Hofstr. 45, 47798 Krefeld, Haus der Bildung - Abbruch und Bodensanierung/-aushub Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-ZGM-30-qu-006
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hofstr. 45, 47798 Krefeld, Haus der Bildung - Abbruch und Bodensanierung/-aushub
Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten den Komplettabbruch einer vorhandenen Schule inkl. Außenanlagen, Bodensanierungsmaßnahmen und die Herstellung einer Baugrube als Voraussetzung für die Umsetzung der Neubaumaßnahme Haus der Bildung.
Haus der Bildung Hofstr. 45 47798 Krefeld
Für das Neubauvorhaben Haus der Bildung Krefeld müssen auf dem Baugrundstück alle bestehenden Gebäude und Außenanlagen einer Schule (Mosaikschule) abgebrochen werden.
Zusätzlich müssen die belasteten Böden auf dem Baugrundstück saniert werden. Da Abbruch und Bodensanierung zu großen Teilen im Bereich des geplanten Neubaus notwendig sind, soll die Baugrube für den Neubau im Zuge dieser Maßnahmen bereits mit hergestellt werden.
Abgabe Verschwiegenheitserklärung
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse.
Auf besonderes Verlangen des Auftraggebers nach Auftragsvergabe:
- Detaillierter Terminplan, Baustelleneinrichtungsplan, Abbruchanweisung, Arbeitseinsatzplan, Benennung Obermonteur/Vorarbeiter, Geräteeinsatzplan (innerhalb 2 Wochen nach Aufforderung)
- Benennung des verantwortlichen Bauleiters für die gesamte Maßnahme sowie dessen Stellvertreter, mit dem in der TRGS 519 geforderten Lehrgangsnachweis (innerhalb 2 Wochen nach Auffor-derung)
- Urkalkulation mit eindeutiger Darlegung der Zuschläge und Zulagen auf die Einzelpreise sowie die Aufteilung nach Lohn-, Geräte-, sonstige Kosten und Materialanteilen mit den entsprechenden Leistungs- und Aufwandswerten, sowie Nachunternehmerleistungen mit den entsprechenden Zuschlägen. (Werden diese in Papierform eingereicht, sind sie in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe von Baumaßnahme, Vergabenummer und Gewerk entsprechend einzureichen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen:
- dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat (Ziffer 2.1 des Angebotes)
- dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes wegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Ab einem Auftragswert von 30.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (s. Ziffer 2.2 des Angebotes).
- dass die Vorgaben des Arbeitnehmerentsendegesetzes eingehalten werden (s. Ziffer 2.3 des Angebotes).
Eigenerklärung nach § 19 Abs 3 Mindestlohngesetz (der Vordruck befindet sich unter Vergabeunterlagen/ vom Unternehmen auszufüllende Dokumente).
Nachweise:
über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes
-eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019-2021), soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (z.B. durch Bestätigung durch einen Steuerberater) Mindestjahresumsatz 2.000.000 EUR netto/Jahr
dass eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung vorliegt (250.000 EUR je Versicherungsfall, max. 1.000.000 EUR/Jahr für alle Versicherungsfälle für Personen, Sach- und Vermögensschäden).
- dass eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in vorgegebener Höhe (Ziffer 11.3 der zusätzlichen Vertragsbedingungen für Bauleistungen der Stadt Krefeld) spätestens ab Zuschlagserteilung besteht und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Nach Zuschlagserteilung ist auf Verlangen zur Bestätigung dieser Erklärung eine Kopie der entsprechenden Versicherungspolice vorzulegen.
- dass eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG vorliegt. Nach Zuschlagserteilung ist auf Verlangen eine entsprechende Kopie vorzulegen.
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2019-2021), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (zwingende Angaben: Bauvorhaben, Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung, Bauherr, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Aus-führungszeitraum und Auftragsvolumen)
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
- Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
- Nachweise der Sachkunde nach DGUV-Regel 101-004 oder TRSG 524
- Nachweis der Sachkunde nach TRSG 519 Anlage 3
- Zulassung nach Gefahrenstoffverordnung Anhang I, Nr. 2.4.2 Abs. 4
- Namentliche Benennung des vorgesehenen Bauleiters und dessen Stellenvertreter jeweils mit vorgenannten personengebundenen Eignungsnachweisen.
- Angabe der für die Baumaßnahme vorgesehenen Mitarbeiterzahl.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Sicherheit gemäß § 17 Abs. 1 VOB/B in Höhe von 10 % der Brutto-Auftragssumme für die Vertragserfüllung (d. h. die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich geänderter und zusätzlicher Leistungen, der Erstat-tung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen und etwaiger Vertragsstrafenansprüche; ausgenommen nach Abnahme entstehende Ansprüche, für die Ziffer 14.2 gilt). Die Sicher-heitsleistung muss bis spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung durch Übergabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß Muster (Anlage 10) erfolgen.
Sofern sich die Brutto-Auftragssumme durch berechtigte Nachtragsforderungen oder in sonstiger Weise erhöht, ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, die Vertragserfüllungssicherheit entsprechend (d. h. in Höhe von 10 % der Erhöhung) aufzustocken.
Nach Abnahme ist die Sicherheit für die Vertragserfüllung gemäß vorstehender Ziffer 14.1 gegen eine Sicherheit für Mängelansprüche gemäß Anlage 10 in Höhe von 5 % der Brutto-Abrechnungssumme Zug um Zug auszutauschen. Diese Sicherheit bezieht sich auf die Erfüllung sämtlicher vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der beauftragten Leistung einschließlich der Abrechnung, Schadensersatz, sämtliche Mängelansprüche und die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
Die vorgenannten Regelungen lassen die Regelungen des § 17 Abs. 1 bis 7 VOB/B ausdrücklich unberührt.
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzuges mit dem Fertigstellungstermin 0,3 %, maximal jedoch 5 % der Netto-Auftragssumme zu zahlen. Die Geltendmachung der Vertragsstrafe muss nicht bei der Abnahme vorbehalten werden. Dies kann auch im Rahmen der Schlusszahlung erfolgen. Der Auftraggeber kann über die Vertragsstrafe hinausgehend jeden aufgrund des Verzuges entstandenen Schaden geltend machen. Ver-schiebt sich der Fertigstellungstermin infolge von geänderten und/oder zusätzlichen Leistungen oder Baubehinderungen, gilt die Vertragsstrafe auch für diesen neuen, verschobenen Termin, ohne dass es einer entsprechenden Vereinbarung oder eines ausdrücklichen Vorbehaltes des Auftraggebers hierzu bedarf.
Der Auftragnehmer sollte sich vor Abgabe des Angebotes mit den
örtlichen Gegebenheiten des Gebäudes vertraut machen.
Objektbesichtigungen sind gemeinsam mit der Bauleitung
durchzuführen. Die Teilnahme ist rechtzeitig mit dem Auftraggeber
abzustimmen. Bedenken zur technischen Durchführbarkeit der
vorgesehenen Sanierungsverfahren sind bei Abgabe des
Angebotes zu formulieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Mevissenstr. 65, 47803 Krefeld
Bieterteilnahme ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Kalkulation sind weitere Randbedingungen zu beachten, die der Leistungsbeschreibung zu entnehmen sind.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D4GB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.krefeld.de