Lieferung von reaktivierter Kornaktivkohle für die Deponiesickerwasserreinigungsanlage am EZ Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-08
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschweiler
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awa-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von reaktivierter Kornaktivkohle für die Deponiesickerwasserreinigungsanlage am EZ
Die Leistung wird in einem Los vergeben und umfasst im Wesentlichen folgende Einzelleistungen:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die AWA Entsorgung GmbH betreibt an ihrem Deponiestandort in Warden eine Sickerwasserreinigungsanlage. Für den Betrieb der Anlage wird zum 01.11.2022 die Lieferung reaktivierter Aktivkohle (inkl. Abholung und Reaktivierung der erschöpften Aktivkohle) neu vergeben. Die AWA Entsorgung GmbH ist somit für die ausgeschriebenen Leistungen sowohl Auftraggeber als auch ausschreibende Stelle. Die Vergabeunterlagen bestehen aus den folgenden Dokumenten:- Bewerbungs- und Angebotsbedingungen- Leistungsbeschreibung (inkl. besondere vertragliche Bedingungen)- Angebotsvordruck Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über das Vergabeportal einzureichen. Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal an die ausschreibende Stelle zu richten.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis zum 31.10.2024), wenn er nicht spätestens zum 31.05.2023 von einem der Vertragspartner gekündigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45139
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.