Investorsuche Grund-/ Gesamtschule Mülheim Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-5015-260-5
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07999
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Investorsuche Grund-/ Gesamtschule Mülheim
Vermietung zweier durch einen Investor geplante und gebaute Schulen auf einem durch den Investor zur Verfügung gestellten Grundstück
51065 Köln Nordrhein-Westfalen
In Köln, im Stadtteil Mülheim besteht der Bedarf für eine fünfzügige Grundschule nebst 2-Feld Sporthalle und eine in der Sekundarstufe I als auch Sekundarstufe II vierzügigen Gesamtschule mit einer 3-Feld Sporthalle. Da die Stadt Köln im Stadtteil Köln-Mülheim derzeit nicht über entsprechende, geeignete städtische Flächen verfügt, sucht sie ein/e Investor*in mit entsprechenden Flächen, der oder die sodann mit der Planung und Errichtung einer entsprechenden Grundschule und Gesamtschule beauftragt werden soll. Diese werden dann über einen langfristigen Mietvertrag durch die Stadt Köln angemietet.
Im Rahmen der Angebotswertung (2. Stufe des Verhandlungsverfahrens) wird Berücksichtigung finden, ob sich Synergien zwischen beiden Schulen ergeben.
Die Flächen müssen sich im Bereich der markierten Fläche im beigefügtem Plan befinden (Anlage).
Interessierte Investor*innen werden hiermit gebeten, einen Teilnahmeantrag einzureichen, wenn sie über entsprechende Flächen verfügen und grundsätzlich bereit sind, auf diesen Flächen eine Grundschule und eine Gesamtschule zu errichten.
1) Gegenstand der Vergabe.
Zu realisieren sind innovative, qualitativ hochwertige Schulkomplexe, welche insbesondere den neuen Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen (Anlage), und die Schulbauleitlinie der Stadt Köln (Anlage) berücksichtigen und in eine moderne und ästhetische Architektursprache umsetzen. Die Schulen sind als Clusterschulen zu realisieren, energetisch sind die Schulen in Anlehnung an den Passivhausstandard zu planen. Die Gebäude sollen über extensive Gründächer und Photovoltaikanlagen verfügen.
Insbesondere ist nach jetzigen Planungen vorgesehen, dass auch die Dienstleistungen wie die Gestellung eines Schulhausmeisters, die Reinigung und der Winterdienst durch den/die Auftragnehmer*in (nachfolgend Vermieter*in genannt) erbracht werden.
Nähere Informationen enthalten die in der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen.
Von dem/der Vermieter*in werden die vollständige sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung der neuen Grundschule mit 2-Feld Sporthalle und Gesamtschule mit 3-Feld-Sporthalle jeweils nebst Außenanlagen und deren Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung in Köln-Mülheim erwartet.
Die funktionale Leistungsbeschreibung, inklusive sämtlicher Anlagen werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern*innen zur Verfügung gestellt.
Sämtliche Gebäude und Anlagen sollen hierbei auf eine/m vom/von Vermieter*in beizubringenden zusammenhängendem Grundstück errichtet werden.
Die Leistungen des/der Vermieters*in umfassen alle Planungs- und Bauleistungen, einschließlich Schaffung von Baurecht, sowie die Finanzierung des Projekts. Die Schulen müssen von dem/der Vermieter*in voll erschlossen, an die bestehende bzw. zu erschließende Infrastruktur angeschlossen sowie schlüsselfertig und betriebsbereit errichtet werden. Der gesamte Bauinvestitions-, Bauunterhaltungs- und Baubetriebsaufwand für das Projekt muss im Gesamtkonzept berücksichtigt werden.
Der/Die Vermieter*in hat die Übergabe zweier vollfunktionstüchtiger und betriebsbereiter Schulen mit Außenanlagen und deren infrastrukturellen und verkehrlichen Anbindungen sicherzustellen, um den Betriebsbeginn zum Schuljahr 2025/2026 zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund stellt die Stadt Köln dem/der Bieter*in frei, die Schule in Modulbauweise zu errichten. Die Stadt Köln weist schon jetzt darauf hin, dass eine Verschiebung des Betriebsbeginns bei der Gesamtschule auf das Schuljahr 2026/2027 grds. möglich wäre.
Aufgrund des hohen Bedarfes an Schulen ist für die Stadt Köln (nachfolgend auch Mieterin) von besonderer Bedeutung, dass die vertraglich vereinbarten Termine zur Übergabe der Gebäude und zur Aufnahme des Schulbetriebs eingehalten werden.
Für den Fall, dass die vertraglich zugesicherten Termin für den Beginn des Schulbetriebs nicht sichergestellt werden können, muss zumindest eine hinreichende Funktionsfähigkeit für den jeweiligen Startjahrgang gegeben sein, gegebenenfalls durch Stellung eines (Teil)Interims. Während des Anmietungszeitraums hat der/die Vermieter*in jederzeit die volle Funktionsfähigkeit der Schulen zu gewährleisten.
Die Mieterin mietet die Objekte für einen Zeitraum von 20 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption über jeweils 5 Jahre an. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass der Stadt Köln ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird; dies, genau wie das Verhältnis von Miete zu Vorkaufsrecht wird Gegenstand der Mietvertragsverhandlungen sein. Eine anschließende notarielle Beurkundung ist vorgesehen. Der Mietvertragsentwurf sowie die funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter*innen zur Verfügung gestellt.
Der/Die Vermieter*in ist verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Ihm/Ihr obliegt damit die Betreiberverantwortung für die Gebäude.
Der Flächenbedarf ist dem beispielhaft beigefügten Raumprogramm für eine Grundschule mit 5 Zügen und einer 2-Feld Sporthalle (Anlage) sowie einer Gesamtschule mit 4 Zügen in Sekundarstufe 1 und 2 (Anlage) sowie einer 3-fach-Sporthalle zu entnehmen.
Insgesamt muss pro Schülerin und Schüler eine Fläche von mindestens 15 qm zur Verfügung stehen. In der Grundschule sollen ca. 500 Schüler*innen unterrichtet werden. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Gesamtschule beträgt in der Sekundarstufe 1 je 648 und in der Sekundarstufe 2 240 Schüler*innen.
Hinzu kommen jeweils noch weitere Flächen, wie z.B. Verkehrsflächen, Flächen für Technische Gebäudeausrüstung, Flächen für Sportübungseinheiten u.a. Für diese Funktions- und Verkehrsflächen kann in einer ersten groben Flächenschätzung je Schulgebäude von einem Zuschlag von 40% ausgegangen werden. Das Raumprogramm ist darauf abgestimmt, dass auch Schüler*innen mit Behinderungen unterrichtet und gefördert werden können (inklusionsbedingter Bereich).
Im Außenbereich der Schulen sind ausreichend große und zusammenhängende Schulhofflächen einzuplanen. Dabei ist von einem Richtwert von 5 qm pro Schüler*in auszugehen; diese 5 qm sind in dem zuvor genannten Bedarf von insgesamt 15 qm pro Schüler*in enthalten.
Darüber hinaus sind Stellplätze für PKWs, Busse und Fahrräder und Bereiche für den Hol- und Bring Verkehr der Schüler*innen vorzusehen. Die Anforderungen werden in der funktionalen Leistungsbeschreibung konkretisiert.
Die Gebäude und die Außenanlagen sind unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit zu errichten.
Sämtliche Gebäude und Anlagen sollen hierbei auf einem vom/von der Vermieter*in beizubringenden Grundstück errichtet werden. Als Mindestanforderung ist festzuhalten, dass Schulhof- und Pausenflächen unmittelbar an die Unterrichtsgebäude anschließen müssen.
Die Sporthallen sollten, sofern baurechtlich möglich, auch außerhalb der Schulzeiten für Vereinssport nutzbar sein.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als 2.500 €
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung
beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Teilnahmeantrag abgegeben.
Mit dem Teilnahmeantrag sind vom Bewerber folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Nachweis einer bestehenden, alle Leistungspflichten des Vermieters umfassenden Betriebs-/ oder Berufshaftpflichtversicherung (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied)
Deckungssumme pro Versicherungsjahr für Personenschäden in Höhe von EUR 1,5 Millionen und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von EUR 1,5 Millionen. Alternativ ist eine Eigenerklärung dass eine bereits bestehende Betriebs-/ oder Berufshaftpflichtversicherung im Fall des Zuschlags entsprechend erhöht oder eine Projektversicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird, vorzulegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied)
b) Aussagekräftige Darstellung eines Finanzierungskonzepts. Hier soll dargestellt werden, wie der Investor die Finanzierung der Gesamtmaßnahme plant. Zudem ist eine Bonitätsbescheinigung vorzulegen. Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet
c) Angaben zum Grundstück (Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet)
• Nachweis über das Eigentum eines Grundstücks im Stadtteil Mülheim im Bereich der markierten Fläche im beigefügtem Plan (Anlage). Sollte der/die Bewerber*in nicht selbst Eigentümer des Grundstücks sein, muss er/sie Auskunft über die Eigentumsverhältnisse geben und eine aussagekräftige Darstellung vorlegen, wie er/sie bis zur Abgabe des finalen Angebots nachweist, dass ihm das Grundstück verbindlich zur Verfügung steht (beispielweise durch Erwerb oder Erbbaurecht). Ein Grundbuchauszug ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
• Angaben zur Größe des Baugrundstücks.
• Aussagekräftige Darstellung der verkehrlichen Anbindung des Grundstücks an das ÖPNV-Netz der Stadt Köln
• Aussagekräftige Darstellung, wie das Bau- und Planungsrecht zur Realisierung des vorliegenden Projekts hergestellt werden soll. Ggf. Nachweis über bestehendes Baurecht, wenn vorhanden. (Die Stadt Köln weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der Schaffung des Baurechtes eine Kontaktaufnahme zu den entsprechenden städtischen Ämtern zum Beispiel Bauaufsicht, Stadtplanungsamt und Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege frühzeitig erfolgen soll).
• Angabe, ob das Grundstück für die Bebauung mit zwei Schulgebäuden mit Schulhoffläche für die vorgesehene Schulgröße geeignet ist (Nachweis in Form einer Massenstudie, die auch den Richtwert von 5 qm Schulhoffläche pro Schüler*in berücksichtigt)
• Darstellung der Zugänglichkeit für Schüler*innen auf die Schulgelände und in die Schulgebäude hinsichtlich der möglichst verkehrssicheren Zugangsmöglichkeit
• Darstellung der Versorgung und Entsorgung der Gebäude (Mensa, AWB und ggf. andere)
• Nachweis über Anfahrts- und Haltemöglichkeiten für Schülerspezialverkehr, Busse und weitere.
Bewerbergemeinschaften werden bei der Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit als Ganzes betrachtet.
1) Angaben zur personellen Ausstattung zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags
2) Referenz zu Planungsleistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (Stichtag: Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge)
3) Referenz zu Bauleistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (Stichtag: Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge)
4) Referenz zu langfristigen Vermietungsleistungen
Für die Referenzen gilt Folgendes: Referenzen sind als Eigenerklärung einzureichen. Eine Bescheinigung des Auftraggebers auf dem Formblatt durch Unterschrift oder als separates Referenzschreiben ist wünschenswert, aber keine Mindestanforderung. Eine Adresse und Telefonnummer des jeweiligen Auftraggebers des Referenzprojekts ist zwingend anzugeben, alternativ eine Projektemailadresse. Die Referenzformblätter sind bei Bedarf entsprechend zu kopieren.
Zu 1) Personelle Ausstattung zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags:
- Mindestens zwei Architekten und/oder Ingenieure mit jeweils mindestens 5 Jahren Berufserfahrung zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags
- Nachweis der/des planenden Architekt*innen und/ oder Ingenieur*innen, die Berufsbezeichnung "Architekt" und/ oder "Ingenieur" führen zu dürfen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig werden zu dürfen.
Zu 2) Referenz(en) zu Planungsleistungen:
- Mindestens eine Referenz über erbrachte Planungsleistungen der/des Bewerber*in(s) für ein Bauprojektvolumen von 10.000.000,00 €
a) Vorausgesetzt sind Planungsleistungen, die kumulativ die Leistungsbilder Hochbau, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und Bauphysik abdecken.
b) Die Referenz muss eine Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß DIN277/2016 von ≥ 5.000 qm aufweisen.
c) Es werden nur realisierte (= baulich fertiggestellte und abgenommene) Referenzen gewertet.
Zu 3) Referenz(en) zu Bauleistungen
- Mindestens eine Referenz über erbrachte Bauleistungen der/des Bewerber*in(s) für Hochbauten:
a) Die Referenz muss eine Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß DIN277/2016 von ≥ 5.000 qm aufweisen
b) Es werden nur realisierte (= baulich fertiggestellte und abgenommene) Referenzen gewertet.
zu 4) Referenz(en) zu langfristigen Vermietungsleistungen
Mindestens eine Referenz über erbrachte langfristige Vermietungen (mind. 10 Jahre Laufzeit) von Hochbauten mit einer Mietfläche von mindestens 3.000 qm.
a) Zulässig sind auch Referenzen über seit dem 01.04.2004 abgeschlossene Mietverhältnisse (mindestens 10 Jahre Laufzeit) in derartigen Objekten
b) Es ist nicht erforderlich, dass die 10-jährige Laufzeit zum Schlusstermin für den Eingang des Teilnahmeantrages schon abgelaufen ist. Es ist jedoch erforderlich, dass die Vermieterleistung bereits seit zwei Jahren erbracht wird
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte bzw. Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ein*e Bewerber*in kann für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Eignungsleihe). Spätestens vor Zuschlagserteilung ist in dem Fall eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses/r Unternehmen/s vorzulegen.
Jede*r nicht bezuschlagte*r Bieter*in, der/die ein fristgerechtes und wertbares, entsprechend den Vorgaben der Vergabestelle erstelltes finales Angebot eingereicht hat, erhält für seine/ihre Aufwendungen im Ausschreibungsverfahren eine Entschädigungssumme in Höhe von pauschal EUR 100.000 brutto einschließlich Umsatzsteuer. Weitere Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html