Elektroarbeiten Schlossallee Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0590
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektroarbeiten Schlossallee
Elektroarbeiten
Schlossallee 14, 40229 Düsselorf
1 Stück Niederspannungshauptverteilung inkl. Einbauten 1 Stück Feldverteiler inkl. Einbauten 22 Km Installationsleitungen/Datenleitungen 54 Meter Geräteeinbaukanäle 120 Meter Kanaldeckel für Geräteeinbaukanäle 3700 Meter Installationsrohre/Kabelschutzrohre 553 Stück Installationsschalter/Steckdosen inkl. Rahmen/Abdeckungen uP/aP 147 Stück Präsenzmelder 10 Stück Dosen fräsen in Beton 310 Stück Dosen fräsen in Trockenbauwänden 1207 Stück verschiedene Leuchten Einbau/Anbau 48 Meter Flexibler LED Strip 165 Stück Einbaukanal Lichtband 3 Stück Sicherheitsbeleuchtung mit Zentralbatteriesystem 1 Stück Brandmeldeanlage mit RAS 1 Stück Lautsprecheranlage 1 Stück Einbruchmeldeanlage 1 Stück Sprechanlage 1 Stück USV 20kW 1 Stück Wechselrichter 1 Stück Blitzschutzanlage 17 Stück Datenverteiler
Abschnitt IV: Verfahren
Dringlichkeit aufgrund einer Bauverzögerung, welche die Stadt Düsseldorf nicht zu verschulden hat.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektroarbeiten Schlossallee
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.