B 29a Unterkochen - Ebnat Referenznummer der Bekanntmachung: 44-394-31/12
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/verkehr/strassen
Abschnitt II: Gegenstand
B 29a Unterkochen - Ebnat
Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 45 ff HOAI 2021, LPH 1 bis 2 (Optional LPH 3 und 4)
Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerungsanlagen gemäß § 41 ff HOAI 2021, LPH 1 bis 2 (Optional LPH 3 und 4)
Regierungspräsidium Stuttgart,
Referat 44,
Industriestr. 5,
70565 Stuttgart-Vaihingen
Das Land Baden-Württemberg plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den 2-streifigen Neubau der Bundesstraße B 29a zwischen der B 19 Anschlussstelle Aalen-Unterkochen und dem Anschluss an die Autobahn BAB 7 (AS-Nr. 115 Aalen - Oberkochen).
Im Bedarfsplan 2004 des Bundes bestand das Projekt "B 29 a Unterkochen - Ebnat" noch aus 2 Einzelprojekten. Aufgrund unterschiedlicher Dringlichkeitseinstufungen im Bedarfsplan 2004 wurde die Maßnahme B 29a Ortsumgehung Ebnat bereits umgesetzt und im Dezember 2021 für den Verkehr freigegeben.
Gegenstand der hier zu vergebenden Planung ist der Abschnitt von der B 19 Anschlussstelle Unterkochen bis zum westlichen Anfang der B 29a Ortsumgehung Ebnat.
Beginn ist die Anschlussstelle Unterkochen an der B 19. Sie ist so umzubauen, dass sie dem Standard einer Bundesstraße gerecht wird. Die Verkehrsbeziehungen aller Verkehrsteilnehmer sind zu überprüfen und in der Planung entsprechend zu berücksichtigen. Sämtliche verkehrstechnischen Belange sind zu erfüllen. Hierbei ist auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer besonderes Augenmerk zu legen. Die erforderliche Lärmvorsorge ist zu berechnen. In einer 2001 durchgeführten Machbarkeitsstudie waren auf insgesamt 330 m Länge Lärmschutzwände erforderlich.
Planung des Umbaus des Knotenpunktes L 1084/K3332 inklusive Berücksichtigung des Fuß- und Radverkehrs sowie Verlegung einer Bushaltestelle (sofern nicht bereits von der Stadt Aalen realisiert) für die Variante Ausbau der Bestandstrasse.
Planung des Albaufstiegs bis zum westlichen Anschluss an die B 29 OU Ebnat. Der nach dem Ortsende von Unterkochen anschließende drei Kilometer lange Albaufstieg Richtung Ebnat mit knapp 8 % Steigung lässt das Geschwindigkeitsniveau stark absinken, so dass ein hoher Überholdruck entsteht. Abschnittsweise lange Geraden vor unübersichtlichen Kurven verleiten die Verkehrsteilnehmer zu gefährlichen Überholvorgängen und führen zu einer Häufung von Unfällen. Aus diesem Grund ist die Anlage eines Zusatzfahrstreifens im Steigungsbereich erforderlich. Im Steigungsbereich werden Stützmauern erforderlich. Das Forstwegenetz ist wiederherzustellen.
Neben dem Ausbau der Bestandstrasse sind zwei weitere grundsätzliche Varianten zu untersuchen. Eine ortsumfahrende Variante für den Bereich Unterkochen, eventuell mit Tunnel sowie eine "Vorzugsvariante" der Stadt Aalen, welche die Stadt derzeit gemeinsam mit der Bürgerschaft entwickelt.
Entwässerung:
Derzeit wird der Straßenkörper über Bankette, Böschungen, und Mulden entwässert. Eine Rückhaltung und Behandlung des Straßenoberflächenwassers durch technische Einrichtungen ist nicht vorhanden. Daher sind die Entwässerungsanlagen (Ableitung, Rückhaltung und Behandlung) des Straßenkörpers neu zu konzipieren. Das anfallende Regenwasser muss voraussichtlich aufgrund der schlechten Vorflutsituation und der Vorbelastung der Gewässer im Planungsraum in Regenklär- und Regenrückhaltebecken gesammelt, geklärt und gedrosselt an die vorhandenen Vorfluter abgegeben werden. Die benötigten Becken sind als technische Becken in Abstimmung mit den zuständigen Genehmigungsbehörden zu bemessen und zu planen. Bei der Entwässerungsplanung sind in Bereichen mit Wasserschutzgebieten die Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten anzuwenden.
Der Auftrag kann bis zur Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses verlängert werden.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV (15 % von 100 %)
Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
3 Punkte: >= 700.000 €
2 Punkte: >= 500.000 €
1 Punkt: >= 300.000 €
§ 46 (3) Nr. 2 VgV (35 % von 100 %)
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Berufserfahrung der Projektleitung (20%):
3 Punkte: >= 13 Jahre Berufserfahrung (davon mindestens 3 Jahre in der Projektleitung für Objektplanung Verkehrsanlagen)
2 Punkte: >= 10 Jahre Berufserfahrung (davon mindestens 3 Jahre in der Projektleitung für Objektplanung Verkehrsanlagen)
1 Punkt: >= 7 Jahre Berufserfahrung (davon mindestens 3 Jahre in der Projektleitung für Objektplanung Verkehrsanlagen)
Berufserfahrung der stv. Projektleitung (15%):
3 Punkte: >= 9 Jahre Berufserfahrung in der Objektplanung Verkehrsanlagen
2 Punkte: >= 7 Jahre Berufserfahrung in der Objektplanung Verkehrsanlagen
1 Punkt: >= 5 Jahre Berufserfahrung in der Objektplanung Verkehrsanlagen
§ 46 (3) Nr. 1 VgV (50% von 100%)
Ausführung von Leistungen in den letzten acht Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
3 Punkte: 2 Referenzen der Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI 2021 (LPH 1-4) einer vergleichbaren Leistung (Bundesstraßen, Landesstraßen, Außerortsstraßen) wurden erbracht. Der Bewerber muss bei beiden Referenzprojekten eine Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerungsanlagen gemäß § 41 ff HOAI 2021, LPH 1 bis 4) geplant haben.
2 Punkte: 2 Referenzen der Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI 2021 (LPH 1-4) einer vergleichbaren Leistung (Bundesstraßen, Landesstraßen, Außerortsstraßen) wurden erbracht. Der Bewerber muss bei einem der Referenzprojekten eine Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerungsanlagen gemäß § 41 ff HOAI 2021, LPH 1 bis 4) geplant haben.
1 Punkt: 2 Referenzen der Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI 2021 (LPH 1-4) einer vergleichbaren Leistung (Bundesstraßen, Landesstraßen, Außerortsstraßen) wurden erbracht.
Die Referenzen zu §46 (3) Nr. 1 sind mit folgenden Angaben als Referenzblatt
/Referenzbeschreibung (formlos) einzureichen:
1. Projektbezeichnung
2. Name, Anschrift, Auftraggeber, Ansprechpartner, Kontaktdaten
3. Leistungszeitraum MM/YYYY bis MM/YYYY (ggf. mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes)
4. Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs
5. Projektspezifische Angaben, welche über die in dieser Ausschreibung geforderten Mindeststandards hinausgehen und zur vollständigen und widerspruchsfreien Bewertung erforderlich sind.
In Bezug auf den vg. wertungsrelevanten Zeitraum von acht Jahren (z. B. für Nachweise von Referenzen) müssen die Leistungen innerhalb dieses Zeitraumes abgeschlossen sein. Der Zeitraum errechnet sich rückwirkend ab Eingang der Teilnahmeanträge dieses Verfahrens.
Weitere Informationen: s. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
Der Auftraggeber wählt die stufen- und abschnittsweise Beauftragung. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 2 gem. § 45 HOAI. Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungsphasen einzeln oder im Ganzen zu beauftragen. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Näheres siehe Vertragsentwurf § 8.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde /Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
- Auszug aus dem Handelsregister (oder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 6 Monate
- Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular "HVA F-StB Erklärung Bewerbergemeinschaft" zu verwenden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "HVA F-StB Eigenerklärung Eignung" erbracht werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind die Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Sanktions-VO. Diese Erklärung ist durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "Eigenerklärung Sanktions-VO" zu erbringen.
Weitere Informationen: s. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft maßgebend.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens
jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Eigenerklärung: Sofern bereits bekannt, Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Die namentliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie die Einreichung
entsprechender Referenzen kann bereits mit dem Teilnahmeantrag erfolgen. Hierfür ist das Formular "HVA F StB EU Verzeichnis der Unterauftragnehmer" zu verwenden.
Weitere Informationen: s. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. € gegeben
ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
300.000,00 € netto Mindestjahresumsatz (Mittelwert der letzten 3 Geschäftsjahre)
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten acht Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügen muss.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Projektleitung:
Ingenieurwissenschaftliches Studium, das zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt / Ingenieur (oder vergleichbar) berechtigt
Berufserfahrung von mindestens 7 Jahren, davon mindestens 3 Jahre in der Projektleitung für Objektplanung Verkehrsanlagen
Stellvertretende Projektleitung:
Ingenieurwissenschaftliches Studium, das zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt / Ingenieur (oder vergleichbar) berechtigt
Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren, in der Objektplanung Verkehrsanlagen
Sonstige Mitarbeiter:
Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in der Objektplanung Verkehrsanlagen
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten acht Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens zwei vergleichbare Leistungen (Bundesstraßen, Landesstraßen, Außerortsstraßen) in den Leistungsphasen 1 - 4 (Objektplanung Verkehrsanlagen) vorlegen.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Büroinhaber/Geschäftsführer/Prokurist:
Mind. ein Büroinhaber / Geschäftsführer / Prokurist, der/die ein ingenieurwissenschaftliches Studium abgeschlossen hat, das zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt / Ingenieur (oder ver-gleichbar) berechtigt.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügen muss:
Soft- und Hardwareausstattung für: MS-Office (Word, Excel, PowerPoint); MS-Project oder vergleichbar; CAD-Programm mit Übergabeformat gemäß Vertragsbedingungen; Software für Kostenmanagement nach AKVS 2014, Ausgabe 11/2020; Software für Ausschreibung mit Schnitt-stellen OKSTRA, GAEB und ELK€; Zum Datenaustausch zwischen AN, AG und Dritten erforderliche Datenübertragungsmöglichkeiten.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens ein eigenes Qualitätsmanagementsystem nachweisen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Aus diesem Grund ist die Angabe der vorgesehenen Unterauftragnehmer im Verzeichnis Unterauftragnehmer und ggf. in der Eigenerklärung zur Eignung notwendig.
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 VgV 2016 Abs. 1 und 2: Architekten/Ingenieure gem. des geltenden Landesrechtes
Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung
für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden. Weitere Bedingungen
für die Ausführung des Auftrags siehe Vergabeunterlagen.
- Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen
im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2021 (AVB F-StB)
- Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke, Ausgabe 2019 (TVB-Ingenieurbauwerke)
- Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Verkehrsanlagen, Ausgabe 2021 (TVB-Verkehrsanlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/