0101 - Gewerbliche Schule Backnang - Neubau Lernwerkstatt und Wasserstoff - Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 0101.1140.001
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waiblingen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71332
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
0101 - Gewerbliche Schule Backnang - Neubau Lernwerkstatt und Wasserstoff - Trockenbauarbeiten
0101 - Gewerbliche Schule Backnang - Neubau Lernwerkstatt und Wasserstoff - Trockenbauarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
siehe Ausschreibungsunterlagen u.a.
Montage einer abgehängten Decke im Bereich Mechanische Werkstatt 1 und 2 und Elektrowerkstatt.
Erstellung von Trockenbauwänden.
Einbau von Schallschutztüren.
Die Räumlichkeiten befinden sich neben Werkstatträumen in denen Unterricht stattfinden.
Entsprechende Rücksichtnahme ist erforderlich.
Die Akustikdecke wird als Baffel ausgeführt.
Die Wände in GK Ständerwände.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7119040
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.