Stadt Löhne, Beschaffung eines hochgeländegängigen Feuerwehrfahrzeugs (TLF 3000) Referenznummer der Bekanntmachung: 60-VgV-O-LÖ 81/2022 ZV 298/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Löhne, Beschaffung eines hochgeländegängigen Feuerwehrfahrzeugs (TLF 3000)
Für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Löhne ist ein hochgeländegängiges Feuerwehrfahrzeug TLF 3000 erforderlich.
Das Fahrzeug ist als Neufahrzeug oder als Vorführfahrzeug zu liefern.
Das Fahrzeug inkl. Aufbau darf zum Zeitpunkt der Auslieferung nicht älter als 12 Monate sein. Es gilt das Datum „Tag der ersten Zulassung“ bzw. das Datum der Inbetriebnahme als Vorführfahrzeug, sofern noch keine Zulassung erfolgt ist.
Die Laufleistung des Fahrzeuges darf zum Zeitpunkt der Auslieferung nicht mehr als 10.000 km betragen (Tachostand). In der Zulassungsbescheinigung darf lediglich die Hersteller-/Aufbaufirma als Vorbesitzer eingetragen sein.
Die Lieferung der Gesamtleistung muss zum frühestmöglichen Termin, spätestens jedoch bis zum 31.12.2023, erfolgen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Ausschreibung sind Fahrgestell, Aufbau, Funk- und Kommunikationstechnik. Die Feuerwehrtechnische Beladung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung und wird separat beschafft.
Bieterfragen sind zulässig bis: 04.10.2022
Die Regelungen dieser Ausschreibungsunterlagen (Allgemeiner Teil und Leistungsverzeichnis-Preisblatt) werden durch Angebotsabgabe durch den Bieter als Bestandteil des Auftrages anerkannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der späteren Auftragnehmer finden keine Anwendung.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat dieser unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe und innerhalb der Frist für Bieterfragen darauf hinzuweisen. Der Bieter muss insbesondere bereits im Vergabeverfahren für den Fall, dass er nicht genügend Informationen über ein Beistellteil des Auftraggebers hat, um sein Angebot entsprechend erstellen zu können, die erforderlichen Daten über die Vergabestelle erfragen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung eines Bieters technische Anforderungen die nicht realisierbar sind oder die im Widerspruch zu anderen Anforderungen des Leistungsverzeichnisses stehen, so hat dieser unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe und innerhalb der Frist für Bieterfragen darauf hinzuweisen.
Nebenangebote sind zugelassen:
Im Leistungsverzeichnis (LV) werden bei einigen Positionen beispielhaft Fabrikate genannt, deren Eigenschaften bei der Planung zu Grunde gelegt wurden. Im Folgenden können vom Bieter mindestens gleichwertige Produkte angeboten werden. Die im LV enthaltenen Produktbezeichnungen gelten insofern nur als Qualitätsbeispiele. Der Nachweis der Mindestgleichwertigkeit der angebotenen Produkte obliegt dem Bieter.
Produkte die der Stadt Löhne nicht bekannt sind, sind nach Aufforderung vor Ort in Löhne auf Kosten des Bieters vorzuführen (Einzelvorführung). Zur Überprüfung der Gleichwertigkeit erfolgt bei Bedarf ergänzend eine Vergleichsvorführung vor Ort in Löhne. Dieses Verfahren bezieht sich auf alle Bestandteile, insbesondere Fahrgestell, Feuerlöschkreiselpumpe sowie feuerwehrtechnischer Auf- und Ausbau.
Auf Anforderung des Auftraggebers ist es erforderlich, dass die Bieter auf eigene Kosten ein der Ausschreibung entsprechendes Fahrzeug im Rahmen einer Einzel- oder Vergleichsvorführung bei der Feuerwehr in Löhne vorführen. Der Termin muss zwischen Angebotsfrist und Bindefrist liegen und wird mindestens 5 Kalendertage vorher bekannt gegeben und ist vom Anbieter einzuhalten. Kann ein Anbieter die Gleichwertigkeit nicht nachweisen oder nimmt er an der Einzel- oder Vergleichsvorführung nicht teil, ist das Angebot auszuschließen.
Sofern im LV nach dem angebotenen Produkt gefragt wird ist das Produkt eindeutig zu bezeichnen (z. B. durch Angabe von Hersteller, Fabrikat, Typ). Ausnahmen sind im LV kenntlich gemacht. In diesen Fällen ist das aufgeführte Fabrikat bei der Feuerwehr Löhne ausschließlich vom aufgeführten Hersteller/Typ vorhanden. Da im Einsatz eine zwingende Kompatibilität im Hinblick auf eine schnellstmögliche und sichere Handhabung zu gewährleisten ist, wäre die Anschaffung eines anderen Produktes mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Integration, Gebrauch, Schulung, Betrieb und Wartung verbunden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
1. Schriftliche Unternehmensdarstellung/Firmenprofil (Angaben zum Unternehmen, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Gründungsjahr);
2. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes nach maßgebenden Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist (Handelsregisterauszug oder vergleichbar);
3. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 521 EU); der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern.;
4. Bei Unteraufträgen mit Eignungsleihe:
- Erklärung Unterauftrag/Eignungsleihe, Formular 532 EU und
- Verpflichtungserklärung Nachunternehmer, Formular 533 EU.
Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Kalenderjahren (2019, 2020, 2021), getrennt nach Jahren, mit seperatem Ausweis, soweit er Lieferungen betrifft, die mit dem zu vergebenen Auftrag vergleichbar sind.
- Referenzliste der in den letzten 18 Monaten erbrachten wesentlichen Lieferleistungen. Es sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Lieferaufträge mit Angabe des Werts, des Lieferzeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers inkl. Kontaktadressen und Ansprechpartner gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zu erbringen.
- Nachweis über den Bau und die Auslieferung von mindestens: 10 Stück TLF 3000 hochgeländegängig.
- Zertifizierungsnachweis des Bieters oder des Nachunternehmers, dass er über die von dem Funkhersteller Fa. Sepura bestätigte Qualifizierung (erforderliche Sach- und Fachkunde) für den Einbau der verwendeten Funktechnik verfügt.
- Energiebilanz: Es ist eine Energiebilanz des angebotenen Fahrzeugs zu erstellen. Dabei sind folgende Rahmenparameter zu berücksichtigen:
• Berücksichtigung aller elektrischen Verbraucher
• Leistung der Lichtmaschine bei Leerlaufdrehzahl Fahrzeugmotor
• mindestens 20% Leistungsreserve
• Betriebszustände: Standort, Anfahrt, Einsatzort (2 h), Rückfahrt
- Gewichtsbilanz:
Für das gesamte Fahrzeug (voll beladen mit sämtlichen Ausrüstungsgegenständen, Betriebsstoffen, vollgetankt etc.) ist eine Gewichtsbilanz zu erstellen. Diese muss neben der Lastverteilung auf Vorder- bzw. Hinterachse auch die Lastverteilung links/rechts (Gesamt und VA bzw. HA) berücksichtigen. Alle Personen sind grundsätzlich mit je 95 kg zu berücksichtigen. Das Fahrgestell ist entsprechend der Gewichtsbilanz zu dimensionieren.
- Technische Baubeschreibung:
Es ist eine technische Baubeschreibung mit Angaben zu den verwendeten Materialien sowie konstruktiven Merkmalen des Aufbaus vorzulegen. Ergänzend hierzu ist Prospektmaterial beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vorder Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb vonlängstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).