Optimierung des Dokumentenmanagements beim BAMF Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 21.27 - 0360/22/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]954
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Optimierung des Dokumentenmanagements beim BAMF
Unterstützung im Rahmen der Optimierung des Dokumentenmanagements beim BAMF
Gegenstand der im vorliegenden Verfahren ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist die Unterstützung bei der Optimierung des Dokumentenmanagements beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 20.000 Personentagen abgerufen werden.
Der Vertrag kann einmal um 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Anlage 'Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe werden von der Vergabestelle Abfragen aus dem Gewerbezentralregister und dem bundesweiten Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG durchgeführt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die Anlagen 'Unternehmensdaten' und 'Unternehmensdarstellung' sind vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Der durchschnittliche Jahresumsatz des Unternehmens für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 50 Mio. Euro pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften muss die Summe aller beteiligten Unternehmen diesen Mindestumsatz aufweisen (vgl. Kriterium AE.1).
Die durchschnittliche Anzahl festangestellter Mitarbeitenden des Unternehmens muss über die letzten 3 Jahre mindestens 100 Mitarbeitende pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften muss die Summe aller beteiligten Unternehmen diese Mitarbeitendenanzahl aufweisen (vgl. Kriterium AE.2).
Mindestens drei Referenzen, die jeweils aktuell noch umgesetzt werden oder nicht früher als 2018 beendet wurden, mit zum Auftragsgegenstand vergleichbarem Umfang und Leistungsinhalt sind vollständig zu beschreiben. Dabei werden folgende Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit gestellt:
1. Es wurde oder es wird ein Flächenrollout mit mehr als 30 geografischen Standorten durchgeführt. Die Projektsteuerung und Erfolgsverantwortung liegt oder lag dabei in einem zentralen Projekt und wurde oder wird dabei nicht in dezentrale Einführugnsprojekte ausgelagert.
2. Eine (Teil-) Abnahme durch den Auftraggeber ist erfolgt.
3. Die eingesetzte technische Lösung muss skalierbar sein und für mindestens 10.000 Anwendende ausgelegt sein.
4. Das Projekt muss mindestens 4.500 Beratertage umfassen. Bei aktuell noch laufenden Projekten müssen bisher mindestens 1500 Beratertage geleistet worden sein.
5. Die Referenz ist in einer Organisation im öffentlichen Umfeld durchgeführt worden, welche insgesamt mindestens 3.000 Mitarbeitende hat.
6. Die Referenz beinhaltet die Einbeziehung von Mitbestimmungsgremien, u.a. im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens.
Bei allen Referenzen ist ein Ansprechpartner des Referenzkunden zu benennen (vgl. Kriterium AE.4).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.