Klärschlammverwertung 2023 der Zentralkläranlage Lemgo Referenznummer der Bekanntmachung: 9.660-20/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lemgo.net
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlammverwertung 2023 der Zentralkläranlage Lemgo
Verwertung des auf der ZKA Lemgo anfallenden Klärschlamms vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 mit optionaler 1-jähriger
Verlängerungsmöglichkeit einschl. Gestellung von Sammelcontainern
und Transport.
Verwertung des Klärschlamms gem. den gesetzlichen Vorgaben auf
Verwertungswegen nach Wahl des AN.
Jahresanfall ca. 3.000 t OS bei einem TS-Gehalt von 21 bis 27 %.
Zentralkläranlage Lemgo Am Klärwerk 4 32657 Lemgo
Verwertung des auf der ZKA Lemgo anfallenden Klärschlamms vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 mit optionaler 1-jähriger
Verlängerungsmöglichkeit einschl. Gestellung von Sammelcontainern
und Transport.
Verwertung des Klärschlamms gem. den gesetzlichen Vorgaben auf
Verwertungswegen nach Wahl des AN.
Jahresanfall ca. 3.000 t OS bei einem TS-Gehalt von 21 bis 27 %.
Die Laufzeit des zu schließenden Entsorgunsgvertrages beträgt 1 Jahr, beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.12.2023 mit optionaler
Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 Jahr bei Zustimmung beider Vertragsparteien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "EEE-Einheitliche Europäische Eigenerklärung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) ist erhältlich bei den Vergabeunterlagen für diese Ausschreibung.
Siehe auch Vergabeunterlagen 212EU Teilnahmebedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "EEE-Einheitliche Europäische Eigenerklärung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) ist erhältlich bei den Vergabeunterlagen für diese Ausschreibung.
Siehe auch Vergabeunterlagen 212EU Teilnahmebedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "EEE-Einheitliche Europäische Eigenerklärung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) ist erhältlich bei den Vergabeunterlagen für diese Ausschreibung.
Siehe auch Vergabeunterlagen 212EU Teilnahmebedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
./.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY691Y7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland