FE 03.635/2022/FRB - Entwicklung der Grundlagen für ein Radwegekataster an Bundesfernstraßen im BISStra Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mü-FE 03.0635/2022/FRB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 03.635/2022/FRB - Entwicklung der Grundlagen für ein Radwegekataster an Bundesfernstraßen im BISStra
FE 03.635/2022/FRB - Entwicklung der Grundlagen für ein Radwegekataster an Bundesfernstraßen im BISStra
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Gemäß Richtlinie 2008/96/EG des europäischen Parlaments und des Rates (zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2019/1936 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019) ist eine erste netzweite Straßenverkehrssicherheitsbewertung bis 2024 durchzuführen. Dabei ist sicherzustellen, dass bei der Verfahrensdurchführung den Bedürfnissen ungeschützter Verkehrsteilnehmer Rechnung getragen wird. Als indikativem Element für die Bewertung dieses Aspekts kommt dem Vorhandensein straßenbegleitender Radwege bzw. von Alternativstrecken für den Radverkehr mit nicht (unmittelbar) straßenbegleitender Führung eine zentrale Bedeutung zu.
Im Rahmen des Projekts soll eine Bestandsaufnahme von Radroutenführungen im Bereich von Bundesstraßen durchgeführt und so aufbereitet werden, dass eine Datenübernahme in BISStra erfolgen kann. Hierzu sollen netzbezogen zunächst die Bereiche mit unmittelbar straßenbegleitender Führung von Radwegen zusammengestellt werden. Als Basis für diesen Arbeitsschritt können bei der BASt vorliegende Querschnittsdaten des Bundesfernstraßennetzes herangezogen werden. Hinsichtlich einzelner Bundesländer vorhandene Lücken in diesem Datenbestand sind zu identifizieren und mittels gezielter Datenbeschaffung zu schließen.
Sich nach Abschluss dieses ersten Arbeitsschritts im Hinblick auf die beschriebene Führungsform zeigende Netzlücken sollen anschließend qualitativ in einem weiteren Arbeitsschritt gesondert betrachtet und kategorisiert werden (Netzlücke nur im fahrbahnbegleitenden Sinne - Lückenschluss geplant - Bedarf für Lückenschluss besteht nicht - Netzlücke vorhanden, Planungen und Alternativen bestehen derzeit nicht).
Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind so aufzubereiten, dass eine unmittelbare Implementierbarkeit in BISStra gegeben ist, um eine Verwendbarkeit im Rahmen der bis 2024 durchzuführenden Analysen und Bewertungen gemäß EU-Richtlinie 2019/1936 zu garantieren.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
- Kenntnisse und Erfahrungen bei der Arbeit mit relationalen Datenbanksystemen, nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1)
- Kenntnisse und Erfahrungen bei der Arbeit mit den relevanten Bereichen der ASB bzw. SIB, nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 2)
- Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung, nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.