Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Kall - Fachplanung Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 65 12 37 - 01 / 700-006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kall
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53925
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kall.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Kall - Fachplanung Technische Ausrüstung
Die Gemeinde Kall beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Kall.
Es wird ein Neubau gemäß aktuellem Stand der Technik und dem erforderlichen Raumbedarf angestrebt.
Das zur Verfügung stehende Grundstück wird bisher als Grünfläche genutzt und weist ein Gefälle auf, dass in Nord-Süd Richtung ein Höhenunterschied von ca. 7,50 m ausbildet.
Angestrebt wird ein innovatives und nachhaltiges Gebäude als Werkstatt-/Industriebau mit wartungsarmen Materialien und Konstruktionen sowie einer klar gegliederten Gebäudestruktur. Dabei sind gleichrangig Wirtschaftlichkeit, Funktionstüchtigkeit und Flexibilität als entscheidende Kriterien zu berücksichtigen. Insbesondere ist eine nachhaltige Bauweise mit innovativer und regenerativer Gebäudetechnik zu betrachten.
Das Ziel besteht darin, durch den Neubau der Feuerwache funktionale und organisatorische Strukturen zu verbessern.
Die Grundstücksfläche beläuft sich auf ca. 7.880 m².
Die Neubaufläche für die Feuerwache inklusive der vorgesehenen Erweiterungsfläche beläuft sich auf ca. 3.000 m² BGF.
Die Gesamtkosten werden auf ca. 10,21 Mio. EUR brutto für die KG 200-700 geschätzt.
Im vorliegenden VgV-Verfahren werden die Planungsleistungen der Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1 - 9 gemäß HOAI § 55) vergeben.
Termine
Start der Planung: Dezember 2022
Übergabe Gebäude: Dezember 2024
Gemeinde Kall 53925 Kall
Gegenstand der Beschaffung sind folgende Planungsdisziplinen.
Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1 - 9 gemäß HOAI § 55).
Der Planerauftrag wird stufenweise beaufragt. Mit Vertragsabschluss werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen sollen optional (stufenweise) später beauftragt werden.
Es werden folgende Eignungskriterien für die Bewertung der Bewerber angesetzt:
- Anzahl der festangestellten Ingenieure
- Anzahl der festangestellten technischen Mitarbeiter
- Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren
Weiterhin werden Referenzen nach den Angaben im Referenzbogen (Anlage 6.n) sowie den ergänzend eingereichten Unterlagen unter folgenden Aspekten zur Eignung herangezogen:
- Gebäudenutzung gemäß Bauwerkszuordnungskatalog
- Projektgröße: Baukosten KG 400 nach DIN 276
- Bruttogrundfläche
- Art der Maßnahme
- Bearbeitete Leistungsphasen
- Leistungen HLS und ELT
- Abschluss Leistungsphase 3 und bei einer von zwei Referenzen sind die Anlagen in Betrieb genommen und das Projekt ist an den Nutzer übergeben
Die Beauftragung des Auftragnehmers mit der Erbringung von Leistungen nach diesem Vertrag erfolgt stufenweise.
1. Stufe: Leistungsphasen 1-3 (gemäß HOAI § 55)
2. Stufe: Leistungsphase 4 (gemäß HOAI § 55)
3. Stufe: Leistungsphase 5 (gemäß HOAI § 55)
4. Stufe: Leistungsphase 6-7 (gemäß HOAI § 55)
5. Stufe: Leistungsphase 8 (gemäß HOAI § 55)
6. Stufe: Leistungsphase 9 (gemäß HOAI § 55)
Im Verfahren ergibt sich voraussichtlich folgende Terminschiene:
- Aufforderung zum Erstangebot 10.11.2022
- Bietergespräche Anfang Dezember 2022
- Zuschlag Anfang Januar 2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zu erklären, dass mindestens ein Mitarbeiter des Büros nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufbezeichnung zur technichen Gebäudeausrüsrung berechtigt ist.
Es werden folgende Eignungskriterien für die Bewertung der Bewerber angesetzt:
- Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren
- Mindestumsatz (Summe im Mittel) über die letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) für Leistungen gemäß HOAI § 55 Technische Ausrüstung 250.000 EUR netto/Jahr.
- Mindestanforderung für die Bewerbung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über nachfolgende Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Erklärung des Versicherers muss der Bewerbung beigelegt werden. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
a) für Personenschäden 1.500.000 EUR
b) für sonstige Schäden 1.500.000 EUR
Es werden folgende Eignungskriterien für die Bewertung der Bewerber angesetzt:
- Anzahl der festangestellten Ingenieure in der technischen Ausrüstung
- Anzahl der festangestellten technischen Mitarbeiter in der technischen Ausrüstung
Weiterhin werden Referenzen nach den Angaben im Referenzbogen (Anlage 6.n) sowie den ergänzend eingereichten Unterlagen unter folgenden Aspekten zur Eignung herangezogen:
- Gebäudenutzung gemäß Bauwerkszuordnungskatalog
- Projektgröße: Baukosten KG 400 nach DIN 276
- Art der Maßnahme
- Nachweis der Komplexität der Referenz anhand des Konzeptes der beiligenden Machbarkeitsstudie
Als Mindeststandard sind folgende Anforderungen nachzuweisen:
Zwei Referenzprojekte mit folgenden Anforderungen:
- Gegenstand der Referenz war die technische Ausrüstung gem. HOAI § 55 bei einem Neubau eines Nicht-Wohngebäudes (keine Wohngebäude gemäß BWZ 6000 aus dem Bauwerkszuordnungskatalog)
- Zu diesem Leistungsbild wurden mindestens die Leistungsphasen 1-3 und 5-8 gem. HOAI § 55 bearbeitet
- Gegenstand der Referenz waren die Leistungen HLS und ELT
- Erfolgter Abschluss der Leistungsphase 3 innerhalb der letzten 5 Jahre vor Fristablauf für den Eingang der Teilnahmeanträge (10/2017 - 09/2022)
- Bei einem Projekt wurden die Anlagen in Betrieb genommen und das Projekt an den Nutzer übergeben
- Die Bruttogrundfläche des Neubaus belief sich auf mindestens 1.000 m²
- Die Summe der Baukosten zu den KG 400 belief sich auf mindestens 500.000 EUR (ohne MwSt)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YY4YXNJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.