1 Großtanklöschfahrzeug 8000 (GTLF 8000) für die Feuerwehr Bielefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6206
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
1 Großtanklöschfahrzeug 8000 (GTLF 8000) für die Feuerwehr Bielefeld
Die Feuerwehr Bielefeld beschafft ein neues Großtanklöschfahrzeug 8000 (GTLF 8000) für den Brandschutz der Stadt Bielefeld.
Neben den Anforderungen nach DIN EN 1846 Teil 2 und 3, Entwurf DIN 14502 Teil 2, DIN 14502 Teil 3 sowie in Anlehnung an DIN 14530-21 Ausgabe 11/2019, ist besonders auf die Wendigkeit und Manövrierfähigkeit zu achten.
Stadt Bielefeld - Feuerwehramt Am Stadtholz 18 33609 Bielefeld
Die Lieferung des aus-/aufzubauenden Basisfahrzeugs (Fahrgestell) ist Bestandteil des Auftrages. Der jeweilige Bieter tritt als Generalunternehmer auf. Er verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell und Aufbau.
Das vorliegende Leistungsverzeichnis beschreibt hierzu die Anforderungen und Bedingungen des Gesamtauftrages für die Lieferung und den Ausbau des Fahrgestells, des feuerwehrtechnischen Auf-/Ausbaus und der Ausstattung (Beladung).
Im Angebot ist eine verbindliche Lieferzeit in Wochen ab Beauftragung zu nennen. Aus dieser Lieferzeit ergibt sich bei Auftragserteilung ein verbindlicher Liefertermin. Bei Fristüberschreitung gilt eine Vertragsstrafe gem. § 11 Nr. 2 VOL/B i. H. v. 1/2 von Hundert des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, für jede vollendete Woche als vereinbart, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass eine Lieferung des fertiggestellten Fahrzeugs innerhalb von 26 Monaten erfolgen kann. Die o. g. "verbindliche Lieferzeit" ist jedoch nicht wertungsrelevant.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
2. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
3. Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
4. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde
5. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
6. Erklärung, dass keine Ausschlusstatbestände gem. der in §§ 123 und 124 GWB in Verbindung mit § 42 Abs. 1 VgV formulierten Tatbestände vorliegen
Der Bieter muss Referenzen über bisher an Feuerwehren im deutschsprachigen Raum ausgelieferte Tanklöschfahrzeuge (mind. TLF 4000 nach DIN 14530-21) benennen. Gefordert werden mindestens 5 positive Referenzen (davon mind. 2 GTLF 8000/10000), die nicht älter als aus dem Jahre 2019 sein dürfen. Neben der Anschrift sind der Ansprechpartner der jeweiligen Feuerwehr, dessen Erreichbarkeit (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie das Jahr der Auslieferung anzugeben.
Zur weiteren Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters soll dieser dem Angebot eine kurze Betriebsbeschreibung beifügen, aus der die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die Ausstattung des Bieters mit technischen Geräten zur Planung, Konstruktion, Fertigung und Qualitätskontrolle sowie Merkmale der Produktion hervorgehen (z. B. Einzelplatz- oder Linienfertigung). Der Bieter hat eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 nachzuweisen. Diese soll mit dem Angebot eingereicht werden.
Voraussetzung des (Nach-)Auftragnehmers für den Digitalfunkeinbau:
1. Die am Einbau beteiligten Mitarbeiter müssen eine Einbauzertifizierung für digitale BOS Funkgeräte durch die Fa. Selectric aus Münster nachweisen
2. Eingetragener Meisterbetrieb
3. Abschließbare Montagehalle für dementsprechende Fahrzeuge
4. Mitarbeiter aus dem Bereich KFZ-Elektrotechnik oder vergleichbar
5. Geeignete Messgeräte müssen vorhanden sein
Für den Fall, dass bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe der Nachweis zu 1. erbracht werden kann, kann dieser bereits dem Angebot beigefügt werden. Ansonsten ist der erforderliche Nachweis der Zertifizierung bis spätestens zum Baugespräch unaufgefordert nachzuweisen. Ggf. ist auch die Beauftragung einer Fremdfirma, die die Einbauzertifizierung besitzt, durch den Auftragnehmer zulässig.
Voraussetzungen des (Nach-)Auftragnehmers für den Einbau eines Unfalldatenspeichers (UDS)
Das Unternehmen, das den UDS einbaut, muss für die am Einbau beteiligten Mitarbeiter ein Zertifikat oder einen Nachweis für eine UDS-Einbauschulung vorlegen. Es gelten die gleichen Fristen wie beim Digitalfunkeinbau.
Voraussetzungen des (Nach-)Auftragnehmers für den Einbau eines Abbiegeassistenten
Das Unternehmen, das den Abbiegeassistenten einbaut, muss für die am Einbau beteiligten Mitarbeiter einen Nachweis für eine Einbauschulung des Herstellers des angebotenen Systems vorlegen. Es gelten die gleichen Fristen wie beim Digitalfunkeinbau.
Der Bieter muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Fahrzeuge angeben. Dieses kann der Standort des Herstellers oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens sein.
Bei Fremdfirmen (vom Bieter beauftragter Fachbetrieb) muss es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der Auftraggeber kann bei Bedarf zur Aufklärung und Auswertung des Angebotes einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter anfordern.
Der Service-Betrieb muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung mindestens folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
- Fehlerdiagnosen,
- Sämtliche Reparaturen an Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten
- Sämtliche Reparaturen an Pumpe, Druckzumischanlage und Tank
- Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
- Umbauten
- Sämtliche Unfallschadeninstandsetzungen
- turnusmäßige Wartungsarbeiten.
Der Bieter muss die Reparatur-, Wartungs- und Umbauarbeiten benennen, für welche der Service-Betrieb von ihm autorisiert wurde.
Zur Abstimmung aller Detailplanungen sind vom Auftragnehmer mindestens folgende Termine zu planen und mit dem Auftraggeber abzustimmen:
1. Konstruktionsgespräch für das Fahrgestell am Standort des Auftraggebers (Alternativ: Videokonferenz)
2. Konstruktionsgespräch für den Aufbau und Beladung im Herstellerwerk (Aufbau)
3. Rohbauabnahme im Herstellerwerk (Aufbau)
4. Gebrauchsabnahme im Herstellerwerk (Aufbau)
Alle im Laufe der Auftragsabwicklung zwischen Auftraggeber und -mehmer abgestimmten Detailplanungen und ggf. notwendigen technischen Änderungen am bestehenden Angebot, die jedoch den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses weiterhin entsprechen müssen, bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer hält diese, mit Nennung der entsprechenden Position des Leistungsverzeichnisses, schriftlich fest und leitet sie dem Auftraggeber unter Angabe der evtl. entstehenden Mehrkosten kurzfristig zu. Alle Änderungen, die Mehrkosten verursachen, bedürfen vor Ausführung der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9WV5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]