Europaweite Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung des Landkreises Ludwigsburg mit Smartphones und Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-034-GR-oV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]44
Fax: [gelöscht]32
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-ludwigsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Europaweite Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung des Landkreises Ludwigsburg mit Smartphones und Zubehör
Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Smartphones und Zubehör.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für Einzelbestellungen.
Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstr. 40 71638 Ludwigsburg
Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Smartphones und Zubehör.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für Einzelbestellungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zu Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
Eigenerklärung, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des Auftragswertes.
Dem Angebot sind Beschreibungen der zu liefernden Produkte beizufügen.
Eigenerklärung, dass die Herstellung der angebotenen Artikel in der gesamten Lieferkette unter menschenwürdigen Bedingungen durchgeführt wurden, d. h. unter Einhaltung des ILO-Übereinkommens Nr. 182 (www.ilo.org).
.
Eigenerklärung des Bieters zu Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Ludwigsburg
Stab VI -S Zentrale Beschaffungsstelle
Raum 851
Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigsburg
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Eigenerklärungen sind im Rahmen des Angebotes abzugeben:
Eigenerklärung, dass die Herstellung der angebotenen Artikel in der gesamten Lieferkette unter menschenwürdigen Bedingungen durchgeführt wurden, d. h. unter Einhaltung des ILO-Übereinkommens Nr. 182 (www.ilo.org).
.
Eigenerklärung des Bieters zu Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dass er nicht zu dem beschriebenen Personenkreis gehört.
.
Eigenerklärung, dass der Anbieter in den letzten 2 Jahren nicht gem.
- § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AentG),
- §19 Abs. 1 i.V.m. § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30
OWiG wegen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen oder ein Verstoß gegen diese Straftatbestände auf sonstige
geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
.
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung
verpflichtet hat.
.
3) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen
.
4) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder
Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den
Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP
befindlichen Terrorlisten erscheint.
.
5) Eigenerklärung, dass der Bewerber zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt
worden ist und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
.
6) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung getroffen hat.
.
7) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
getroffen hat.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6T6DGY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.