Neubau Fahrradparkhaus beim Hauptbahnhof in Heidelberg Referenznummer der Bekanntmachung: 65_2022_WET
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69045
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Fahrradparkhaus beim Hauptbahnhof in Heidelberg
Objektplanung für Gebäude nach § 33 ff HOAI LPH 4 bis LPH 8
Willy-Brand-Platz 5, 69115 Heidelberg
Ziel der Ausschreibung ist es einen Architekten für die Planung ab Leistungsphase 4 und Umsetzung zum Neubau eines Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof in Heidelberg zu finden. Die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 sind bereits erbracht und können beim Auftraggeber eingesehen werden.
Der Vorplatz des Hauptbahnhofes wird bisher durch eine Vielzahl an abgestellten Fahrrädern bestimmt. Die Neustrukturierung des Platzes sieht neue Lösungen vor, um die Bewegungs- und Aufenthaltsräume für Fußgänger attraktiver zu gestalten.
Für die Erleichterung der umweltfreundlichen Mobilität und Pendelns, soll am westlichen Ende des Bahnhofgeländes ein neuer Platz, der Stadtbalkon, mit darunter liegender Fahrradgarage entstehen, damit die Verkehrssicherheit auf dem Vorplatz für die Fußgänger auf den Gehwegen und den Plätzen um den Bahnhof erhöht wird.
Der Stadtbalkon entsteht als neuer Platz zwischen den Neubauten der Deutschen Bahn und dem Hotel. Fahrradfahrer gelangen über eine kreisförmige Rampe, Fußgänger über eine gewendelte Treppe in das eine Ebene tiefergelegene Fahrradparkhaus und befinden sich damit direkt auf der Ebene von Gleis 1 und ist ein kurzer und direkter Weg zu den Gleisen ermöglicht.
Allgemeine Beschreibung:
Die spiralförmige Rampe mit 7,2% Steigung dient als Haupterschließung für Fahrradfahrer zu dem Parkhaus. Sie befindet sich mittig zwischen dem Hotelneubau und dem geplanten Neubau der Deutschen Bahn. Der Antritt zur Rampe ist im Norden des Platzes so ausgerichtet, dass der Eingang sowohl von Westen als auch von Osten kommend ersichtlich wird und von vorbeifahrenden Fahrradfahrer*innen räumlich wahrgenommen wird, damit die Erschließung auch ohne Ausschilderung klar ersichtlich ist. Neben dem Rampenantritt befindet sich eine zusätzliche Treppe für Fußgänger.
In einer kreisförmigen Linkskurve dreht sich die Rampe ein Stockwerk tiefer in die Fahrradgarage. Dabei überwindet sie den Höhenunterschied von ca. 4,80m von der Platzebene bis zur Gleisebene, beschreibt in ihrer Drehung 420° eines Kreises mit einem Durchmesser von 21m. Entlang der Lauflinie ist die Rampe ca. 65m lang.
Im Untergeschoss angekommen, gelangt man durch ein einfach zu bedienendes Schließsystem in den Bereich der Abstellanlagen.
Innerhalb der Parkbereiche gibt es Hauptwege, die eine Breite von 3,50 haben und davon abgehende Wege zu den Abstellanlagen mit einer Breite von 2,15m.
Die natürliche Belichtung des Parkhauses erfolgt auf der einen Seite durch den Ausschnitt der Rampe und zur anderen Seite zu den Gleisen sind Öffnungen in die Fassade geplant. Zusätzlich soll ein helles Farb- und Lichtleitsystem zu einer angenehmen Atmosphäre beitragen und das Wiederfinden des eigenen Fahrrads erleichtern.
Ein Bereich von 50m² für ein Büro, Technik (PC und Videotechnik) und Reinigung ist im Bereich des Schließsystems vorgesehen.
Detailbeschreibung:
Nutzfläche 853m², BGF 1540m², Fahrradstellplätze ca. 750
Auf dem Stadtbalkon sind am äußeren Rampenbogen 72 Stellplätze an Fahrradanlehnbügeln zusätzlich zu den schon vorhandenen Bügeln und der Nextbike Anlage entlang des Fußweges geplant.
Im Untergeschoss sind verschiedene Systeme zum Abstellen der Räder vorgesehen. Beidseitige Doppelstockparker sind mit einstöckigen Anlagen kombiniert. Zusätzlich sind Veloboxen und Schließfächer eingeplant.
Die Hauptwege im Fahrradparkhaus haben eine Breite von 3,50m.
Insgesamt gibt es die Möglichkeit 736 Fahrräder bei einem Radabstand von 50 cm abzustellen:
676 in Doppelstockparkern
36 in eingeschossiger Abstellanlage
Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Bewerbungen sollen die 3-5 punktbesten Bewerber (soweit geeignet) ausgewählt und zu Vergabeverhandlungen eingeladen werden.
Gemäß Teilnahmebedingungen unter III.1 der Bekanntmachung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gemäß § 44 Absatz 1 VgV, dass Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist (Ausschlusskriterium)
Eigenerklärung gemäß § 75 Absatz 2 VgV, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt (Ausschlusskriterium)
- Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Absatz 1 bis 5 VgV:
Mindestpunktzahl ab [Betrag gelöscht] EUR netto, Höchstpunktzahl ab [Betrag gelöscht] EUR netto; (Wichtung 10%)
- Durchschnittlicher Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren:
Mindestpunktzahl ab [Betrag gelöscht] EUR netto, Höchstpunktzahl ab [Betrag gelöscht] EUR netto; (Wichtung 10%)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärung gemäß & 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird:
Personenschäden mind. 2 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 2 Mio. EUR.
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren gemäß § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV:
Mindestpunktzahl ab 4 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 8 Beschäftigten (Wichtung 20 %)
Referenzliste:
Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gemäß §§ 46 Absatz 3 Nr. 1 und 75 Absatz 5 VgV (Wichtung 60 %)
Die maximale Punktzahl kann mit zwei Referenzen erreicht werden. Die Referenzen sind geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind:
Referenz 1 (Wichtung 40 %)
- Parkhaus oder gewerbliches Gebäude mit spiralförmiger Rampe
- Honorarzone II oder höher
- Objektplanung § 34 HOAI; LPH 4 bis 8 vollständig erbracht
- Projektfertigstellung seit 01.01.2014
Sofern die Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
- öffentlicher Auftraggeber, 50 Punkte
- Neubau mit Betrieb am Standort, 50 Punkte
- Bauwerkskosten (KGR 300 + 400) Mindestpunktzahl 15 ab 2,00 Mio. EUR, Höchstpunktzahl 75 ab 4,00 Mio. EUR
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme, Mindestpunktzahl 5 nach dem 01.01.2015, Höchstpunktzahl 25 nach dem 01.01.2019
Referenz 2 (Wichtung 20 %)
- Parkhaus oder gewerbliches Gebäude in Sichtbetonqualität
- Honorarzone II oder höher
- Objektplanung § 34 HOAI; LPH 4 bis 8 vollständig erbracht
- Projektfertigstellung seit 01.01.2014
Sofern die Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
- öffentlicher Auftraggeber, 25 Punkte
- Neubau mit Betrieb am Standort, 25 Punkte
- Bauwerkskosten (KGR 300 + 400) Mindestpunktzahl 5 ab 2,00 Mio. EUR, Höchstpunktzahl 25 ab 4,00 Mio. EUR
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme, Mindestpunktzahl 5 nach dem 01.01.2015, Höchstpunktzahl 25 nach dem 01.01.2019
Bewerbergemeinschaft:
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Berufliche Qualifikation nach § 75 Abs. 1 VgV (Eintragung in die Architektenkammer oder Bauvorlagenberechtigung nach LBO) Teilnahmeberechtigt sind: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen
als Architekt, wer über ein Diplom-, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/,3 EG gewährleistet ist.
Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person, die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
- Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen) bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben) bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten) bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- oder Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV.
- Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Formale Ausschlusskriterien:
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrages (Frist siehe unter IV.2.2 der Bekanntmachung) gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrags
2. Beauftragung und Realisierung:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
3. Bewerbungsformular und Bieterunterlagen:
Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform www.auftragsboerese.de zur Verfügung. Zur Abgabe der notwendigen Nachweise soll das Bewerbungsformular verwendet werden, das über die Bieterplattformwww.auftragsboerse.de zur Verfügung gestellt wird (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die Bieterplattform einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Die Registrierung auf der Bieterplattform wird ausdrücklich empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung werden Sie über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
4. Fehlende Unterlagen
Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/abgelaufenen Erklärungen nicht nachgefordert werden.
5. Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe
- Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntliche zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
- Im Falle der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderter Erklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor eine Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall zur fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
6. Rückfragen zum Verfahren:
Rückfragen können jeweils bis 6 Tage vor Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge bzw. Angebote über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1 angegeben ist , gestellt werden, so lange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit dem nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb eine Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]