Lieferung von Entsorgungsfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: ZT10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hardheim
NUTS-Code: DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Postleitzahl: 74736
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 0000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Entsorgungsfahrzeugen
Lieferung von:
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
8 bis 12 Stück Zwei- bzw. Dreiachs-Frontlenker-Fahrgestelle:(A) Dreiachs-Fahrgestelle mit 26.000 kg zul. Gesamtgewicht (lift-, entlast- und lenkbarer Nachlaufachse) für Ferntransporte, ausgelegt für Abrollkipperaufbau und Anhängerbetrieb.(B) Dreiachs-Fahrgestelle mit 26.000 kg zul. Gesamtgewicht (lift, entlast- und lenkbarer Nachlaufachse) für den schweren Verteilerverkehr für den Spezial-Aufbau von Los 2 (A) und Anhängerbetrieb.(C) Zweiachs-Fahrgestelle mit 18.000 kg zul. Gesamtgewicht für den Verteilverkehr für den Spezial-Aufbau von Los 2 (B) mit Auslieferung von (A) an den Auftraggeber und (B) und (C) an den Aufbauhersteller Los 2.
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
6 bis 8 Stück Mehrkammer-Sammelaufbauten für Material nach TierNebG:(A) zur Montage auf Dreiachs-Fahrgestelle von Los 1 (B) mit zul. Gesamtgewicht 26 t(B) zur Montage auf Zweiachs-Fahrgestelle von Los 1 (C) mit zul. Gesamtgewicht 18 t, jeweils betriebsfertige Auslieferung des kompletten betriebsbereiten Fahrzeugs an den Auftraggeber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Ort: Bingen
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55411
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.