2 CTs - Klinikum Gütersloh gGmbH Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-029-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33332
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agkamed.de/
Abschnitt II: Gegenstand
2 CTs - Klinikum Gütersloh gGmbH
Beschafft werden soll je ein Multislice Computertomograph mit 128 Schichten der mittleren Leistungsklasse für den Einsatz in der zentralen Notaufnahme und für die allgemeine Radiologie einer großen Akutklinik.
Klinikum Gütersloh gemeinnützige GmbH Reckenberger Straße 19 33332 Gütersloh
Zu beschaffen sind zwei Computertomographen. Die beiden Geräte unterscheiden sich in Ausstattung und Aufstellungsort. Das Gerät mit höherwertiger Ausstattung wird in der zentralen Notaufnahme alle internistischen Notfälle, Traumata und alle ambulanten Patienten der Klinik versorgen (Gerät A). Das zweite Gerät verfügt über eine reduzierte Ausstattung und versorgt in der allgemeinen Radiologie alle stationären Patienten (Gerät B). Die Leistung muss bei Ausfall des Gerätes A einen hinreichenden Ersatz des Gerätes A ermöglichen. An beiden Geräten sollen Punktionen und einfache Interventionen durchgeführt werden. Ein Technikraum ist nicht verfügbar.
siehe Leistungskatalog
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Philips GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YYLU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.