Ermittlung von Hochwassergefahrenkarten im Oberen Swist-Einzugsgebiet Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-113
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.brk.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ermittlung von Hochwassergefahrenkarten im Oberen Swist-Einzugsgebiet
Ermittlung von Überschwemmungsgebieten, Berechnung/Aktualisierung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten gemäß EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie.
Bezirksregierung Köln Zeughausstr. 2-10 50667 Köln
Im Auftrag der Bezirksregierung Köln sollen Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten gemäß Artikel 6 der Richtlinie 2007/60/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 23.Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL) [1] für den Eulenbach von 0 bis 7,2 km, den Stiefelsbach von 0 bis 1,2 km, den Wallbach von 0 bis7 km, den Tüttelbach von 0 bis 3,7 km, die Wässer von 0 bis 0,5 km, den Ersdorfer Bach von 0 bis 4 km, den Altendorfer Bach von 0 bis 4,1 km und den Swistbach von 17,2 bis 29,65 km erarbeitet werden.
Dazu sind für die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten die Überflutungsflächen mindestens für ein Hochwasser niedriger Wahrscheinlichkeit (Szenario HQextrem), mittlerer Wahrscheinlichkeit (Szenario HQ100) und hoher Wahrscheinlichkeit (Szenario HQhäufig, i.d.R. HQ10) zu ermitteln. Für die vorgenannten Szenarien sind zusätzlich die Wassertiefen, die Wasserspiegellagen und die Fließgeschwindigkeiten zu berechnen. Darüber hinaus sollen für die ermittelten Überflutungsflächen des hundertjährlichen Hochwassers Karten für das Beteiligungsverfahren zur formellen Festsetzung des Überschwemmungsgebietes sowie für die Veröffentlichung im Amtsblatt erstellt werden.
Im Rahmen der Erstellung der Hochwasserrisikokarten sind die Anzahl der potentiell betroffenen Einwohner, die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit im potentiell betroffenen Gebiet, die betroffenen IED -Anlagen und die potentiell betroffenen Schutzgebiete für die Szenarien zu ermitteln.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister des Bundesamtes für Justiz oder ein vergleichbarer Nachweis (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister des Bundesamtes für Justiz oder ein vergleichbarer Nachweis im Sinne des § 149 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO) des Staates, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet).
- Bescheinigung Finanzamt (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Aktuelle Bescheinigung der zuständigen Behörde des betreffenden Staates, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er und/oder der Auftraggeber ansässig ist, erfüllt hat (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet).
- Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot vorzulegen): Aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet).
Es müssen in den folgenden Bereichen jeweils mindestens drei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen nachgewiesen werden:
- Gewässervermessungen einschließlich der Aufnahme von Rauheiten (kst)
- Erarbeitung von Geländehöhenmodellen aus Laserscandaten unter besonderer Herausarbeitung von hydraulisch relevanten Bruchkanten und sonstigen leitenden Strukturen auf Basis von GIS (z.B. Digital Terrain Model)
- Erstellung von Hydraulik-Modellen (2-dimensional)
- Modellierungen mit dem Programm HYDRO_AS-2D
- Berechnungen von Wasserstand-Abfluss-Beziehungen (TAPE 18)
- Kartenerstellung mit ArcGIS
Siehe Formular "Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit"
Abschnitt IV: Verfahren
Sind nur elektronische Angebote zugelassen, wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. (§ 14 Abs. 1 S. 1 VOB/A)
Da keine schriftlichen Angebote zugelassen sind, ist bei dieser Ausschreibungen für die Öffnung der Angebote kein Eröffnungstermin abzuhalten. Bieter und ihre Bevollmächtigten dürfen bei der Öffnung nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fristen:
Der Auftrag wird in Leistungspakete mit definierten Zwischenergebnissen, die fristgerecht zu übergeben sind, untergliedert. Bitte beachten Sie, dass nur abgeschlossene Positionen, deren Daten übergeben, geprüft und durch die BRK freigegeben wurden, abgerechnet werden können.
Fristen für die Übergabe der Zwischenergebnisse/Ergebnisse:
- Leistungspaket 1:
a) Vermessung bis Ende Februar 2023
b) Erstellen/Aktualisieren und Kalibrieren des Pegelmodells Morenhoven bis Ende April 2023
- Leistungspaket 2
a) Übergabe Tape 18 an Erftverband bis Ende Juni
b) Ermittlung der HQx durch Erftverband und BRK, Übergabe an das Büro bis September 2023
- Leistungspaket 3
a) Erstellung der Karten bis Januar 2024
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDCYYL7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.brk.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.