Stadt Recklinghausen und Kreis Recklinghausen - Stromlieferung [Ökostrom] (216) Referenznummer der Bekanntmachung: V216 22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2361500
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.recklinghausen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Recklinghausen und Kreis Recklinghausen - Stromlieferung [Ökostrom] (216)
Stromlieferung für die Stadt und den Kreis Recklinghausen ab dem 01.01.2023
Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP)
Die vollständige Liste der Liegenschaften kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Lieferung von Strom für Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP)
Der Stromliefervertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12.2025. Die Laufzeit des Stromliefervertrages
verlängert sich um EIN weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer
mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
Abnahmestellen der Straßenbeleuchtung
Die vollständige Liste der Liegenschaften kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Lieferung von Strom für Abnahmestellen der Straßenbeleuchtung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe von Eigenerklärungen mit Hilfe des den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblattes 124. Es werden Erklärungen bezüglich einer Eintragung in das Berufsregister, bezüglich der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verlangt. Sofern das sich bewerbende Unternehmen präqualifiziert ist, ist der Nachweis der Präqualifikation ausreichend.
Abgabe von Eigenerklärungen mit Hilfe des den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblattes 124. Es werden Erklärungen bezüglich des Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren verlangt. Weiterhin müssen in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sein. Es muss erklärt werden, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Es müssen Angaben bezüglich Insolvenzverfahren und Liquidiationen gemacht werden und es muss bestätigt werden, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Sofern das sich bewerbende Unternehmen präqualifiziert ist, ist der Nachweis der Präqualifikation ausreichend.
Ausführung von vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre.
Anforderungen Ökostrom und Ökostrom aus der Region
Ökostrom ist Strom, der in Anlagen erzeugt wird, die ausschließlich erneuerbare Energien
nutzen, einschließlich Strom aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauches und der Verluste (ohne Pumpstrom) sowie abzüglich des nicht erneuerbaren Anteils am Pumpstrom.
Erneuerbare Energien sind Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradientenund
Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse
im Sinne der deutschen Biomasseverordnung einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas
und Klärgas.
Der eingesetzte Ökostrom muss auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückgeführt
werden können.
Unzulässig ist eine Doppelvermarktung des gelieferten Ökostroms.
Alternativ kann vollständig oder anteilig Ökostrom aus der Region angeboten werden. Der
Ausbau von regionalen Erzeugungsanlagen und die damit verbundene Belieferung der Verbraucher
vor Ort führt zu einer Reduzierung der Lieferwege und somit auch der Leitungsverluste.
Darüber hinaus können bei einem Ausbau der regionalen Energieerzeugung überregionale
Stromtrassen kleiner dimensioniert werden und teilweise auch gänzlich entfallen. Der
Ausbau von regionalen, dezentralen Stromerzeugungsanlagen ist mit umweltbezogenen Vorteilen
verbunden und wird bei der Wertung der Angebote gesondert berücksichtigt.
Als Ökostrom aus der Region ist der Strom zu verstehen, der in Anlagen gemäß Absatz 1
erzeugt wird, deren Standort in einem Postleitzahlengebiet liegt, das sich ganz oder teilweise
im Umkreis von 50 Kilometern um das Postleitzahlengebiet der Stadt und des Kreises Recklinghausen
befindet. Die zu der Region gehörenden Postleitzahlengebiete sind in der Tabelle
"Postleitzahlengebiet Regionalstrom" aufgeführt.
Abgabe einer Eigenerklärung
zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576
des Rates vom 8. April 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Recklinghausen
Rathausplatz 3
Zimmer 3.09
45657 Recklinghausen
Bieter oder Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Anforderung der Vergabeunterlagen, der Versand der Vergabeunterlagen und die Entgegennahme von Angeboten erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de oder www.vergabe.nrw.de.
Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.
Die Auftragsbekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen stehen Bietern gem. § 9 Abs. 3 Satz 2 VgV auch ohne Registrierung auf dieser Vergabeplattform zur Verfügung. Das Einreichen eines Angebotes mithilfe elektronischer Mittel über diese Vergabeplattform wird zwingend verlangt.
Eine Registrierung bei der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr ist für die weitere aktive Teilnahme, insbesondere für die Abgabe eines Angebotes somit zwingend erforderlich (§ 9 Abs. 3 Satz 1 VgV).
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens, hierzu gehört z.B. die Eingabe einer Bieterfrage und deren Beantwortung, erfolgt mithilfe elektronischer Mittel über diese Vergabeplattform. Die Einreichung von Bieterfragen wird ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform zugelassen. Eine Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD4DEBE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.brms.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.brms.nrw.de
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung erstellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat, und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit
-der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
-Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf des genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebots oder Teilnahmeanträge genannten Frist gerügt werden, oder
-Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf des genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.brms.nrw.de