstück im Altlastenkataster des Hochsauerlandkreises als Verdachtsfläche aufgenommen wurde. Neben unauffälligen Auffüllungen und gewachsenen Böden wurden daher in diversen Untersuchungen Schlacken und Aschen sowie Farb- und Ölreste angetroffen. Darüber hinaus konnten polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Schwermetalle, aromatische Kohlenwasserstoffe der BTEX-Gruppen (Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol) und Phenole im Boden bzw. im Grundwasser nachgewiesen werden.
Das gesamte Gelände ist, vermutlich aus Gründen des Hochwasserschutzes, ca. 3,50 m bis 4,00 m hoch aufgefüllt.
Folgende Arbeiten sind im Einzelnen vorgesehen:
• Freilegen der erforderlichen Arbeitsräume • Errichten der Baugrube für den Rückbau der Einzelfundamente • Ausbau von kontaminierten Böden in zwei Hotspotbereichen, südlich angrenzend an die Baugrube des Hochtraktes sowie östlich des Rathauses • Ausbau von kontaminierten Böden zwischen und unterhalb der Fundamente des Flachtrakts • Bauwasserhaltung einschließlich Grundwasserreinigung • Bodenentsorgungsarbeiten • Errichtung und Unterhaltung einer bauzeitlichen Hochwasserschutzwand • Errichtung einer bauzeitlichen Dachabdichtung und bauzeitlichen Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers mittels bauzeitlich zu errichtenden Fallrohre und eine Rohrbrücke in den südlich verlaufenden Schmutzwasserkanal
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Rathaus Arnsberg, Erdarbeiten und Altlastensanierung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Anröchte
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59609
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.linkamp-abbruch.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.